Diskussion:Krebskolonie

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Verbreitungsverbot

Es klingt immer (auch im Eisregen Artikel) so, dass das Verbreitungsverbot exklusiv und seperat für diese CD erlassen wurde, dabei befindet sich die CD auf der Liste B, was glaube ich eigentlich eine Warteschlange ist, für Werke dessen schwere Jugendgefährdung noch geprüft werden muss (was ja nur ein Gericht entscheiden kann). Das Verbreitungsverbot ist "nur" soetwas wie ein negativer Nebeneffekt. Es kommt zwar nur selten vor, dass mal über die B-Listen-Werke etwas entschieden wird, aber es kam schon vor, dass Werke von der B-Liste auf die A-Liste zurückwandern oder ganz beschlagnahmt wurden. Fibo 10:00, 5. Mai 2007 (CEST)

M. Roth hat auch mal in einem Interview gesagt, dass es normal indiziert sei ... so ganz blicke ich da inzwischen auch nicht durch, ob das jetzt nur indiziert ist oder das Verbreitungsverbot auch noch dazubekommen hat. Würde dann aber bedeuten, dass man die Krebskolonie ganz normal auf Anfrage im Laden bekommen könnte ... und man darf ja auch die entsprechenden Lieder nichtmal auf 18er-Konzerten spielen. --doominator

Als ich persönlich bei der Band nachgefragt habe ob ich mir bei ihnen die CDs Farbenfinsternis und Krebskolonie kaufen darf, hat mir 2T gesagt, sie könne mir nur die Farbenfinsternis verkaufen (aus rechtlichen Gründen). Verbreitungsverbot klingt natürlich immer ganz voll, weil VERBOT drin vorkommt, es wird eben eine schwere Jugendgefährdung vermutet und darüber kann nur ein Gericht entscheiden, und nicht die BPJM. Was die Band hätte tun können, war sich gegen die Indizierung zu wehren (diesen Termin haben sie aber, laut Interviews darüber, verpasst, im Bericht wird auch mitgeteilt, dass die Band sich nicht dazu geäußert hat (evtl. auch: hätte äußern können)).

Es wird zunächst versucht im Hauptartikel über Eisregen Klarheit über diesen Wirrwarr zu schaffen, und dann wird auch hier, denke ich mal, aufgeräumt. --Fibo 15:00, 10. Mai 2007 (CEST)

Das Album ist nur auf List B und nicht auf BB. Es ist weder beschlagnahmt noch besteht ein generelles Verbreitungsverbot. Dies würde nur zutreffen wenn das Album auf der Liste BB wäre. Zwischen Liste A,B und E ist keinen Unterschied im rechtlichen Sinne!

Für alle gilt: Dürfen nach § 15 des Jugendschutzgesetzes im Handel nicht öffentlich ausgelegt und nur an Kunden ab 18 Jahren auf Nachfrage nach dem entsprechenden Titel abgegeben werden, nicht importiert oder exportiert werden, nicht im Versandhandel vertrieben werden und in Medien, die Jugendlichen zugänglich sind, nicht beworben werden.

Einträge in Liste B unterliegen nach Ansicht der BPjM einem absoluten Verbreitungsverbot nach StGB, was aber rechtlich keinen Unterschied zu Liste A zur folge hat. Ein abolutes Verbreitungsverbot, was immer in zusammenhang mit einer bundesweiten Beschlagnahmung erfolgt, kann nur durch ein Gericht angeordnet werden! Sollte dies erfolgen wird das Medium automatisch in die Liste BB eingetragen. (nicht signierter Beitrag von 84.180.200.164 (Diskussion) 23:45, 8. Feb. 2012 (CET))

Cover-Motiv

Weiß jemand vielleicht, woher das Motiv des Album-Covers stammt? Das ist aus einem Film, ich weiß nur nicht, welcher. Ich würde Ein Zombie hing am Glockenseil vermuten, kenne diese italienischen Horror-Filme aus den 1980er aber zu schlecht. Das wäre interessant, denn zur Aufmachung des Albums steht bislang noch nichts im Artikel. Vindolicus (Diskussion) 20:35, 9. Nov. 2021 (CET)