Diskussion:Krida

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Fahrlässige Krida

Als Nicht-Jurist kenn ich mich da eher nicht aus, aber aus den Nachrichten glaube ich gehört zu haben, dass es auch sowas wie fahrlässige Krida gibt oder gab. Stimmt das, und wenn ja, wäre diese nicht ebenso eine Erwähnung wert, ev. in einem zusammengefassten Artikel? --BearT 15:00, 17. Nov. 2006 (CET)

An dieser Stelle würde ich auch vorschlagen den Artikel in Krida umzutaufen und dann auch die fahrlässige Krida zu behandeln. Da könnte man am Schluss auch den Bogen zur Organhaftung spannen. Godmod 15:51, 29. Dez. 2009 (CET)

In den Medien kommt die fahrlässige Krida sogar öfters vor. Der Artikel ist jetzt verschoben. Von Betrügerische Krida und Fahrlässige Krida gibt es jeweils eine Umleitung. --Sampi 21:06, 15. Aug. 2010 (CEST)

Fahrlässige Krida ist nicht mehr Tatbestand des Österreichischen Strafgesetzbuchs. An Stelle dessen bezeichnet § 157 StGB nunmehr die "Schädigung fremder Gläubiger". Das Gesetz kennt daher den Ausdruck "fahrlässige Krida" nicht mehr! (nicht signierter Beitrag von 137.208.160.140 (Diskussion) 15:51, 22. Nov. 2011 (CET))