Diskussion:Kronkolonie
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Definition fehlt.
"Der Begriff Kronkolonie unterstreicht die enge Bindung einer Kolonie an das Mutterland", ist keine Begriffsdefinition. Zusätzliche Verwirrung stiftet der übernächste Satz: "Noch höher als der Status der Kronkolonie war das Konstrukt Mutterland."
Die Einleitung sollte mit einer klaren Definition beginnen, was eine Kronkolonie ist. Dabei sollte auch klar werden, ob es sich um einen national (und damit von den einzelnen Kolonialmächten möglicherweise unterschiedlich) definierten Begriff handelt, oder ob er völkerrechtlich international vereinheitlicht ist oder war.--Vingerhuth (Diskussion) 20:28, 9. Mär. 2020 (CET)
- Zumal die Umwandlung der drei Provinzen Oran, Algier und Constantine in französische Departements des Mutterlands andere Gründe hatte... --Roxanna (Diskussion) 21:45, 9. Mär. 2020 (CET)
- Wie wär's mit folgender einleitenden Definition:
- "Als Kronkolonien wurden im Kolonialismus solche Kolonien bezeichnet, die unmittelbar von "der Krone" des Mutterlandes durch einen von ihr eingesetzten Beamten (Gouverneur) verwaltet wurden."--Vingerhuth (Diskussion) 18:37, 10. Mär. 2020 (CET)
Möglich, aber worauf beruht sie? Auf eigenen Überlegungen? Das wäre schlecht... --Roxanna (Diskussion) 22:16, 10. Mär. 2020 (CET)
- Wenn ich einen pickelharten Beleg für diese Definition und keinerlei Zweifel an der Richtigkeit hätte, hätte ich sie nicht erst hier in die Diskussion, sondern direkt in den Artikel geschrieben. So hoffe ich erstmal auf Korrektur und ggfs. Quellenangabe durch Andere. Den Formulierungsentwurf habe ich als Diskussionsgrundlage aus dem Artikel Kronkolonie (Großbritannien) abgeleitet, die ich wiederum im wesentlichen so auch im 25-bändigen Meyers Lexikon von 1983 finde. Dabei habe ich die dort gegebene Einschränkung auf das britische Staatsrecht rausgenommen, weil dieser Artikel auch nicht-britische Kronkolonien behandelt.
- Aber aus Deiner Frage schließe ich, dass auch Du nichts Geeignetes zur Hand hast. Ich bin mir nichtmal sicher, ob es den Begriff der "Kronkolonie" außerhalb des britischen Staatsrechts überhaupt gibt – jedenfalls gibt es in meinem Meyers keinen Hinweis darauf und oberflächliches Googeln bestärkt mich in diesem Verdacht. "Deutsche Kronkolonie" fördert bei mir nur "deutsche Kolonien" zutage. Die Wikipedia-Artikel zu den angeführten deutschen Beispielen enthalten jedenfalls den Begriff Kronkolonie nicht. Nur beim französischen Beispiel wird im Artikel Mauritius unter der "französischen Zeit 1715 - 1810" ausgesagt, die Insel sei ab 1767 "französische Kronkolonie" gewesen. Das könnte allerdings auch eine nicht ganz korrekte Begriffsverwendung in dem Bemühen sein, den Übergang des Eigentums von der privaten Französischen Ostindienkompagnie auf den Staat (die Krone) deutlich zu machen.
- Wenn diese Zweifel berechtigt sind, hätte dieser Artikel Kronkolonie allerdings keine Existenzberechtigung, weil es außer den britischen keine anderen "Kron-"kolonien gäbe. Und die britischen Kronkolonien haben ja einen eigenen Artikel. Die Abspaltung des Artikels am 4. Mai 2018 wäre dann ein Fehler gewesen.--Vingerhuth (Diskussion) 16:12, 11. Mär. 2020 (CET)
Definitionen
Meyers vielleicht nicht, aber Brockhaus und andere. Zumindest früher
„Kronkolonie, engl. Crown Colony, im Brit. Reich früher eine Kolonie, die durch einen von der Krone ernannten, dem brit. Kolonialminister verantwortl. Gouverneur verwaltet wird; durch den Begriff Kolonie ersetzt“
„Commonwealth: Kronkolonien (über britische Untertanen) [...] Ihre politische Verfassung definiert sich je nach Größe und Geschichte. Das strategisch wichtige Gibraltar wird zum Beispiel von Beamten verwaltet. Unter den Kronkolonien gibt es solche mit ernannten Räten als gesetzgebender Körperschaft und andere mit weitgehender innerer Selbsverwaltung, in denen der Gouverneur nur selten von seinem Vertorecht Gebrauch macht. Nur wenige Kronkolonien (Bermuda, Südrhodesien, Malta) haben freigewählte Parlamente, die das Gesetzgebungsrecht des Mutterlandes einschränken können und den Gouverneur beeinflussen, der sonst der Chef der Kolonie ist und dem Kolonialministerium unterstellt ist.“
„Kronkolonie, der britischen K.-Verwaltung direkt unterstelltes, polit. rechtloses Gebiet einer meist farbigen Bevölkerung“
„Kronkolonien, die brit. Kolonien, in denen sich die Krone (der König) das Recht der Kontrolle der Gesetzgebung vorbehalten hat, die meisten kleineren englischen Kolonien sind Kronkolonien.“
„Kronkolonie, brit. Kolonie, in der die Krone (der König) durch den von ihr ernannten Gouverneur das Gesetzgebungsrecht ausübt, so Gibraltar, Malta, Ceylon“
„Kronkolonien, brit. Kolonien, die durch einen von der Krone ernannten Gouverneur verwaltet werden, z.B. Malta; die Ernennung wird vom Kolonialminister ausgesprochen“
Auf jeden Fall scheint es ein rein britisches Phänomen, von französischen Kronkolonien ist nirgends die Rede. Insofern hat dieser Artikel hier tatsächlich keine Berechtigung. --Roxanna (Diskussion) 18:19, 12. Mär. 2020 (CET)
Allerdings nannte 1923 Salmonsens Konversationsleksikon neben Gibraltar, Trinidad, Ceylon und Hong Kong auch (das dänische) Grönland eine Kronkolonie
„Kronkoloni [...] Som dansk K. maa Grønland betragtes, da det styres direkte fra Danmark af en særlig, Indenrigsministeren underlagt Direktør for Kolonierne, der atter administrerer gennem to paa Grønland bosatte Inspektører, medens Befolkningen selv kun udøver en rent raadgivende Medvirkning gennem Kommuneraad og Landsraad. (Grönland gilt als dänisches K., da es direkt von Dänemark aus von einem Sonderinnenminister unter dem Direktor der Kolonien verwaltet wird, der wiederum über zwei in Grönland ansässige Inspektoren verwaltet, während die Bevölkerung selbst nur eine rein beratende Beteiligung durch den Gemeinderat und den Nationalrat ausübt.)“
... und ich glaube, dass auch die Dänische Goldküste eine Kronkolonie war. Ansonsten bietet Salmonsen die ausführlichste Definition einer Kronkolonie. --Roxanna (Diskussion) 18:44, 12. Mär. 2020 (CET)
- Das British Empire unterschied bei seinen Besitzungen staatsrechtlich zwischen dominions und crown colony. Nur bei einer crown colony bestellte die Krone selbst den Gouverneur für die Verwaltung. Diesen Status erhielten solche Besitzungen, die aus verschiedenen Gründen keine volle eigene Selbstverwaltung bekamen. 89.247.254.228 19:17, 12. Mär. 2020 (CET)
Und wenn der reichsdeutsche Begriff "Kronschutzgebiet" als Synonym für "Kronkolonie" zu sehen ist, sollte auch das explizit zum Ausdruck gebracht werden. --Vingerhuth (Diskussion) 19:33, 12. Mär. 2020 (CET)
- Na ja, aber genau dafür gibt es ja offenbar keinen direkten Beleg. Sie einfach als Synonyme aufzuführen, ist daher eigentlich nicht korrekt. Meyers definiert Kronschutzgebiete zwar als Kolonien [...], welche unmittelbar durch Beamte des Kaisers (Reichskommissare) auf Kosten des Reichs regiert werden, und das klingt so ähnlich wie die Definitionen von Kronkolonien, aber eben nur so ähnlich. Sie kurzerhand selbst damit gleichzusetzen, wäre doch wohl eher TF. Diese Gleichsetzung ist zudem auch daher schwierig, weil die (verfassungsmäßige) Rolle der Krone (des Monarchen) in Großbritannien eine andere als im Deutschen Reich war. --Roxanna (Diskussion) 20:49, 12. Mär. 2020 (CET)
- Ich wollte auch nicht behaupten, dass die Gleichsetzung richtig ist. Nur, wenn sie richtig ist, sollte das gesagt werden. Andernfalls hätten die deutschen Beispiele hier nichts zu suchen. Viele Grüße --Vingerhuth (Diskussion) 19:17, 13. Mär. 2020 (CET)
- Wahrscheinlich wurden (unzulässigerweise) eher Kronschutzgebiet und Reichsschutzgebiet synonym verwendet; so wie schon der Brockhaus von 1853 im Artikel "Krone" darauf hingewiesen hatte, dass auch Krone und Reich schon damals zunehmend synonym verwendet wurden. Insofern wäre es vielleicht sinnvoller, einen Artikel Reichsschutzgebiet (oder Kaiserliches Schutzgebiet?) anzulegen (auch den natürlich nur mit belegter Definition) und stattdessen den Artikel Kronkolonie hier zu löschen bzw. diesen Artikel hier nach Reichsschutzgebiet zu verschieben und entsprechend umzuarbeiten. --Roxanna (Diskussion) 20:13, 14. Mär. 2020 (CET)