Diskussion:Kubotan
Legal
Fällt diese Art von Waffe ins Waffengesetz? Is es legal ein Kubotan zu führen, bzw. zu nutzen? mfg Thomas -- 89.166.143.167 11:35, 6. Aug. 2007 (CEST)
- Ein Kubotan sollte unter Hieb- und Stoßwaffen fallen da es ja dazu gedacht ist und auch zu diesem Zweck verkauft wird. Das führen ist legal, das nutzen ... naja ... wenn du damit jemadem einfach so von hinten auf die Birne haust wirds schwierig werden das als Notwehr gelten zu lassen, aber ansonsten darfst du ein Kubotan auch nutzen um dich zu verteidigen. --Heptarch 16:50, 6. Aug. 2007 (CEST)
- Kubotan ist keine verbotene Waffe gemäß Waffengesetz. Allerdings darf man erst ab 18 mit einem Kubotan rumlaufen. Auf Versammlungen/Demonstrationen ist ein Kubotan verboten.
In der Schweiz sind Sie seit einigen jahren verboten. Es gibt jedoch pfeffersprays die die gleichen abmessungen haben, welche wiederum legal sind ^^
Laut BKA (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf) ist der Kubotan keine Waffe im Sinne des Waffengesetze, kann folglich auch nicht unter die Ensprechenden bestimmungen Fallen wie z.B. die Mitnahme zu Demonstrationen oder anderen Öffentlichen veranstaltungen. Ebenso ist der Ewerb auch nicht auf volljährige Personen beschränkt. (nicht signierter Beitrag von 89.49.158.249 (Diskussion | Beiträge) 20:26, 29. Jul 2009 (CEST))
- Steht da auch ein Datum ? Ich hab keines gesehen aber vielleicht war ich auch blind ;) gruß Lohan 20:29, 29. Jul. 2009 (CEST)
- 2002 ist schon etwas älter, wär besser man hätte es neuer. Solche Gesetze werden ja schnell übern haufen geworfen. Halte ich für nicht so gut die Quelle. Lohan 10:26, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Hey Lohan, Der Bescheid ist vom März 2008, das zugrunde liegende Waffengesetz von 2002, habe das auch zuerst falsch gelesen. Da es auf der entsprechenden Seite des BKA keinen neueren Bescheid gibt, halte ich die Quelle somit für völlig ok. Wenn es einen neueren Bescheid gäbe bzw. der Bescheid nicht mehr gültig wäre, würde ich erwarten, dass das auf der Seite entsprechend korrigiert wird. Die Seite soll schließlich der Rechtssicherheit der Bürger in genau solchen Fragen dienen (nehme ich an). Viele Grüße -- Captain Herbert 10:42, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Yo das habe ich nicht gesehen, brauch ich doch bald ne Brille o-o :) dann ist die Quelle natürlich ok. gruß Lohan 10:47, 30. Jul. 2009 (CEST)
Ist die Einordnung des Kubotan als "Schlagwaffe" wirklich angemessen? Schließlich kann dazu auch jeder andere Gegenstand mit halbwegs ähnlichen Maßen benutzt werden. 0309hoerner (Diskussion) 23:07, 9. Apr. 2012 (CEST)
- Im Gegensatz zu einem Besenstiel (Reinigungsgerät) oder einem Baseballschläger (Sportgerät), ist ein Kubotan ausdrücklich zur Verteidigung (Angriff und Verteidigung liegen bekanntlich nah beieinander) hergestellt. (nicht signierter Beitrag von 188.103.104.44 (Diskussion) 14:50, 30. Jan. 2018 (CET))
Verlinkung
Ich würde gerne unter "Literatur" auf (m)ein kostenloses "e-Book" verlinken. Der Link wäre http://www.selbstschutzakademie.de/Texte/SSAKubotan.pdf Ich sehe nicht, dass es gegen die Richtlinien verstößt aber ich frage lieber vorher. -- S.Kohlenberg 14:11, 7. Aug. 2009 (CEST)
- Ich finde, Du kannst den Link gerne platzieren. Das Ebook sieht von einem kurzen Blick her sehr gut und werbefrei aus (weiter so!).
- Trotzdem war es gut, das hier vorher anzukündigen, denn sonst wird ein derrtiger Link tatsächlich leicht als eine Art "Selbstdarstellung" missverstanden.
- Also, von mir aus: nur zu!
- -- Olenz 15:46, 7. Aug. 2009 (CEST)
-- Nachweise zum Ursprung des Kubotan: --
http://tarr.uspto.gov/servlet/tarr?regser=serial&entry=73171116
Dieser Eintrag zeigt relativ eindeutig, das das Kubotan die Erfindung von Kubota ist, diese Referenz befindet sich auch im Text. Des weiteren wurde auch ergänzt das es dem Kubotan ähnliche Waffe gibt, aber Kubotan in der Form als Schlüsselanhänger ist ganz klar auf Kubota zurück zu führen!!! Die Differenzierung zu den anderen Waffen ist auch im Text klar erfolgt.
Daher wo ist das Problem, der nachweis ist da, man muss nur die vorhanden Quellen lesen.
--Tgall 17:22, 19. Dez. 2010 (CET)
Verwendung
Aus dem Artikel geht m.E. nicht deutlich genug hervor wie und wofür dieses Kubotan verwendet wird. Unter einem "Druckverstärker" kann ich mir nicht viel vorstellen. Umfasst man es mit der Hand und schlägt dann mit der Faust zu? Oder "sticht" man mit den (spitzen) Enden? Oder benutzt man es wie eine Art Mini-Schlagstock? Es wäre schön, wenn die Verwendungstechnik etwas genauer beschrieben werden könnte. -- PyroPi (Diskussion) 13:58, 3. Dez. 2012 (CET)
- Details zur Verwendung sind in dem im Abschnitt Literatur aufgeführten eBook/PDF von Sven Kohlenberg beschrieben. Bangalorius (Diskussion) 14:48, 3. Dez. 2012 (CET)
- Und warum findet das dann keinen Einzug in den Artikel? Ich meine selbst Filme (!) über dieses Teil werden hier gelistet, aber nicht wozu man das eigentlich braucht bzw. wie man es benutzt. Da würde ja schon ein Satz genügen, ohne dass man sich erst durch Literatur arbeiten muss. -- PyroPi (Diskussion) 15:37, 12. Apr. 2013 (CEST)
Abschnittstitel = Verwendung, aber beschrieben werden nur Aussehen, Machart, Material. Wie wird denn so ein Ding nun verwendet? (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:2C68:FD10:A5DF:9447:18C3:E53D (Diskussion | Beiträge) 16:19, 30. Nov. 2014 (CET))
Defekter Weblink hist.
- Defekter Weblink|Bot=GiftBot|Lauf=2015-10
|1=wba=20150313110757 proto http://www.themartialist.com/0503/pocketsticks.htm }} – GiftBot (Diskussion) 16:11, 21. Dez. 2015 (CET)
- nicht mehr im Artikel kann aber hier als Info bleiben. --Tom (Diskussion) 15:34, 22. Apr. 2018 (CEST)
Gefahren?!! Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags...
kein wort über die gefährlichen konsequenzen des einsatzes eines kubotan... kubotan-bewehrte schläge gegen hals, kehle oder kopf könnten wohl leicht tödlich ausgehen, oder etwa zur erblindung führen. welches wären dann wohl die folgen für denjenigen, der sich da selbst verteidigt hat. der richter würde wohl von "unverhältnismäßigen mitteln" reden und ein strafmaß entsprechend dimensionieren, etwa auf totschlag erkennen...? der heikle punkt sollte angesprochen werden!
s. etwa hier: https://digital-vergleich.de/kubotan/ (12.10.20): "Auch die Nothilfe ist gesetzlich im Strafgesetzbuch festgelegt. Sie ist im Grunde identisch mit der Notwehr und es gibt dieselben Kriterien, Richtlinien und Bestimmung. Der einzige Unterschied ist, dass die Nothilfe eine andere Person betrifft. Da nur eine bedrohte Person selbst in Notwehr handeln kann, gibt die Nothilfe Menschen die Möglichkeit, anderen Personen in Not zu helfen. Setzen Sie etwa den Kubotan ein, um eine andere Person vor einem Überfall zu schützen, handelt es sich nicht um Notwehr sondern um Nothilfe. Ist die von Ihnen in der Nothilfe ergriffene Maßnahme angemessen, dann bleiben Sie auch hier straffrei. Ansonsten machen Sie sich – wie bei der Notwehr auch – der (gefährlichen oder schweren) Körperverletzung strafbar. Stirbt der Angreifer in der Folge, dann kann auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags in Frage kommen. Mord hingegen kommt normalerweise nicht in Frage, da der Tod im Rahmen von Notwehr oder Nothilfe normalerweise weder geplant ist noch aus niederen Beweggründen erfolgt. Beides sind Voraussetzungen dafür, dass ein Mord vorliegt." --HilmarHansWerner (Diskussion) 19:02, 12. Okt. 2020 (CEST)
- In Notwehr (Deutschland)#Extremes Missverhältnis bzw. im Rest des Artikels, auch unter Notwehr (Deutschland)#Notwehrexzess nach § 33 StGB ist das schon (besser) zusammengefasst. Wir können ja nicht bei jeder einzelnen Waffe auf die diesbezügliche Rechtslage hinweisen. Hingegen können wir von hier aus einen Link auf Notwehr (Deutschland) oder Notwehr setzen. Grüße, --Bellini 07:23, 13. Okt. 2020 (CEST)
- "Wir können ja nicht bei jeder einzelnen Waffe auf die diesbezügliche Rechtslage hinweisen." - wieso nicht?? "Wir" sollten sogar! Vor allem, wenn es sich um eine scheinbar harmlose Waffe handelt, die ungeahnt fatale Konsequenzen haben kann...! Außerdem sollte deutlicher gemacht werden, welche Anwendungen eines kubotan gerichtlich als exzessiv oder im Missverhältnis stehend gewertet werden können. Es sollte also verdeutlicht werden, was für Konsequenzen kubotan-verstärkte Schläge etwa gegen den Kopf medizinisch haben würden. Was ist die Folge, wenn die kubotan-Spitze etwa die Schädeldecke oder die Schläfe oder die Halsschlagader oder das Genick durchdringt?? Dieses nicht klarzumachen ist ähnlich verantwortungslos, wie in Spielfilmen ständig Schlägereien mit Schlägen gegen Schädel und Gesicht zu zeigen, nach denen die Protagonisten ein paar Minuten später an der Bar sitzen und ihren whisky trinken, oder am nächsten Tag, vielleicht mit einem winzigen, hübsch aufgeschminkten roten Fleckchen - von dem gebrochenen Mittelhandknochen ganz zu schweigen -, ihrer schicken Detektiv-Tätigkeit weiter nachgehen... Das sind verantwortungslose, völlig unrealistische Bagatellisierungen! --HilmarHansWerner (Diskussion) 11:43, 13. Okt. 2020 (CEST)
- Wenn du nichtwerbliche Quellen dazu findest, dann kann man die Verletzungsrisiken ja schildern. Das Ding ist aber a) nicht messerscharf, sondern abgerundet, b)eindeutig als Waffe bezeichnet und die sind ja gerade dazu da, einer anderen Person, gerechtfertigt oder nicht, (auch erheblichen) Schaden zuzufügen. Die Rechtslage zur Notwehr ist in den entsprechenden Artikeln dargelegt. Insofern verstehe ich dich nicht ganz. Im Artikel ist jedenfalls dargestellt, dass es vor allem darum geht, dem Gegner Schmerzen zuzufügen, das muss und soll nicht mit schweren Verletzungen einhergehen (siehe Weblink mit Video [1]). Wir haben jede Menge Artikel etwa zu Schusswaffentypen (z.B. Kategorie:Waffe nach Hersteller, zu Messern (die ich für viel gefährlicher halte), zu Schlagstöcken etc., ohne jeweils zu schildern, was für Verletzungen man damit verursachen kann. Andererseits steht bei den in D ebenfalls legalen CS-Gas und Pfefferspray schon etwas zur auch gefährlichen Wirkung. Einen pädagogischen Auftrag („sei vorsichtig damit!“) haben wir nicht, und Rechtsberatung dürfen wir gar nicht geben, nur die geltende Rechtslage darstellen. Diese, zu Besitz/Einstufung des Gegenstandes, kommt im Artikel ja auch vor, und deshalb ist auch der entsprechende Baustein am Ende des Artikels eingefügt (falls diese Infos veralten). Vielleicht solltest du dich mit deinem Anliegen an das Portal:Waffen wenden, ich bin eher zufällig (Bebilderung) in diesem Artikel gelandet. Grüße, --Bellini 14:50, 13. Okt. 2020 (CEST)