Diskussion:Kunai

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Gesetzeslage

Mich würde es interessieren, in wie weit das Kunai, nach deutschem Gesetzt, als Waffe gilt und ob es wie beispielsweise das Shuriken verboten oder als "Alltagswerkzeug" legal besitzt werden darf. Evtl. isses nicht nur für mich interessant sondern auch für andere und könnte in den Artikel mit eingebunden werden. Eine einfache Antwort hier, würde mir allerdings auch reichen. --81.173.253.68 20:01, 19. Apr. 2007 (CEST)

Gesetzeslage

Mich würde es interessieren, in wie weit das Kunai, nach deutschem Gesetzt, als Waffe gilt und ob es wie beispielsweise das Shuriken verboten oder als "Alltagswerkzeug" legal besitzt werden darf. Evtl. isses nicht nur für mich interessant sondern auch für andere und könnte in den Artikel mit eingebunden werden. Eine einfache Antwort hier, würde mir allerdings auch reichen. --81.173.253.68 20:01, 19. Apr. 2007 (CEST) == Hi. Das Waffengesetz unter das Kunais als solche selbstverständlich fallen, will niemanden kriminalisieren sondern nur regeln, dass jemand der in eine Rauferei mit Ninjawaffen verstrickt wird, auch vollbestrafbar ist. Der Text deckt sich mit dem für Schlagringe und vielen anderen "dual Use-Technologien". "Der Gebrauch macht die Waffe" bedeutet: Die Bestimmung macht einen Kunai zur Waffe, nicht seine "Eignung". Kunai sind nach den Landesgesetzen einiger deutscher Bundesländer "Wurfmesser" und damit ebenso verboten wie andere Wurfmesser und Shurikens. "Gegenstände mit mehreren Schneiden die von ihrer Form oder Ausführung her dazu bestimmt sind, als Wurfklinge eingesetzt zu werden... fallen unter das Waffengesetz." Im Waffengesetz steht dann später, dass sie nur mit Anmeldung besessen werden dürfen, und nur mit Waffenschein geführt werden dürfen (den man natürlich als Privatperson nicht erhält). Entscheidend sind hier zwei Punkte: "mehrere Schneiden" schließt das klassische zweischneidige Wurfmesser, aber auch den Shuriken wie den Kunai mit ein. "Dazu bestimmt" bedeutet jedoch, dass dass Du durchaus eine "Sammlung" (Waffenrechtausnahme "Sammler") Kunais und Wurfmesser besitzen darfst, wenn du sie nicht als "zum Wurfmesser bestimmt" bezeichnest. Weil der Sammler jedoch ganz klar bekennt dass er Wurfmesser sammelt, muss er zwangsläufig anerkennen dass es sich um Wurfmesser handelt und sich eine Waffenbesitzkarte besorgen (Sachkundenachweis erbringen, Waffen anmelden. Den Sachkundenachweis erbringt er indem er nachweist dass er zB geschichtlich hochinteressiert ist, regelmäßig Messen besucht, bewandert ist in Metallurgie etc etc etc, dass er gegeignete Waffenschränke besitzt und dass er gewillt ist, seine Sammlung restlos anzumelden -auch ein Punkt der Persönlichen Eignung. Macht er dann Mist verliert er die Waffenbesitzkarten und damit das Besitzrecht an den Waffen.) Anders sieht es aus mit dem Kunai als "Kultgegenstand". Also der Kunai unterm Bett oder in der Geheimschublade, der genausowenig kriminell ist, solange der Besitzer niemals vor hatte ihn als Wurfwaffe zu verwenden (ihm die Bestimmung dazu geben) muss folglich nicht mal angemeldet werden. In der Theorie darfst Du eine ganze Sammlung unter Deinem Bett haben, jedoch keinen "führen". Verstehst Du? durch _FÜHREN_ wird ihm die Bestimmung gegeben ihn auch zu benuztzen. Durch die eindeutige Eignung zur Wurfwaffe wird er dann zur Waffe i.s.d. Waffenrechts. Wenn Du den Kunai nämlich in einem versteckt getragenen Unterarmschoner bei Dir trägst, ist offensichtlich dass Du ihm die Bestimmung gibst ihn auch einzusetzen. Wenn du von A nach B reist und ihn in Deinem Koffer hast, "führst" du ihn nicht sondern hast ihn nur dabei. Verstanden? Es gibt also Dir die Möglichkeit so etwas zu besitzen, solange du nicht im Wald damit auf Leute Jagt machst. Der Polizei gibt das wiederum das Recht, jemanden der "mit dem Schwert nach Polen" zieht die Handschellen anzulegen und ihn wegzusperren. Nun, wie umgeht man dieses Recht wenn man Ninjawaffengeil ist? 1. Niemals Ninjawaffen führen. 2. Zuhause diese so aufbewahren, dass nicht jemand minderjähriges wie der kleine Bruder oder das Kind diesen "Kultgegenstand" dann mit sich führt und dadurch ihm die Waffen-Bestimmung verleiht. 3. Keine "Tarnholster" besitzen oder zumindest eindeutig getrennt aufbewahren. Wenn Du zuhause deine (pseudolegalen) Kunais in Unterarm-Scheiden oder Schienbein-Holstern stecken hast, die dann noch bei Deinen Tabis und dem Gi im Seesack liegen, dann machst Du dich strafbar denn nun fallen die Dinger plötlich wieder unter das Waffengesetz von dem sie vorher ausgenommen waren. Hier kommt Dir die Grundnatur der Ninjawaffen zugute: Das kniffelige von Ninjawaffen ist ja gerade eben, dass sie auch als "Gebrauchsgegenstände" durchgehen würden Damals wie heute. Sai sind Stabelgabeln für Heuballen, Nunchucks auch Dreschflegel, Tantos Küchenmesser, Schlagringe "Griffe" und Kunais Senklote. Die "Bestimmungsklausel" ist jedoch EINDEUTIG nicht anwendbar auf Shurikens oder Nunchucks. Diese sind nämlich in keinster Weise noch als "Gebrauchsgegenstände" erklärbar. Selbst der Besitz ist damit illegal denn "Eignung zur Waffe" deckt sich mit "Bestimmt zur Waffe". Gerade Shurikens fallen hier IMMER unter das Waffengestz, schließlich sind sie mit ihren mehreren Klingen unstreitbar auf den oben genannten Passus fallend und seine Form/Ausführung BESTIMMT ihn zur Waffe. Hat ein Shuriken jedoch keine geschliffene Schneidkante, dafür ein nettes Kanji aufgemalt und eine kleine Bohrung am Rand durch die sich ein Lederriemen zieht, ist er ein "Schmuckgegenstand" und aus o.g. Gesetz herausgelöst. Problematisch ist es dann immer wenn man mehrere gleiche davon hat.

Der Gesetzgeber sagt, dass auf Strohscheiben auch mit Stumpfen Kunais/Shurikens geübt werden kann. Damit wird der Kampfsport nicht behindert. Auf "Mannscheiben" darf man in Deutschland sowie nicht üben. Somit stellt "Ernsthafte Ausübung eines Kampfsports" keinen Grund da, jemanden einen Waffenschein für Ninjawaffen zu erteilen, was dementsprechend de facto niemals erfolgt. --Slashatdot 23:42, 28. Jun. 2010 (CEST)

Also solchen Stuß habe ich noch nie gelesen... Erstens: einen Waffenschein/Waffenbesitzkarte braucht man nur für manche Feuerwaffen. Zweitens: Nahkampfwaffen darf man auf Privatgelände einsatzbereit lagern/tragen. Drittens: der Umgang mit Wurfmessern ist auch Minderjährigen erlaubt jedoch nur auf Privatgelände oder unter Aufsicht. Viertens: Training auf Mannscheiben ist in Deutschland nur für Schusswaffen und bögen verbot, für Nahkampfwaffen und Wurfwaffen jedoch legal. Was das Training mit stumpfen Shuriken angeht weiß ich nichts genaues, jedoch denke ich, dass es wie bei messern gehalten wird: sobald eine Schneide erkennbar ist, gälte es dann als scharf.

Nächstes mal informiere dich bitte BEVOR du etwas schreibst.--91.49.25.144 16:53, 11. Okt. 2010 (CEST)

Bild vom Kunai= Benutzung

Das Bild vom Kunai ist eine Plastikreplika von einem "Naruto" Kunai. Das Aussehen des Naruto-Kunai ist erfunden und ist optisch mit einem echten nur entfernt verwandt. Deswegen empfehle ich dieses Bild zu löschen oder eins zuzufügen, das nicht fiktiv, sondern historisch Korrekt ist.

Ausserdem wurden Kunais nicht als Wurfwaffen benutzt. Wenn man ein historisch Korrektes sieht ist das auch sehr einleuchtend. Das ist wieder ein Irrtum das auf Grund des Mangas entstanden ist.

Vielleicht würde sich jemand die Zeit nehmen und das ändern. (nicht signierter Beitrag von 83.9.197.243 (Diskussion) 10:45, 1. Okt. 2010 (CEST))

Trageweise

"Sie trugen es entweder in einer ledernen Scheide am Obi oder mit einem Seil diagonal um den Körper gebunden." Ist es nicht unwichtig wie Kunai getragen wurden? Ausserdem gab es mit Sicherheit noch viele andere Arten die Dinger zu tragen, der Satz impliziert aber das sie nur so getragen werden konnten. Allgemein scheint mir der Artikel doch sehr stark von Naruto geprägt zu sein, da sämtliche hier genannte Anwendungsformen dort vorkommen obwohl es weitere gibt. Wäre vielleicht ganz sinnvoll wenn dieser Artiekl von jemanden überarbeitet würde der sein Wissen von anderen Quellen als einem Manga bezieht. --95.114.136.254 12:57, 31. Jul. 2011 (CEST)


Artikel

Hi,

unter Kunai steht als Artikel "das" Kunai, die Beschreibung fängt jedoch mit "der" Kunai an. Hier nun meine Frage: Sind beide Artikel erlaubt bzw. gebräuchlich, oder hat sich da nur der Fehlerteufel eingeschlichen? (nicht signierter Beitrag von 80.187.109.82 (Diskussion) 13:03, 17. Apr. 2014 (CEST))