Diskussion:Kurt Rocker

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Kreisnaturschutzstelle Präsident

Dass es bei einer Kreisnaturschutzstelle einen Präsidenten gab bestreite ich!--Falkmart (Diskussion) 23:50, 9. Okt. 2020 (CEST)

Diese Aussage wurde anscheinend aus der als Weblink angegebenen Quelle Rheinland-Pfälzische Personendatenbank eingefügt. Dort heißt es sprachlich etwas irritierend [...] 1956 Kreisvertrauensmann für Vogelschutz und Mitglied der Kreisnaturschutzstelle, 1973-1997 Präsident, Präsident des Landesverbands Rheinland-Pfalz e. V. und 1977 stellvertretender Bundesvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald [...]. Vermutlich ist hier das Wort "Präsident" gedoppelt, und die Jahreszahlen beziehen sich auf die Tätigkeit im Landesverband Rheinland-Pfalz der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Inhaltlich ist das nämlich tatsächlich nicht nachzuvollziehen: Die Kreisnaturschutzstellen gingen ja noch auf das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 und dessen Durchführungsverordnung zurück. Wie in diesem zeitgenössischem Kommentar nachzulesen (PDF, S.12 - RNG § 9 / DV § 3), bestanden diese aus einem Vorsitzenden (nicht Präsidenten), einem Geschäftsführer (Kreisbeauftragten) sowie weiteren Mitgliedern. Vorsitzender war qua Amt der jeweilige Leiter der Behörde, bei der die Naturschutzstelle angesiedelt war. Das Gesetz galt in der Bundesrepublik - als Landesrecht - weiter bis 1976, als das Bundesnaturschutzgesetz in Kraft trat. Zu dieser Zeit wurden dann auch die Kreisnaturschutzstellen aufgelöst. Als zeitlich jüngste Erwähnung einer existierenden Kreisnaturschutzstelle findet sich bei den relativ wenigen Google-Treffern dieses Dokument aus dem Jahr 1982 (PDF, S.257). Auch das macht eine Zeitangabe "bis 1997" unglaubwürdig. - Daher entferne ich mal die Passage. --46.114.4.238 18:22, 10. Okt. 2020 (CEST)