Diskussion:Kurzschuljahr
Für welche Region trifft die Aussage des Artikels zu? Für Deutschland, Österreich oder die Schweiz? Sollte Deutschland gemeint sein, trifft die Aussage sicher auch nicht für alle Bundesländer zu...
Dies traf auf die alte Bundesrepublik zu, mit Ausnahme von Bayern, das schon viel früher den Schuljahresbeginn auf den Herbst gelegt bzw. diese Regelung nach der Nazi-Zeit beibehalten hatte. Verwandte von mir wohnten bis Anfang der Sechzigerjahre in Würzburg. Als mein Cousin sechs Jahre alt war (1963/ 64), sollte mein Onkel nach Wiesbaden versetzt werden. Um meinem Cousin den Einstieg ins hessische Schulsystem zu erleichtern, wurde er zu meiner Oma nach Limburg geschickt, um, wie damals in Hessen üblich, im April eingeschult zu werden. Seine Eltern siedelten erst später nach Wiesbaden über. Daher ging mein Cousin das erste halbe Jahr in Limburg in die Schule.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich jemanden Fachkundigen bitten, sich zur Geschichte des Schuljahresbeginns im April zu äußern. Woher kam diese Tradition? Wie war es in der Nazi-Zeit?--Ingo T. 16:53, 14. Mär. 2007 (CET)
G 8,25
Ich habe das damals in Hamburg mitgemacht, daher meine Ergänzung. Heutzutage fällt mir dazu auf, dass wir damals ja praktisch ein „G 8,25“ gemacht haben, indem uns ein Dreivierteljahr erlassen wurde. Das betraf ja 11 oder 12 Jahrgänge, immerhin. Wir fanden das alle prima, und auch der Lehrstoff wurde (anscheinend unbürokratisch, ich kenne die Anweisungen der Schulbehörde nicht) nicht so verdichtet, wie es heute beklagt wird. War geil. --PeterFrankfurt 02:37, 15. Jul. 2010 (CEST)
Die Angaben stimmen so nicht
Nach den Links kamen selbst die Kultusminister nicht zurecht. Wikipedia will dieses Problem mit einem kleinen Artikel erklären.
Für Schleswig-Holstein gilt: Mein 4. und 5. Schuljahr war ein Kurzschuljahr, also kann die lange Lösung nicht überall gegolten haben. Gruss --Nightflyer 20:33, 1. Feb. 2011 (CET)
- Vielleicht reden wir bloß aneinander vorbei: "Kurzschuljahre" waren es (in meiner Sprechweise), wenn Du ein Dreivierteljahr in die 4. und dann ein Dreivierteljahr in die 5. Klasse gegangen bist. Ich hatte in HH dagegen ein "Langschuljahr", wo ich für 15 Monate in die "10/11b" ging, also zwei Klassen auf einmal. Der Effekt ist im Endeffekt derselbe, es wurde nur leicht unterschiedlich genannt. --PeterFrankfurt 02:42, 2. Feb. 2011 (CET)
- Deine Sprechweise kann ich übernehmen: Es waren also zwei einzelne Kurzschuljahre. Gruss --Nightflyer 20:32, 2. Feb. 2011 (CET)
- Der Effekt auf unserem Gymnasium (NRW) war, dass etliche Mitschüler im 1. Kurzschuljahr "hängen" blieben und dann im 2. Kurzschuljahr dieselbe Klasse wiederholten. Das wäre dann, wenn ich das recht verstehe, denen im Langschuljahr nicht passiert. (nicht signierter Beitrag von 178.3.56.240 (Diskussion) 19:45, 5. Apr. 2011 (CEST))
- Da muss ich passen. Ich kann mich nicht erinnern, ob damals jemand bei uns da gefährdet war und evtl. zum Halbjahr irgendwas passierte. --PeterFrankfurt 03:12, 6. Apr. 2011 (CEST)
Ich glaubte, Nightflyers Kritik zu dem "kleinen Artikel" durch folgende Einfügung am 1. Februar erledigt zu haben: Eine Ausnahme galt für Kinder, die Ostern 1966 in die Klasse 4/5 der Volksschule kamen und auf eine Mittel- oder Oberschule wechselten. Dieser Wechsel erfolgte in der Mitte des Schuljahres 4/5 in die erste Klasse der Mittel- oder Oberschule, die - wie anderswo das entsprechende Kurzschuljahr - mit den Sommerferien endete. Stattdessen hält Nightflyer "Langschuljahr" nun für eine "Sprechweise" zur Bezeichnung von zwei Kurzschuljahren.
Nicht vollständig verständlich ist für mich auch die Einfügung der Annerose.Wagscheid vom 27. Februar über vornehmlich Westberlin. Wieso bezog sich der Bestandsschutz dort auf den "Eintritt in die gymnasiale Oberstufe", statt bis Ostern 1976 zu gelten? Wieso gab es "das Nebeneinander der Schuljahresanfänge" nur von 1967 bis 1972? Entsprechend der in Westberlin sechs Jahre währenden Grundschulzeit? Und wieso glichen "sehr viele" Antragskinder, die 1966 mit fünf eingeschult wurden, nicht aus, dass 1967 "sehr viel mehr Kinder durch die Verlegung des Stichtages auf den 1. Juli schulpflichtig wurden"? Nur zu letzterem steht etwas im SPIEGEL, weshalb die betreffenden Fußnoten auf jeden Fall verrückt werden müssten. Aber ist es wirklich von Interesse, auf Einzelheiten der Umstellung in Westberlin mit vielleicht 3 % der betroffenen Schüler einzugegehen? --Vsop 13:17, 6. Apr. 2011 (CEST)
Ich habe im September 1966 in Niedersachsen Abitur gemacht, also nach dem ersten Kurzschuljahr. Von einem Langschuljahr war damals in Niedersachsen nie die Rede, es gab einfach zwei Kurzschuljahre, die zusammen kaum länger als ein Jahr waren. --Jochen.Ludewig (Diskussion) 19:31, 30. Aug. 2012 (CEST)
und im Osten?
Und wie war es in der Ostzone/SBZ und danach in der DDR? --ProfessorX 12:17, 24. Sep. 2011 (CEST)
- Dort wurde der Schuljahresbeginn in den Sommerferien, also die Abkehr von dem mit Konfirmations- und Kommunionsterminen zusammenhängenden Osterrhythmus, als Fortschritt aufgefasst und beibehalten. --193.104.220.1 12:11, 17. Jul. 2013 (CEST)
Kurzschuljahr Niedersachsen
in Niedersachsen gab es kein Langschuljahr. Ich persönlich wurde Ostern 1967 in die siebte Klasse versetzt, dann erfolgte irgendwann eine Versetzung in die achte Klasse, ob das kurz vor Weihnachten war weiß ich nicht mehr genau. Im Sommer 69 wurde ich dann in die neunte Klasse versetzt. Es waren ganz sicher 2 Kurzschuljahre. Wir haben also damals wie schon an anderer Stelle erwähnt die 8,25 erlebt. Ich kann das nicht anhand von Unterlagen verifizieren, da dies aber nun der zweite Eintrag ist der dies bestätigt habe Niedersachsen in den Abschnitt nach oben neben Nordrhein-Westfalen verschoben. MfG Holz754 (18:56, 11. Mai 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Stimmt alles. Wir sind genau in der Zeit von Hamburg nach Niedersachsen umgezogen und ich musste dadurch virtuell eine halbe Klasse springen, weil in HH Langschuljahr war und in Niedersachsen Kurzschuljahr. --PeterFrankfurt (Diskussion) 03:17, 12. Mai 2014 (CEST)
Kurzschuljahr
"Im Zuge dieser Maßnahme machten auch zwei Schülerjahrgänge im Jahr 1966 ihr Abitur, der erste Jahrgang im Frühling, der nächste im Herbst (am Ende des ersten Kurzschuljahres)." Wir gehörten im Jahr 1966 zum ersten Kurzschuljahr in Hessen und legten das Abitur Anfang November ab. Der oben zitierte Satz aus dem Artikel "Kurzschuljahr" kann m.E. so nicht stimmen.HÜGünni (11:59, 22. Jul 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Kurzschuljahr
Durchführung der Kurzschuljahre in Hessen, 20. Dezember 1965
In Hessen wird, wie in anderen Bundesländern, der Schuljahresbeginn in den Spätsommer verlegt, so dass es notwendig wird, Kurzschuljahre einzuschieben. Aufgrund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz von 1948 begann das Schuljahr bisher auch in Hessen an Ostern. Zur Anpassung an die Regelungen in den europäischen Nachbarländern und in Bayern wurde im Hamburger Abkommen vom 28. Oktober 1964 vereinbart, den Schuljahresbeginn einheitlich auf den 1. August festzusetzen und zugleich die Schulpflicht von acht auf neun Jahre zu verlängern. Die Anpassung wird in den Jahren 1966/67 vorgenommen.
Mit der (Ersten) Verordnung zur Überleitung des Schuljahresbeginns vom 26. November 1965 wird das Schuljahr 1966/67 auf die Zeit vom 1. April 19661 bis zum 31. Juli 1967 festgesetzt, umfasst also 16 Monate. Mit der "Zweiten Verordnung zur Überleitung des Schuljahresbeginns" vom 20. Dezember 1965 wird dieses verlängerte Schuljahr 1966/678 auf 2 Kurzschuljahre aufgeteilt. Demnach beginnt das Schuljahr 1966 am 1. April 1966 und endet am 30. November 1966 (acht Monate). Das Schuljahr 1966/67 beginnt am 1. Dezember 1966 und endet am 31. Juli 1967 (ebenfalls acht Monate). Danach beginnt das Schuljahr auch in Hessen jeweils am 1. August. (OV)aus:http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/xsrec/current/9/sn/edb?q=YToxOntzOjM6Im9ydCI7czo2OiJCYXllcm4iO30= (nicht signierter Beitrag von HÜGünni (Diskussion | Beiträge) 11:59, 22. Jul 2016 (CEST))
Richtigstellung der Behauptungen im Hauptartikel zu der Schuljahresumstellung in Hamburg
Die Bemerkungen zur Schuljahresumstellung in der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechen nicht der Wahrheit. Hamburg hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Schuljahre der aktiven Schüler in den Klassen 1 bis 10 nicht umgestellt. Wer also (wie ich) noch zu Ostern eingeschult war, behielt sein Schuljahr, jeweils von den Osterferien bis zu den nächsten Osterferien, bei. Die letzte Einschulung zu Ostern fand im Jahr 1966 statt. Der nächste Jahrgang (regelmäßig der Geburtsjahrgang 1960) wurde erst nach den Sommerferien 1967 eingeschult. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern fanden in der zweiten Jahreshälfte 1966 keine Einschulungen statt.
Allerdings wurden dann nach nahezu sechs Jahren in 1972 die bis dahin bestehenden vier Zeugnistermine (Ende Januar, zu den Osterferien, zu den Sommerferien, zu den Herbstferien) zu zwei Zeugnisterminen (Ende Januar, zu den Sommerferien) zusammengelegt. Für die bis Ostern 1966 eingeschulten Schüler lief von da an das Schuljahr vom 1. Februar bis zum 31. Januar, für die ab Sommer 1967 eingeschulten Schüler lief das Schuljahr weiterhin jeweils vom Ende der Sommerferien bis zu den nächsten Sommerferien.
Auch wurde die 11. Klasse auf ein halbes Jahr verkürzt. Somit waren Hamburgs Oberschüler nicht schlechter gestellt als die Schüler anderer Bundesländer, vorausgesetzt, sie mußten kein Schuljahr wiederholen, die Rückstufung in einen ab 1967 eingeschulten Jahrgang hatte einen Zeitverlust von zwei Jahren zur Folge, Beispiel: Einschulung April 1966, kein Sitzenbleiben => Abitur im Juni 1978 (Schulzeit 12 Jahre und 2 Monate), einmal Sitzenbleiben => Abitur im Sommer 1980 (Schulzeit 14 Jahre).
Wer mir nicht glauben möchte, sei auf den im Hauptartikel unter Anm. 4 angeführten Artikel "Wie im Krieg", Der Spiegel 18/1966 vom 25.04.1966, verwiesen. Im übrigen können meine Ausführungen jederzeit durch Einsicht in meine Schulzeugnisse belegt werden. Auch dürften im Hamburger Staatsarchiv genügend Unterlagen vorhanden sein, die die Richtigkeit meiner Ausführungen beweisen. Nicht zuletzt sei auf diverse Zeitzeugen hingewiesen. Schließlich war ich in den 60iger- und 70iger-Jahren alles andere als der einzige Schüler Hamburgs.