Diskussion:Länderkammer
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BKL?
Hallo, statt einer bloßen Weiterleitung scheint mir eine BKL angemessener zu sein, ähnlich wie bei Staatenhaus. Im Gesamttext von Vertretung der Gliedstaaten geht die Länderkammer der DDR ein wenig unter, wobei es für den Leser gut wäre schnell zu sehen, dass dies ein feststehender Begriff in der DDR-Geschichte ist, aber auch ein allgemeiner Begriff (teilweise heute für den Bundesrat verwendet). Z. (Diskussion) 12:53, 30. Okt. 2012 (CET)
- Eine BKL halte ich in diesem Fall nicht für praktikabel. Die Länderkammer der DDR war ebenso und ohne Ausnahme eine Vertretung der Gliedstaaten. Und die Länderkammer der DDR wird daher zurecht im Artikel Vertretung der Gliedstaaten aufgeführt. Das Charakteristikum der Länderkammer der DDR als „feststehener Begriff“ wird m.E. zudem hinreichend durch Kursivschreibweise gewürdigt. Und auch gerade weil die Länderkammer im Allgemeinen überall in jedem Bundesstaat mit Zweikammersystem die Vertretung der Gliedstaaten ist, spricht dieser Sachverhalt gegen eine BKL und für die Beibehaltung der gegenwärtigen Weiterleitung. --Benatrevqre …?! 14:43, 30. Okt. 2012 (CET)
- Das stellt ja nicht in Frage, dass eine BKL sinnvoll ist. Ich weiß nicht, was unpraktikabel sein soll. Der Leser findet einen Ausdruck wie "Länderkammer" und will wissen, was darunter gemeint ist (Synonym bzw. konkretes Staatsorgan). Das geht am schnellsten mit einer BKL - eben der Klärung eines Begriffes. "Diejenigen Artikel, deren Sachverhalte man üblicherweise mit dem gleichen Wort bezeichnet, sollen – obwohl sie in der Wikipedia unter verschiedenen Titeln stehen – auch über genau dieses Wort als gemeinsames Stichwort auffindbar sein. Weiter sollen über das Stichwort auch Artikel auffindbar sein, in denen der mit dem Stichwort bezeichnete Sachverhalt nur als Teil- oder Unterthema behandelt wird. Diese Benutzerführung ist der einzige Zweck der Begriffsklärung."Z. (Diskussion) 14:52, 30. Okt. 2012 (CET)
- Eine BKL macht in meinen Augen nur dann Sinn, wenn ein bestimmter Begriff unterschiedliche Bedeutungen hat und dies dem für eine BKL wesentlichen Sinn nach geklärt werden muss. Es handelt sich also um eine Richtungsentscheidungshilfe für den Leser.
- Eine BKL macht aber keinen Sinn, wenn es sich um einen Begriff handelt, der im Wesentlichen eindeutig ist. So erkenne ich etwa keine Besonderheit in der Länderkammer der DDR gegenüber all den anderen Länderkammern in den Zweikammersystemen anderer Bundesstaaten. Hinzu kommt, dass der Begriff Länderkammer im Artikel Vertretung der Gliedstaaten fett hervorgehoben ist. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass es sich nur um ein Synonym für Vertretung der Gliedstaaten handeln kann, also konkret um die zweite Kammer des Parlaments.
- Im Übrigen hast du bei deinem obigen Zitat das Wesentliche außer Acht gelassen, nämlich:
- # Jeder Artikel der Wikipedia soll nur einen Begriff umfassen. Wenn ein Wort mehrere unterschiedliche Bedeutungen hat, sollen diese nicht zusammen in einem Artikel behandelt werden. Vielmehr bekommen die verschiedenen Verwendungsweisen eines Wortes – wie in anderen Enzyklopädien auch – unterschiedliche Artikel. In der Wikipedia kann auch die Verlinkung der Artikel untereinander nur unter dieser Voraussetzung sinnvoll funktionieren.
- Im Falle der Länderkammer aber trifft dies m.E. nicht zu, denn hier hat dieses Wort ja gerade keine unterschiedlichen Bedeutungen.
- --Benatrevqre …?! 15:02, 30. Okt. 2012 (CET)
- Das stellt ja nicht in Frage, dass eine BKL sinnvoll ist. Ich weiß nicht, was unpraktikabel sein soll. Der Leser findet einen Ausdruck wie "Länderkammer" und will wissen, was darunter gemeint ist (Synonym bzw. konkretes Staatsorgan). Das geht am schnellsten mit einer BKL - eben der Klärung eines Begriffes. "Diejenigen Artikel, deren Sachverhalte man üblicherweise mit dem gleichen Wort bezeichnet, sollen – obwohl sie in der Wikipedia unter verschiedenen Titeln stehen – auch über genau dieses Wort als gemeinsames Stichwort auffindbar sein. Weiter sollen über das Stichwort auch Artikel auffindbar sein, in denen der mit dem Stichwort bezeichnete Sachverhalt nur als Teil- oder Unterthema behandelt wird. Diese Benutzerführung ist der einzige Zweck der Begriffsklärung."Z. (Diskussion) 14:52, 30. Okt. 2012 (CET)
- Die Ständeversammlungen sind auch eindeutig und allesamt Ständeversammlungen. Es geht darum, was dem Leser dienlich ist, um schnell zu verstehen, wo er hin will.Z. (Diskussion) 15:12, 30. Okt. 2012 (CET)
- Und gerade diese Information findet der Leser doch genauso gut und ohne irgendwelche Einschränkungen im Artikel Vertretung der Gliedstaaten. Ich sehe darin kein Problem.
- Ich sehe in einer BKL in diesem Fall vielmehr den Nachteil, dass es dann zwei redundante Artikel gäbe: Vertretung der Gliedstaaten vs. Länderkammer, die aber beide denselben Sachverhalt zum Gegenstand haben, nämlich verschiedene Länderkammern aufzulisten. Doch wozu soll diese Redundanz am Ende gut sein? Das leuchtet mir nicht ein. --Benatrevqre …?! 15:43, 30. Okt. 2012 (CET)
- Nein, in der BKL stünden dann ein Link zu Vertretung der Gliedstaaten und einer zu Länderkammer der DDR.Z. (Diskussion) 00:35, 31. Okt. 2012 (CET)
- Und wozu das dann? Die Länderkammer der DDR war ebenso eine Vertretung der Gliedstaaten. Die Länder der DDR waren ja bis zu ihrer Auflösung Gliedstaaten der DDR, zumindest bis die Länder im Jahre 1968 kraft einer expliziten Änderung der Verfassungslage als Gliedstaaten der DDR ihr Ende fanden. --Benatrevqre …?! 16:40, 31. Okt. 2012 (CET)
- Nein, in der BKL stünden dann ein Link zu Vertretung der Gliedstaaten und einer zu Länderkammer der DDR.Z. (Diskussion) 00:35, 31. Okt. 2012 (CET)