Diskussion:Löschzug-Gefahrgut
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Rechtsgrundlagen
Es fehlenden Einzelnachweise über die Einrichtung bzw. Ausstattung eines Löschzugs Gefahrgut. In welchen Verordungen der einzelnen deutschen Bundesländer ist dies festgelegt? Bitte Einzelnachweise nachtragen.--Nassauer27 (Diskussion) 18:23, 1. Jul. 2021 (CEST)
Nur in zwei Kreisen in SH?
Bislang ist die Existenz dieses Zuges nur aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Rendsburg-Eckernförde bekannt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Relevanz für einen eigenen Artikel. --Nassauer27 (Diskussion) 08:21, 27. Jul. 2021 (CEST)