Diskussion:Labor
Sicherheitsstufen
Mir fehlen die einzelnen Sicherheitsstufen von Loboren, z.B. S1-Labor für GVO-Materialien etc
"In Deutschland gibt es derzeit kein Labor oder Produktionsbereich, das für die Arbeiten unter Sicherheitsstufe 4 zugelassen ist." In neuen BioMedizinischenForschungsZentrum der Universität Marburg befindet sich ein S4-Labor, ebenso im alten Gebäude der Virologie. http://web.uni-marburg.de/zv/news/presse/2004-05-24.html
- Das alte ist für Gentechnikexperimente nicht zugelassen (RP Gießen), nur das neue. Das alte ist ein Labor nach der BiostoffVO.--HolgerB 19:15, 8. Mär. 2007 (CET)
Das Bernhard-Nocht-Institut besitzt auch ein (bald zwei) S4-Labore siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard-Nocht-Institut_f%C3%BCr_Tropenmedizin (nicht signierter Beitrag von 134.245.172.20 (Diskussion | Beiträge) 11:17, 15. Sep. 2009 (CEST))
Ein weiteres S4 Labor wird derzeit in Berlin vom Robert-Koch-Institut gebaut und soll 2014 betriebsbereit sein.
"Gen aus einem Organismus der Stufe 3 und Empfängerorganismus Stufe 2: Labor muss Stufe 3 zugelassen sein" - Diese Aussage stimmt meines Wissens so nicht. Das wäre in diesem Fall von dem untersuchten Gen abhängig und die Arbeit könnte u.U. auch in einem Stufe 2 Labor durchgeführt werden. (nicht signierter Beitrag von 130.149.88.151 (Diskussion) 13:46, 6. Jun. 2013 (CEST))
Weitere Bedeutung: Laboratorium als polnische Fusion Jazz Formation
Ende der Siebziger bis in die Achtziger hinein gab es eine recht erfolgreiche polnische Fusion Jazz Band namens "Laboratorium".
- Guter Hinweis, der gehört auf die BKL https://de.wikipedia.org/wiki/Labor_(Begriffskl%C3%A4rung) (wenn relevant).--Cms metrology (Diskussion) 21:14, 15. Jan. 2014 (CET)
Generelle Überarbeitung nötig
Schade, hier liegt viel Potential brach. Die Einleitung geht viel zu stark ins Detail, das "Schutzstufenkonzept" (einziges Text-Kapitel im Inhaltsverzeichnis) betrifft nur eine Minderzahl der existierenden Labors. Viele Verallgemeinerungen ohne konkreten Informationswert. Wer fühlt sich berufen??? --Cms metrology (Diskussion) 21:21, 15. Jan. 2014 (CET)
Rechtliche Frage bzw. Sachlage
Ab wann ist ein Labor ein Labor? Jetzt keine Gentechnik-Bio-Kampfstoff-Nervengaslabore, sondern simple Labore für Elektrotechnik, Maschinenbau. Weil: Innerhalb eines Labors gelten m.W. andere Regularien, gerade weil Versuchsaufbauten keine CE-Konformität erfüllen, oder Maschinenrichtlinien nicht eingehalten werden können. Was macht dann z.B. eine Werkstatt rechtlich zu einem Labor? Kann man diesen Aspekt einfließen lassen, kennt sich da jemand aus? --192.35.17.12 ++++****** 03.02.2015 (10:41, 3. Feb. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Diskussion aus der Qualitätssicherung Naturwissenschaften
Abschnitt von QS hierher verschoben. --Leyo 18:57, 9. Jul. 2015 (CEST)
In Ergänzung zum vorigen Absatz: Das Problem scheint mir eher darin zu liegen, dass der Artikel nach ein paar pauschalen Sätzen zum Thema Laborsicherheit übergeht und offen lässt, was ein Labor sein soll. Das scheint mir stark verbesserungsbedürftig. --Summ (Diskussion) 19:47, 13. Jan. 2014 (CET)
- Im Rahmen der Überarbeitungen zu Sicherheitsstufe ist nicht gleich (biologische) Schutzstufe habe ich den Artikel etwas überarbeitet, u. a. gekürzt im Hinblick auf diese Themen und stattdessen mit der Vorlage:Hauptartikel gearbeitet. Den QS-Hinweis habe ich aber noch drin gelassen. Wer hat noch Ideen? Viele Grüße, --A doubt (Diskussion) 17:45, 8. Jul. 2014 (CEST)
- Der Zusammenhang ist hier vom Archivbot zerstört worden, der diesen Abschnitt (der oben mit "vorigem Absatz" gemeint war) zu den Knacknüssen geschoben hat. Dort gibt es von Benutzer:Summ Hinweise, wohin sich der Artikel entwickeln sollte.--Mabschaaf 18:03, 8. Jul. 2014 (CEST)
Schutzstufen nach Gefahrstoffverordnung
Das Schutzstufenkonzept wurde vor längerer Zeit im Zuge der Novellierung der GefStoffV eingeführt, ist aber seit Jahren wieder abgeschafft. Der Abschnitt ist somit falsch. Es gibt zwar in der GefStoffV ein abgestuftes Schutz m a ß n a h m e n system, dem aber keine Schutzstufensystematik vorgeschaltet ist sondern das universelle Instrument der Gefährdungsbeurteilung. Diese Systematik ist aber nicht direkt mit dem Schutzstufenkonzept der BioStoffV oder dem Sicherheitsstufenkonzept im Gentechnikrecht vergleichbar. In meinen Augen sollte der Abschnitt Gefahrstoffverordnung daher besser gelöscht werden. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.176 (Diskussion) 16:31, 15. Jan. 2020 (CET))
- Auf alle Fälle müsste darauf aufmerksam gemacht werden, dass dieser Abschnitt auf einer alten Fassung der GefStoffV beruht. Ich bin mir nicht sicher, ob der Abschnitt gelöscht werden sollte, immerhin würde auch eine Gefährdungsbeurteilung zu ähnlichen Ergebnissen führen und für Leser, die kein Labor kennen/gesehen haben, finden sich doch Informationen in dieser Tabelle. Weitere Meinungen? Viele Grüße, --A doubt (Diskussion) 21:45, 18. Jan. 2020 (CET)