Diskussion:Lageplan (Bauantrag)

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Also so wie ich das vor undenklicher Zeit einmal gelernt habe, ist der Unterschied zwischen Plan und Karte genau der, dass im Plan alles maßstäblich richtig dargestellt wird, während in der Karte zwar im großen der Maßstab stimmt, aber im Detail kommt es durch Generalisierung (Verdrängung, Vereinfachung) und durch Verwendung von nicht maßstäblichen Symbolen zu einer Darstellung, die nicht unbedingt den tatsächlichen Maßen entspricht. Und das stimmt auch mit meiner Erfahrung überein: In einem Stadtplan werden alle Kirchen mit ihren tatsächlichen Umrissen gezeichnet (und durch ein zusätzliches Symbol gekennzeichnet); in der Liegenschaftskarte (die zwar "Karte" heißt, aber ein "Plan" ist; siehe Österrreich: Katasterplan) ebenfalls. Hingegen kann ich die Breite einer Autobahn aus dem Autoatlas (der eine Sammlung von Karten ist) nicht herausmessen, weil das nur ein Symbol ist. Ebenso kann ich nicht sagen, dass eine Kirche einen runden Grundriss hat, weil sie in der Karte als Kreissymbol mit aufgesetztem Kreuz dargestellt wird. --Robert Kropf 16:17, 3. Aug 2004 (CEST)

Der grundsätzliche Unterschied zwischen der Karte und dem Lageplan ist meiner Meinung nach der Maßstab. Daraus resultiert, das das Maß der Generalisierung bei einer Karte wesentlich höher ist als bei einem Lageplan. Eine Fläche mit Gehwegplatten in einem Ausbauplan für ein Straße wird, zumindest in Deutschland, als Farbfläche dargestellt, obwohl eine Darstellung der einzelnen Platten möglich wäre. Als kommt es auch hier zu einer vereinfachten Darstellung. Lampen werden hingegen mit einem Symbol versehen, unabhänig ´vom Typ der Lampe. Somit stellt die Karte für mich keinen Gegensatz zum Plan dar, sonder eher eine Fortsetzung. Ich denke man sollte dies als Unterschied zur Karte einbringen. Abgesehn davon, denke ich, wird der Unterschied zwischen Karte und Plan im Zuge der fortschreitenden Umstellung von der analogen auf die digitale Datenverwaltung immer mehr verschwinden, da dort die Detailinformation unabhänig von der Darstellung hinterlegt ist. --Schumir 08:04, 4. Aug 2004 (CEST)

Lageplan, Sachverständiger

Die Formulierung 'von einem vereidigten Fachmann' ist falsch. Ich bin sehr wohl 'Sachverständiger' im Sinne der Landesbauordnung von Baden-Württemberg und verfasse Lagepläne in dem in diesem Artikel beschriebenen Sinn. Eine Vereidingung ist damit aber nicht verbunden und auch nicht erforderlich. Im Übrigen meine ich, dass der Begriff des 'Amtlichen Lageplans' zwar von 'Otto Normalverbraucher' also 'landläufig' so benutzt wird, definiert ist dieeser Begriff aber gar nicht. Manfred.beer 15:55, 10. Sep. 2008 (CEST)

Wenn du dir deiner Sache sicher bist und evtl. sogar noch etwas ergänzen kannst, dann steht dir niemand im Weg. Ändere einfach die betreffenden Abschnitte, ich verfüge leider nicht über passende Literatur zu diesem Thema. Gruß --Mailtosap 16:05, 10. Sep. 2008 (CEST)
das mit dem amtliche Lageplan habe ich mir ausgedacht ... aber Pssst ... Von irgendwelchen "Vereidingung" stand nie was im Artikel ... Hafenbar 01:52, 16. Dez. 2008 (CET)
Einen Lageplan darf prinzipiell jeder herstellen. Einen amtlichen Lageplan jedoch nur ein öffentlich bestellter Vermesser. Steht so im Artikel --Ocd-cologne (Diskussion) 12:38, 30. Okt. 2015 (CET)