Diskussion:Laienwerbung
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Lauterbarkeit
Auch bei Anstrengung aller Phantasie vermag ich es nicht die Laienwerbung bzw. die dargestellten Beispiele unter § 4 Nr. 1 u. 3 UWG zu subsummieren. Insbesondere das Täuschen über den Werbecharakter einer Veranstaltung (siehe auch Kaffeefahrten) findet sich in § 5a.
Darüberhinaus werden Laienwerbung bzw. Schneeballsysteme und die Form, in welcher sie als unlauter gelten, explizit im Anhang zu §3 erwähnt.
Bevor der Einwand kommt: Vielleicht schaffe ich es mal, das ganze zu ändern, aber der Tag hat halt nur 24 Stunden...--217.93.138.62 21:07, 12. Jul. 2018 (CEST)