Diskussion:Landesseilbahngesetz (Mecklenburg-Vorpommern)
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Das Gesetz kam mindestens ein Jahr zu spät, denn auf der IGA (Rostock) gab es 2003 eine Seilbahn, die wurde aber hinterher wieder abgebaut. --Erell 19:21, 6. Jun. 2007 (CEST)
Das Gesetz kam überhaupt nicht zu spät. Glücklicherweise gilt in Deutschland die allgemeine Handlungsfreiheit, wonach du erstmal ohne Genehmigung dich frei Verhalten kannst. Dann gibt es wenige Bereichsausnahmen. Aber ansonsten gilt die allg. Gefahrenabwehr. Und damit ist die normale Ordnungsbehörde zuständig. Ist also alles in Ordnung. Die Regelung der EU braucht es nicht. (nicht signierter Beitrag von 85.181.235.54 (Diskussion | Beiträge) 08:48, 27. Jul 2009 (CEST))