Diskussion:Landkreis

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Göttingen

Ich habe den besonderen Fall Göttingen in den Artikel aufgenommen. Er wurde von Verwaltungswissenschaftlern und -rechtlern mit Interesse beobachtet und war höchstwahrscheinlich auch die Grundlage für die weiteren ähnlich gelagerten Fälle. MfG Harry8 09:16, 31. Mai 2018 (CEST)

Siegen

Siegen ist ein Beispiel, das gerne vergessen wird. Nordrhein-Westfalen hat sich am Beispiel Göttingen orientiert und bei der Einkreisung der Stadt Siegen, die gleichzeitig deutlich vergrößert wurde, der Stadt so manche Rechte einer kreisfreien Stadt zugebilligt. Diese Phase endete jedoch mit den vielen Eingemeindungen, die am 1. Januar 1975 in Kraft traten. Den in der Zwischenzeit eingekreisten Städten wie beispielsweise Herford, Lüdenscheid und Viersen hat man die Siegen gegebenen Sonderrechte vorenthalten. Auch Siegen wurde schließlich ab dem 1. Januar 1975 wie jede andere kreisangehörige Gemeinde angesehen und behandelt. MfG Harry8 09:23, 31. Mai 2018 (CEST)

Saarbrücken

Bei der am 1. Januar 1974 erfolgten Eingliederung in den Stadtverband Saarbrücken (heute Regionalverband Saarbrücken) erhielt die Landeshauptstadt keinerlei Sonderrechte. MfG Harry8 09:25, 31. Mai 2018 (CEST)

Geschichtsabschnitt nach 1939

Man fragt sich, ob die breiten Ausführungen, betr. Mecklenburg-Vorpommern, wirklich derart "geschichtsrelevant" für die deutschen Landkreise insgesamt sind. --129.187.244.19 12:39, 27. Okt. 2020 (CET)

Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

Die Einleitung legt nahe dass die Begrifflichkeit im Bundesrecht geregelt ist, und allgemein einheitlich geregelt ist. Ist das so? Oder sollte man das weniger verwirrend formulieren?--Jocme (Diskussion) 23:29, 1. Jan. 2022 (CET)