Diskussion:Landsturm

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Wenig Anerkennung - niedrigster militärischer Rang

In einigermaßen vielen zeitgenössischen Veröffentlichungen werden Teilnehmer des Landsturms des WWI 'belächelt' oder bespöttelt, vgl. ungedienter Landsturm. Deswegen der Hinweis auf den militärischen Rang. Wenn 'Rang' sachlogisch nicht korrekt ist, bitte ich um Änderung, der Hinweis sollte aber bleiben.--Kangooruh-Rohdeo (Diskussion) 10:08, 3. Jan. 2013 (CET)

Weiterleitung

Diese Weiterleitung ist nicht korrekt, Landsturm ist nicht Landwehr.Gerhard51 20:29, 11. Apr 2006 (CEST)

Weiß jemand etwas über diese Formation? Mbdortmund 22:46, 11. Mär. 2009 (CET)

da könnte wohl das Gesetz betreffend die kaiserlichen Schutztruppen in den afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht in den Schutzgebieten, 7. Juli 1896 und das Wehrgesetz für die Schutzgebiete vom 22. Juli 1913 näheren Aufschluss geben (vgl. Reichsgesetzblatt) --Mwknacker (Diskussion) 08:21, 9. Feb. 2013 (CET)

Einsatz von Landsturm

Im Artikel heißt es: Das einzige mal in der Geschichte Österreichs, wo der Landsturm tatsächlich aufgeboten wurde, war im Jahr 1809 in Tirol. Napoleon hatte Tirol erobert und es den Bayern geschenkt. Nach fünf Jahren der Unterdrückung, der Abschaffung der Tiroler Verfassung und Zwangsrekrutierung für den Kriegsdienst in der Fremde, hatten sich unter Führung von Andreas Hofer die Tiroler Landesschützen und der Tiroler Landsturm sich gegen die Bayern erhoben um einen Wiederanschluss an Österreich zu erreichen Das kann nicht sein, da mein Urgroßvater zum Landsturm im Juli 1915 eingezogen wurde und mit anderen, selbst nach schwerer Verletzung weiterhin Dienst tun mussten. Er musste von Deutschland nach Wien reisen, eine Fortbildung in Hütteldorf absolvieren um dann erst nach Pressburg, später in Krakau u.a. im Feldgericht eingesetzt zu werden. s.h. http://kukfeldgericht-feldpost.blogspot.com/ (nicht signierter Beitrag von Urslb (Diskussion | Beiträge) 07:56, 23. Mär. 2010 (CET))

Landsturm II bis 45 Jahre

Das geht aus dem Gesetz von 1888 hervor. Dass Angehörige des Landsturms im Ersten Weltkrieg im breiten Umfang an die Front geschickt wurden, war schon deshalb unumgänglich, weil große Anteile der Jahrgänge im Frieden bis 1914 Landsturm gemustert waren, keinen Militärdienst geleistet hatten und eben auf sie zurückgegriffen werden musste. --Mwknacker (Diskussion) 15:24, 28. Jan. 2013 (CET)

Ja, OK, hast du das Gesetz in irgendeiner Form bei der Hand, so dass man es als Quelle angeben kann?--Pappenheim (Diskussion) 15:25, 28. Jan. 2013 (CET)
Kommt. Kein Problem. --Mwknacker (Diskussion) 16:08, 28. Jan. 2013 (CET)

Wichtig ist vielleicht noch, zu erwähnen, dass bei Ausbruch des I. Weltkriegs hauptsächlich der sog. ausgebildete Landsturm aus dem II. Aufgebot aufgerufen wurde. Dieser bestand aus solchen Landsturmpflichten, die vorher in der Landwehr II. Aufgebots gedient hatten und deshalb militärisch geübt waren. Der Landsturm I. Aufgebots, dem nur ungeübte Wehrpflichtige bis zum 39. Lebensjahr angehörten, hatte sich auch nach dem Aufruf des Landsturms am 15. Aug. 1914 nicht zum aktiven Dienst zu melden, sondern musste sich nur zur sog. Landsturmrolle anmelden. Dies ergibt sich aus der Verordnung des Kaisers aufgrund des Artikels II. § 25 des Gesetzes betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Feb. 1888 vom 15. August 1914.

Ende des Landsturms ?

Der Artikel endet (für Deutschland) mit mit WK.I. Kann jemand was zum Ende den Landstrums sagen ? wann wurde das Gesetz formal aufgehoben ? -- A1000 (Diskussion) 17:17, 21. Apr. 2013 (CEST)

Spott über den ungedienten Landsturm ?

Da liegt wohl eine kleine Fehleinschätzung vor - der Bildlink (die zeittypische Propagandapostkarte) stellt keinen "Spott", sondern vielmehr dummdreistes "Selbstbewußtsein" vor Einsetzen der Versorgungskrisen ab 1915 dar. - --Mwknacker (Diskussion) 09:30, 11. Mai 2013 (CEST)

Da hast du auch nach mehr als vier Jahren vollkommen recht. Ich habe den Teil mal entfernt. --Redrobsche (Diskussion) 22:12, 11. Dez. 2017 (CET)