Diskussion:Lastschrift
Zum Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Rechtliche Grundlagen
Da ist was falsch: Beim Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet sich der Zahlungsempfänger, Lastschriften nur dann zum Einzug einzureichen, wenn ihm eine schriftliche Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen vorliegt. Es ist aber nur bei Abbuchungsaufträgen ein schriftliches Einverständnis nötig. Wir haben eine Vereinbarung mit der Commerzbank, in der sowieso nur noch von einem Einverständnis die Rede ist, da ist keine Rede mehr von schriftlich. (nicht signierter Beitrag von 212.204.60.61 (Diskussion) 12:29, 8. Okt. 2007 (CEST))
CORE, D-1, COR1???
Änderungen November 2016[16]: Die Vorlagefrist von Lastschriften beim Zahlungsdienstleister (ZDL) des Zahlers ist zukünftig immer D-1. Insbesondere ändert sich die Bedeutung des Wertes „CORE“ auf D-1 ab dem 20. November 2016. COR1 wird es dann nicht mehr geben. so steht es im Artikel, aber was soll das heißen? Wenn man nicht zufällig Bankkaufmann ist, dann kann man mit den Begriffen nichts anfangen, erklärt werden sie im Artikel nicht (sie kommen im Rest des Artikels nicht mal vor). --קеלея ihm sein Knie 23:35, 27. Feb. 2017 (CET)
Tabelle
Laut Tabelle gesamt: 70 Billionen. Das BIP beträgt aber nur 3,5 Billionen. 70 Mrd. wären allerding etwas wenig, oder. Das sollte aber nicht als Kritik verstanden werden. Es ist nur der Form wegen. Gruß Veit Schumann. (nicht signierter Beitrag von 84.179.0.80 (Diskussion) 13:00, 26. Mai 2018 (CEST))
Unterschrift?
Laut aktuellem Wikipedia-Artikel ist eine Unterschrift zwingend nötig. Das entspricht aber nicht der aktuellen Praxis. Wie könnte der Artikel angepasst werden, um das zu klären? (nicht signierter Beitrag von 2003:CA:6F4D:8800:E01E:F503:180:CAA4 (Diskussion) 11:37, 1. Apr. 2021 (CEST))
Pflicht zur Lastschrifterreichbarkeit
"Seit dem 1. November 2010 sind alle Kreditinstitute in der EU zur Unterstützung der SEPA-Lastschrift verpflichtet (passiv, d. h. der Einzug von Konten des Instituts muss möglich sein)." Das scheint so nicht richtig zu sein. die Verlinkte (und übrigens offenbar seit 2021 nicht mehr in Kraft stehende, weil abgelöste) Verordnung regelt lediglich, dass die für Inlandslastschriften erreichbaren Konten auch für SEPA-Lastschriften erreichbar sind. Es ist danach sehr wohl möglich, dass Konten weder für Inlands- noch für SEPA-Lastschriften erreichbar sind. (Solche Konten existieren auch, bspw. bankera.com) 178.115.64.186 13:50, 4. Okt. 2021 (CEST)