Diskussion:Legal Technology

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Entschlackung

Findet Ihr nicht, dass dieser Beitrag etwas werbelastig ist? Ich schlage vor, dass wir ihn entschlacken. Welchem Anbieter / Unternehmen / Autor fehlt die enzyklopädische Relevanz und sollte gelöscht werden, um die Relevanz des Beitrags zu erhöhen?--93.212.243.168 17:38, 30. Jan. 2020 (CET)

Siehe oben im Abschnitt Werbung. Viele irrelevante Anbieter bzw. solche, die nicht durch Sekundärliteratur sondern nur die eigene Website belegbar waren, sind jetzt raus. --Johannnes89 (Diskussion) 16:14, 18. Feb. 2020 (CET)
Hier ein eher kritischer Ausbildungsaufsatz, allerdings mehr feuilletonistsich gehalten. Möge ein Insider entscheiden, ob der ins Literaturverzeichnis übernommen werden soll:
Enders: Einsatz künstlicher Intelligenz bei juristischer Entscheidungsfindung, JA 2018, 721-727
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 17:50, 1. Apr. 2020 (CEST)
@AkariAIA: kannst du das zufällig beurteilen? Solange die Bibliotheken zu sind, kann ich keinen Blick drauf werfen, hab nur eingeschränkten Beck Online Zugang.
Erster spontaner Gedanke: Das wäre keine Literaturquelle zum Thema Legal Tech allgemein, sondern sehr spezifisch zu KI. Gem. WP:Literatur#Auswahl als spezielleres Thema insofern nicht zulässig? --Johannnes89 (Diskussion) 18:49, 1. Apr. 2020 (CEST)
Tut mir leid, ich habe von zuhause auch keinen Zugriff darauf. Nur vom Titel her drängt es sich meine ich jedenfalls nicht auf, ihn unter Literatur zu nennen.--AkariAIA (Diskussion) 20:24, 13. Apr. 2020 (CEST)
Hier ein Aufsatz über die Auswirkungen des Legaltech für die juristische Ausbildung:
Zwickel: Jurastudium 4.0? – Die Digitalisierung des juristischen Lehrens und Lernens, JA [Juristische Ausbildung] 2018, 881 - 888
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:27, 2. Apr. 2020 (CEST)

Legal-Technology 3.0 (smart contracts und künstliche Intelligenz)

Ich finde, dass dieser Abschnitt aktualisiert werden sollte. Es gibt bereits marktreife KI- und Blockchain-Angebote. Sie beeinflussen auch bereits etwas die Rechtsbranche. Ich schlage vor, das herauszukürzen. (nicht signierter Beitrag von Entedankfest (Diskussion | Beiträge) 13:43, 9. Aug. 2020 (CEST))

Mache gerne einen Vorschlag. Es ist ja schon noch so, dass KI- und Blockchain-Lösungen am Anfang stehen, noch ziemlich wenig real sind und vor allem die Erwartungen sehr groß sind. --AkariAIA (Diskussion) 07:32, 12. Aug. 2020 (CEST)
AkariAIA, schaue nicht ganz so oft rein, daher hat das jetzt etwas gedauert. Ja, mir ist bewußt, dass wir erst am Anfang stehen. Heutzutage bezweifelt die große Mehrheit aberh nicht mehr, DASS KI und Blockchain die Rechtspraxis grundlegend verändern werden. Ich könnte mir das so vorstellen:
"... . Derzeit gibt es erst wenige Legal-Tech-3.0-Anwendungen auf dem Markt, da ihre Entwicklung neuartig und komplex ist.[12][13]. Mehrere Unternehmen fokussieren ihre Entwicklungsarbeit einerseits darauf, eine maschinenlesbare Sprache für rechtliche Dokumente wie Verträge (smart contracts) zu schreiben.[12][14][15]. Andere Unternehmen planen, ein mit künstlicher Intelligenz ausgestattetes Substitut für Anwälte zu programmieren. Ein erstes Zwischenergebnis stellt das auf IBM Watson gestützte Programm ROSS Intelligence dar, wenngleich seine Funktionalität noch sehr begrenzt ist.[16] --Entedankfest (Diskussion) 16:38, 26. Aug. 2020 (CEST)
Hallo Entedankfest, gefällt mir grds gut. Was meinst Du, Johannnes89? Sollte "Ob und, wenn ja, ab wann entsprechende Vorhaben die anwaltliche Praxis beeinflussen, ist noch ungewiss." wieder rein? Viele Grüße --AkariAIA (Diskussion) 22:14, 26. Aug. 2020 (CEST)
Mag den Überarbeitungsvorschlag auch, den du gerne so einfügen magst Entedankfest.
Ich denke der „Ob...“-Satz muss nicht unbedingt rein, im Prinzip wird schon aus den anderen Sätzen klar, dass noch nicht so klar ist, welchen Einfluss das auf die Praxis haben wird. --Johannnes89 (Diskussion) 23:36, 26. Aug. 2020 (CEST)
Danke AkariAIA und Johannnes89. Habe ich (mit minimalen Änderungen) umgesetzt.--Entedankfest (Diskussion) 09:28, 28. Aug. 2020 (CEST)

Definition

Ich finde, dass die Definition weiterentwickelt werden sollte (ähnlich der neuen Definition von "RegTech"). Vorschlag:

"Legal Technology (bekannter unter der Abkürzung Legal Tech) bezeichnet den Bereich der Informationstechnik, der juristische Tätigkeiten (oder: das juristische Arbeiten?) erleichtert, automatisiert und/oder sonstwie effizienter macht." --AkariAIA (Diskussion) 18:13, 11. Nov. 2020 (CET)

Und den zweiten und dritten Satz in der Einleitung dann wie gehabt? Vereinheitlichung mit RegTech, Fintech, Insurtech usw. ist allerdings wohl nicht realistisch erzielbar. --Johannnes89 (Diskussion) 22:00, 11. Nov. 2020 (CET)
Gute Frage. Wie wäre es so?
"Legal Technology (bekannter unter der Abkürzung Legal Tech) bezeichnet den Bereich der Informationstechnik, der rechtliche Tätigkeiten (oder: das juristische Arbeiten?) digitalisiert und/oder automatisiert. Das Ziel ist, die Effizienz des rechtlichen Arbeitens zu erhöhen. Begünstigt durch wachsende IT-Potenziale und Digital Natives auf dem Arbeitsmarkt[2] steigt die Bedeutung von Legal Technology für das Rechtswesen seit einigen Jahren stetig."
Gründe: Die Schwächen der alten Definition werden überwunden ("IT-gestützte Technik" -> und was ist mit nicht IT-gestützter Technik? Ist doch auch Legal Tech (sofern es nicht-IT-gestützte Technik heutzutage überhaupt noch gibt...). "Arbeitsprozesse" -> zu eng. NIcht nur jur. Arbeitsprozesse sondern alle juristischen Tätigkeiten werden umfasst. "unterstützt" -> Technik unterstützt BEI etwas. Aber Technik unterstützt nicht etwas. Menschen unterstützen etwas. Ist daher grammat. nicht richtig. 2. Satz: "Rechtsdienstleistungen" -> ebenfalls zu eng. Auch außerhalb der Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG spricht man von Legal Tech." 3. Satz: Rechtsberatung -> zu eng --AkariAIA (Diskussion) 11:17, 12. Nov. 2020 (CET)

Legal-Tech-Studiengänge

Ich weiß bei der ungesichteten Änderung nicht so richtig, ob sie bleiben sollte oder nicht. Ich habe etwas Recherche betrieben und es gibt mehrere erste Legal-Tech-Studiengänge, -Lehrveranstaltungen (ich gebe selbst eine), - Schwerpunkte etc.:
A. Die EBS hat den ersten Schwerpunktbereich im Zusammenhang mit Legal Tech, nämlich “Recht der Digitalisierung”. Dort ist Legal Tech daher sogar zum ersten Mal examensrelevant. B. Regensburg bietet einen LL.M. Legal Tech an, den ersten Masterstudiengang für Legal Technology. C. Freiburg bietet die Schlüsselqualifikation samt Zertifikat FUTURE (Freiburger Universitätsausbildung zu Technik und Recht) an. D. Bayreuth hat das erste Zusatzstudium Informatik und Digitalisierung für Juristen im Programm, ein interdisziplinäres Projekt der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und der Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik. E. die Viadrina hat mit der Summer School Legal Tech das Erste umfassende Open Access Angebot (das auch die Möglichkeit gibt, ECTS-Punkte zu erwerben). Und auch die Bucerius Law School, die LMU, Passau und Kiel, um die aus meiner Sicht wichtigsten zu nennen, bieten teilweise sehr umfassende und in ihrer Form einzigartige Lehrveranstaltungen, Zertifikat etc. im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Rechts an. Welche Angebote sind nun relevant für Wikipedia? Alle bestimmt nicht. Das Wichtigste oder die Wichtigsten? Keines, weil es so viele sind (bei FinTech steht zum Beispiel auch nicht, welche Unis das im Lehrangebot haben)? Oder vielleicht alle kompletten Studiengänge? Was meint Ihr? HAbt Ihr dazu eine Idee Johannnes89 und Entedankfest ? --AkariAIA (Diskussion) 20:58, 18. Jun. 2021 (CEST)

Update 2022

Hallo Legal-Tech-Autorenkreis wie z. B. Johannnes89 und Entedankfest, ich denke, wir benötigen wieder ein Update. Konkret habe ich drei Ideen: 1. Veranstaltungen im Bereich Legal Tech kommen und gehen und ich besuche viele von ihnen, online und offline, und ich glaube, die Legal Live ist einfach nicht mehr groß genug, um für die Wikipedia relevant zu sein (Vergleich: auf der letzten waren ca. 300 Teilnehmer gegen die über 1.500 auf der letzten Legal Revolution). Wir sollten sie also löschen. 2. Andersherum die E-Zeitschrift LRZ: Ein Mustebeispiel für LegalTech 1.0: Schnellwachsend (siehe Ranking der meistgelesenen Artikel auf lrz.legal), hochrelevant (wird inzwischen öfter zitiert als durchschnittliche Printzeitschriften), hochwertig (vergleichbar mit Der Betrieb), entwickelt sich technisch schnell (auch im Vergleich zu Beck-Online und Juris) und ist auch noch kostenlos. Wir sollten sie ergänzen. 3. Bei LegalDocML.de ist mein Eindruck, dass sich dieser XML-Standard so wenig durchgesetzt hat, dass er ebenfalls gelöscht werden sollte. Im Bereich Public Legal Tech bin ich aber weniger erfahren. Wa meint Ihr? --AkariAIA (Diskussion) 09:51, 9. Mai 2022 (CEST)

Zu 1. bin ich eiverstanden. Zu 2. würde ich nach "Beck-Online" "...und E-Zeitschriften wie die LRZ..." einfügen. Zu 3. habe ich auch Zweifel, würde aber lieber noch jemand anderen hören. --Entedankfest (Diskussion) 07:01, 10. Mai 2022 (CEST)