Diskussion:Lehrberechtigung

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Fakultas für das Gymnasiallehramt

Korrigierender Weise muss hier ergänzt werden dass nicht nur das Gymnasiallehramt eine Fakultas mit meistens zwei Unterrichtsfächern hat, sondern die Lehrämter des Sekundarbereichs II zu denen auch die Berufsschullehrer gehören.Die Berufsschullehrer besitzen in aller Regel ebenfalls die Fakultas für zwei Unterrichtsfächer wie z.B. Metalltechnik und Politik.--213.170.162.208 07:59, 2. Okt. 2012 (CEST)

Vielen Dank für die Mitarbeit! Die entsprechende Information wurde in den Artikel aufgenommen. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:13, 2. Okt. 2012 (CEST)
Ist der Ausdruck Fakultas eigentlich nur noch historisch zu sehen? Also es benutzen einige Lehrer und Schulleitungen diesen Ausdruck, aber steht dieser noch in irgendwelchen Lehrerbildungs- oder Schulgesetzen? (nicht signierter Beitrag von 109.125.77.95 (Diskussion) 12:32, 3. Okt. 2014 (CEST))
Ich habe es auch noch nicht in Rechtstexten gefunden. Aber in KMS (Kultusministeriellen Schreiben) in Bayern wird es noch benutzt: Die ersten Treffer in Google: https://www.isb.bayern.de/download/809/nt-organisation.pdf https://www.isb.bayern.de/download/10644/kms_ethikunterricht_24_11_2009.pdf Wenn es in KMS benutzt wird, sollte es auch rechtlich noch aktuell sein. (nicht signierter Beitrag von 2001:4C50:22D:1600:30EB:35F2:82FA:329 (Diskussion | Beiträge) 18:51, 13. Mär. 2015 (CET))