Diskussion:Leibniz Privatschule
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Falsch recherchiert.
"Lehrer der Schule waren fortan nicht mehr dazu berechtigt, Zeugnisse auszustellen oder Prüfungen abhalten" Diese Passage wird nicht durch die Quelle (http://www.taz.de/!5023273/) belegt. Es wird nicht erwähnt, dass die Lehrer nicht mehr berechtigt sind Zeugnisse auszustellen oder Prüfungen abzuhalten. Lieben Gruß (nicht signierter Beitrag von Leibnizprivatschule (Diskussion | Beiträge) 21:15, 2. Feb. 2016 (CET))
- Ach ja? Ich lese das anders: „Das Bildungsministerium in Kiel prüft seit 2013 die Anerkennung für die Leibniz Schule. Bis dahin dürfen die Lehrer keine Zeugnisse ausstellen oder Abschlussprüfungen abhalten.“. Du kannst den Artikel gerne erweitern, aber nicht diese mit Quelle versehene Aussage entfernen. --Tonialsa (Diskussion) 21:18, 2. Feb. 2016 (CET)
- Dein Verhalten habe ich nun den Administratoren gemeldet, nachdem du auf meine Ansprache auf deiner Diskussionsseite die belegten Angaben erneut entfernt hast. --Tonialsa (Diskussion) 21:22, 2. Feb. 2016 (CET)
- "Das Bildungsministerium in Kiel prüft seit 2013 die Anerkennung für die Leibniz Schule.""Bis dahin dürfen die Lehrer keine Zeugnisse ausstellen oder Abschlussprüfungen abhalten."
- Damit bezieht sich der Bericht darauf, dass keine Abschlusszeugnisse ausgestellt werden dürfen, bis die staatliche Anerkennung erfolgt ist. Bis dahin dürfen die Lehrer keine Zeugnisse ausstellen oder Abschlussprüfungen abhalten.
- Wenn das Bildungsministerium dies seit 2013 prüft, ist der Vermerk, dass aufgrund der Vorabiturergebnisse geprüft wurde schlichtweg falsch. Es ist Richtig dass die Anerkennung geprüft wird, aber die Aussage dies sei eine Folge des vorrausgegangen Vorabiturs ist nicht richtig. Erbitte Korrektur. (nicht signierter Beitrag von Leibnizprivatschule (Diskussion | Beiträge) 21:29, 2. Feb. 2016 (CET))