Diskussion:Leistungsschutzrecht

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Diese Weiterleitung ist verwirrend. Von Leistungsschutz wird auf das wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrecht weitergeleitet. Von Leistungsschutzrecht findet dagegen man dagegen eine Weiterleitung auf "verwandte Schutzrechte". "Leistungsschutz" ist der Schutzgegenstand von "Leistungsschutzrecht". "Leistungsschutz" und "Leistungsschutzrecht" müssen deshalb dasselbe Verweisungsziel haben. Nach dem derzeitigen Zustand der Artikel ist "verwandte Schutzrechte" das bessere Verweisungsziel. (nicht signierter Beitrag von 79.202.214.219 (Diskussion) 09:59, 13. Mär. 2012 (CET))