Diskussion:Leistungsschutzrecht für Presseverleger

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Leistungsschutzrecht für Presseverleger - Worin besteht die gemeinte "Leistung", die geschützt werden soll?

Im Artikel steht gar nicht, was das Leistungsschutzrecht für Presseverleger eigentlich ist. --213.61.66.93 15:29, 9. Okt. 2010 (CEST)

Ich gebe dem vorstehenden Recht! Es fehlt schlicht die Definition. Ich bin so schlau wie vorher!!! (nicht signierter Beitrag von 217.91.116.85 (Diskussion) 12:38, 28. Jul 2011 (CEST))

Da es derzeit, abgesehen von politischen Bekundungen und lobbyistischen Forderungen, keinen konkreten Gesetzesentwurf gibt, können nur Mutmaßungen angestellt werden. -- Presseschauer 03:33, 27. Feb. 2010 (CET)

Das Leistungsschutzrecht ist Teil eines Mehrfrontenkriegs, den Verlage im Allgemeinen zum Erhalt ihrer Existenz und im Speziellen gegen Google führen. Da die Verlage derzeit noch kein passendes Geschäftsmodell für das Internet gefunden haben, Absatzzahlen und Werbevolumen offline rückläufig sind, werden unterschiedlichste Versuche unternommen, um Besitzstände zu wahren. Es geht mit der Hamburger Erklärung um das Schmieden einer verlagsübergreifenden Allianz zum Schutz des geistigen Eigentums. Hervorgehoben wird die Wichtigkeit des gesetzgeberischen Handelns zum Wohl der Autoren und gar der Demokratie.

Vorausgegangen war der Hamburger Erklärung der Heidelberger Appell von Roland Reuß, in dem vor allem das Google Book Settlement und Open Access kritisiert wurden. Auch Verlagsgrößen wie Hubert Burda, der sich über "lausige Pennys" im Internet beklagt, sowie Mathias Döpfner, der gegen die "Umsonstkultur" und "Web-Kommunismus" wettert, beziehen Öffentlichkeitswirksam Stellung zu einem Leistungsschutzrecht und die Notwendigkeit von Paid Content.

"Wir werden schleichend enteignet" Hubert Burda

"Es ist doch absurd, mit den Evangelisten der Open-Access-Bewegung zu glauben, dass die Demokratie im Web nur gewährleistet sei, wenn alles kostenlos ist" Mathias Döpfner

Bei der Politik ist dies angekommen. So bekundete Angela Merkel vor dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger folgendes:

"Die neue Koalition hat von Ihrer Seite schon grundsätzliche Zustimmung in einer anderen Rechtsfrage erfahren, nämlich in der Frage des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Ich weiß um manche Bedenken, die es bei Autoren und natürlich vor allem in der Internetgemeinde gibt. Doch eine überhand nehmende Gratismentalität steht dem wirtschaftlichen Erfolg mit Presseerzeugnissen entgegen. Der Pressevielfalt ist damit nicht gedient. Das heißt, wir müssen uns mit diesem neuen Schutzrecht beschäftigen. Es muss natürlich ausgewogen den Interessen aller Beteiligten gerecht werden – der Autoren, der Verleger, der kommerziellen Nutzer und der Endnutzer. Ich weiß, dass sich das sehr viel leichter sagt, als es sich nachher umsetzen lässt. Auch hier bitte ich um aktive Mitarbeit, damit wir in diesem sehr spannungsgeladenen Geflecht zu einer vernünftigen Rechtsgrundlage kommen." Angela Merkel

Ebenso konstatiert Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Notwendigkeit von Leistungsschutzrechten:

"Die digitale Revolution stellt die Presseverleger vor große Herausforderungen. Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen." Bernd Neumann

Ein weiterer Baustein, den sich die Verlage wünschen, wird von Christoph Keese immer wieder vorgetragen. So soll Fair Search Suchmaschinenbetreiber zu Transparenz bei der Erstellung der Indizes bewegen; ebenso wird Eigenwerbung von Google scharf kritisiert. Google steht auf Grund sogenannter Snippets, also Textfragmente bei Suchergebnissen, in der Kritik. Google hat vor allem mit Google-AdWords ein sehr lukratives und skalierbares Geschäftsmodell entwickelt, das für die Milliardengewinne mitverantwortlich ist. Google dominiert sowohl den Suchmaschinen- als auch den Onlinewerbemarkt, woraus die Verlage ein Diktat des Preises für journalistische Inhalte ableiten, der faktisch bei Null liegt. Daher stehen die Verlage mit Google in Verhandlung, um dies zu ändern. Ähnliche Verhandlungen zwischen der GEMA und Youtube hatten bereits gezeigt, dass Google ein knallharter Verhandlungspartner ist und im Zweifel schon mal sämtliche GEMA-Musik sperrt, nachdem die Forderung der GEMA als zu hoch empfunden wurde.

Neben den Snippets steht auch die gewerbliche Nutzung von Inhalten zur Diskussion. Demnach wollen die Verlage Unternehmen zur Kasse bitten, wenn deren Mitarbeit die journalistischen Inhalte speichern, ausdrucken oder weiterleiten. Hier stellt sich die Frage, wie Verlage diese Forderung umsetzten wollen.

Die größte Schwierigkeit für Verlage besteht darin, dass Google ebenfalls als Werksmittler einzustufen sein könnte und selbst in den Genuss des Leistungsschutzrechts für Verleger kommt. Google kooperiert jetzt schon mit Nachrichtenagenturen und veröffentlich vollständige Agenturmeldungen in seinem Angebot. Verlage selbst sollen bei der gewerblichen Nutzung von Abgaben befreit sein, auch wenn sie sich im Rahmen des Zitatrechts bei anderen Verlagen bedienen.

Kritiker befürchten durch das Leistungsschutzrecht eine Einschränkung des Zitatrechts oder ein Linkverbot und damit einen Schaden für die Demokratie, die Verlage zu verteidigen vorgeben. Die Berichterstattung in den Verlagsmedien wird von Kritikern als tendenziös wahrgenommen und mit dem Verhalten der Politiker diese These als bestätigend empfunden. Sie haben unter anderem den Eindruck, den Verlagen ging es nicht um die Demokratie, sondern schlicht um den Erhalt ihres Geschäftsmodells. -- Presseschauer 13:14, 27. Feb. 2010 (CET)

Neutralitätsmahnung

Das Leistungsschutzrecht führe im Ergebnis also zu einer Art Steuererhöhung, mit der die überholten Geschäftsmodelle der Presseverleger subventioniert werden sollen. Das ist sehr lexikalisch neutral. Willkommen in der Enzyklopädie der Meinungsmacher!! 188.174.130.192 16:56, 31. Jan. 2011 (CET)

  1. häh? das ganze steht unter der Überschrift "Argumente gegen" und ein "Argumente für" gibt es auch. außerdem steht das ganz in indirekter Rede. Was ist also das Problem ??? --95.91.5.197 11:16, 12. Mai 2011 (CEST)

Der ganze Abschnitt davor: "Hinter einem Leistungsschutzrecht lauere [...] der Presseverleger subventioniert werden sollen." ist absolut inakzeptabel formuliert. Auch, wenn das inhaltlich vielleicht eine zutreffende Einschätzung darstellt, ist das viel zu subjektiv geschrieben! (nicht signierter Beitrag von 212.201.71.202 (Diskussion) 22:36, 10. Feb. 2011 (CET))

Es geht vor allem um den Begriff "überholte" Geschäftsmodelle - eine solche Wertung ist weder in direkte noch indirekter Rede akzeptabel. (nicht signierter Beitrag von 193.30.37.149 (Diskussion) 10:21, 29. Aug. 2012 (CEST))

Abregen und indirekte Rede lesen. -- 208.48.242.106 08:27, 28. Nov. 2012 (CET)

Guttenbergs Ghostwriter am Werk?

Die beiden ersten Absätze des Abschnitts "Argumente gegen ein Leistungsschutzrecht" sind einfach mal unbeholfen von dem verlinkten NZZ Artikel abgeschrieben.

Einfach nur in einen der Sätze irgendowhin eine Verlinkung auf den Artikel zu setzen reicht nicht aus, um die fast wörtliche Übernahme eines großteils des Abschnitts aus dem Artikel zu rechtfertigen. Dann doch bitte ein Vollzitat, wenn die eigene Lust nicht groß genug ist, hier auf eigene Formulierungen zu kommen.

Inhaltlich ist der Artikel der NZZ wohl kaum ein Beleg für "die Argumente gegen ein Leistungsschutzrecht" - wohl aber für einige Argumente (nämlich die der NZZ) gegen ein Leistungsschutzrecht. (nicht signierter Beitrag von 92.196.77.146 (Diskussion) 19:54, 17. Mär. 2011 (CET))

Gegen-Initiative

Ich ziehe die Diskussion aus dem Artikel mal hierher:

"deutsche Journalisten, darunter Stefan Niggemeier und Mario Sixtus" - wollen wir an dieser Stelle wirklich Einzelunterstützer - egal welcher Profgession - nennen? -Neun-x
Sixtus und Niggemeier hatte ich damals mit eingefügt, weil sie auf der Unterstützer-Seite einzeln aufgeführt sind (im Gegensatz zu anderen Einzelpersonen, die sich dort auch engagieren). Von mir aus können wir sie auch raus lassen, dafür habe ich aber mal eingefügt, dass einzelne Journalisten die Aktion unterstützen. Das ist ja durchaus relevant, dass nicht alle Journalisten das Leistungsschutzrecht wollen. -- Blacky24 04:23, 21. Sep. 2011 (CEST)

Warum schreibt Neun-x von "egal welcher Profession"? Das sind zwei thematisch betroffene und relevante Journalisten. Wenn so getan wird, als würde es in der Diskussion nur darum gehen, dass es um Vorteile für die Presse und Journalisten gehen würde und sich Verlage einzeln herausstellen, dann muss man auch bekannte Journalisten erwähnen, die klarstellen, dass dieses Gesetz weder für das Internet, die Verlage, den Journalismus oder die Meinungsfreiheit einen Vorteil bedeutet.

Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Das angestrebte neue "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" ist sachlich kein urheberrechtliches sondern ein wettbewerbsrechtliches Leistungsschutzrecht, das der Tatsache Rechnung tragen soll, dass § 4 Nr. 9 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) keine Alternative enthält, die für die Bedürfnisse der Verleger passend ist, - § 4 UWG aus europarechtlichen Gründen aber keine verlegerfreundlichen Wünschdirwas-Inhalte bekommen kann. Wäre es ein urheberrechtliches Leistungschutzrecht, dann käme es bei den Texten oder Textteilen auf das Vorliegen einer ästhetischen Mindest-Form an. Nur für solche Texte müsste dann bezahlt werden. Das aber ist gerade nicht angestrebt. Gezahlt werden soll für alles. - Es geht den Verlegern nämlich darum, dass Google usw. mit eigenen Leistungen an Vorleistungen der Verleger anknüpft, für die Google nicht bezahlt hat. Das Stichwort dazu heißt "unlautere Ausbeutung fremder Leistungen". Das ist ein Stichwort aus der Welt des Unlauteren Wettbewerbs.

Jetzt kommt dann die ganze Diskussion, ob der Ansatz zutreffend ist, fair ist, wessen Agenden bedient usw. ...

Ansonsten: Siehe die Diskussion zum Artikel, der das wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrecht betrifft. --79.202.219.52 22:32, 12. Mär. 2012 (CET)

Neuer Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht

Aktuelle Entwicklung Neuer Referentenentwurf: Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird zur Suchmaschinen-Steuer. Grüsse --Atlasowa (Diskussion) 15:26, 31. Jul. 2012 (CEST)

Warum wenden die Forderer eines Leistungsschutzrechtes die Maßnahmen zur Verhinderung eine Indexierung, Vorschau, usw. nicht an?

Was sagen denn die, die diese Leistungsschutzrechte fordern, zu den Maßnahmen, mit denen sie aus Google (News) verschwinden könnten (siehe Abschnitt Argumente gegen ein Leistungsschutzrecht)? Warum wenden sie diese Maßnahmen nicht an? Dazu habe ich nichts gefunden, es wäre aber vielleicht interessant, wenn es denn solche Äußerungen gäbe, diese hier auch aufzuführen. --Pilettes (Diskussion) 11:30, 29. Nov. 2012 (CET)

Damit hat sich der Medienjournalist Niggemeier hier auseinandergesetzt, bzw. die Argumentation des Cheflobbyisten Keese auseinandergenommen. Dessen Antwort hier. Natürlich könnten die Zeitungen ihre Verlinkung bei google news schon jetzt unterbinden, dann würden sie halt nicht mehr so gefunden/gelesen. Aus den Blog-Kommentaren: "Warum verbieten die Verlage dann nicht zusammen Google Snippets zu erstellen und ziehen gleichzeitig ein eigenes “Google News” auf? Werbung kann man schließlich kostenlos in den eigenen Zeitungen machen und allein mit der Bild müsste man genug Leute erreichen. Da zählen dann nur die eigenen Regeln und man könnte Werbung schalten wie man möchte. Warum machen die Verlage das nicht?" - "Burda hat es mit Nachrichten.de und Finanzen100.de ja versucht. Die Welle ging vor 2-3 Jahren durch die Verlagswelt, da wollten alle Google-News-Konkurrenz machen. Weil das technisch zu kompliziert und damit zu teuer war, will man jetzt halt einfach nur Geld von Google." Das Modell haben sie übrigens auch in der Schweiz versucht mit dem (2011 eingestellten) Nachrichtenaggregator News1.ch. --Atlasowa (Diskussion) 15:06, 29. Nov. 2012 (CET)
Übrigens machen die brasilianischen Zeitungen anscheinend einen google-news Boykott: 154 Zeitungen, 2011 auf Aufforderung des nationalen Zeitungsverbandes ANJ beschlossen, erst Oktober 2012 umgesetzt(?), sind immernoch in der normalen google-suche zu finden, angeblich nur 5% weniger traffic dadurch. [1] [2] [3]. (Sollte wohl in den Artikel Google News). --Atlasowa (Diskussion) 15:57, 29. Nov. 2012 (CET)
hier wäre vielleicht ein Link zu robots.txt sinnvoll, damit sich jeder selber ein Bild machen kann, ob das wirklich so einfach realisierbar ist --> http://www.neunetz.com/2012/12/06/axel-springer-lobbyist-christoph-keese-lugt/ grüße --CrazySantaClaus (Diskussion) 12:11, 7. Dez. 2012 (CET)
Dieser Blogbeitrag fasst die herrschende Desinformation bzgl. google news, snippets und robots.txt sehr schön zusammen. Der Wikipedia Artikel bräuchte viel mehr sachliche Informationen dazu und überhaupt zu dem Gesetzesinhalt... --Atlasowa (Diskussion) 12:42, 7. Dez. 2012 (CET)

Unverständlich.

Ich wollte verstehen, worum es bei dieser Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger geht. Dieser Artikel hat mir nicht wirklich weitergeholfen, es herauszufinden. Unter Diskussionspunkt 1 wurde ja schon mangelnde Klarheit eines Begriffs bemängelt. Aus dem Abschnitt "Stand der Diskussion" wird mir nicht klar, was die Zeitungsverleger konkret meinen mit "unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet" und mit "schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler".
Ich vermute, daß der Anfang des Artikels die schwache Stelle ist. Gruß --Liberatus (Diskussion) 06:22, 7. Dez. 2012 (CET)

Tatsache, der Inhalt des Gesetzes fehlt weitesgehend.. Habe das mal ergänzt. Was sagst Du dazu? Ich habe den Baustein schonmal entfernt. Grüße --John-vogel E-MailDiskussion 09:04, 7. Dez. 2012 (CET)
Prima, so liest sich schon gleich ganz anders. Danke! --Liberatus (Diskussion) 16:42, 8. Dez. 2012 (CET)

Es fehlt eine Erklärung, wie das Leistungsschutzrecht nun auch Einnahmen an Blogger generiert.

Wie erfahren Inhalteanbieter, wer zitiert und welche Gebühr kommt dann wie zustande? Mit welchem Recht bekommen Naturschutzbund, Sportvereine oder Betreiber gesundheitlicher oder handwerklicher Portale kein Geld für Suchmaschinenerwähnung, während große Verlage und wer weiß wer noch dafür Gebühren erhalten dürfen? Müssen im Gegenzug vielleicht auch bald Presseverlage den Politikern, Beamten, Fußballern oder sonstigen zitierten Rednern für übernommene Formulierungen ganzer Sätze oder Satzteile Leistungsschutzrechtsgebühren zahlen? Oder haben Verlage einen nachvollziehbaren und gerechten Freibrief, Formulierungen Anderer gewerblich gratis zu nutzen, dürfen aber eigene Formulierungen oder gar übernommene Sätze Dritter den Suchmaschinen in Rechnung stellen? Wäre ein Netz vorstellbar, in welchem die Suchmaschinen einmal klagende Verlage sofort komplett aus den Trefferlisten streichen? Wer wäre stärker betroffen - die Suchmaschinen oder die Verlage? Kann man seinen Seiten eine meta-Angabe im Seitenkopf voranstellen, in welcher die Suchmaschinenerwähnung nach altem Recht erlaubt wird, um den Suchmaschinen, Bloggern und anderen Zitierern rechtliche Sicherheit zu bieten und dadurch langfristig höhere Aufmerksamkeit zu ernten, Vertrauen zu schaffen, Marktanteile auch offline zu erobern? Das sollte hier den Bloggern, Internetpublizisten und Verlagen sowie den Lesern erklärt werden. Leider finde ich gar keine Fakten dazu im Netz. Ohne diese Erklärung fehlt aber die für Internetnutzer überhaupt relevante Aussage, denn allein zu sagen, jetzt müssen Suchmaschinen den Verlagen Geld bezahlen, ohne konkret zu sagen, für was wer wie an wen zu zahlen hat, ist keine Information. Im Wiki sollten wir gemeinsam nach und nach dieses Informationsdefizit beseitigen! --79.216.99.37 12:36, 1. Mär. 2013 (CET)

Zu: Argumente für ein Leistungsschutzrecht

Hier steht aktuell: "Aggregatoren wie Google News können dem Leser durch eine Zusammenstellung von Medieninhalten Zeit ersparen." Das ist sicherlich KEIN Argument für das LSR und gehört so nicht dahin. Auch wenn im nächsten Satz etwas Klarstellung folgt. Ich habe daraus gemacht: "Aggregatoren wie Google News erzielen Werbeeinnahmen, die aber auf der Arbeit von Journalisten beruhen, die von Verlagen bezahlt werden."

Wer wird hier eigentlich für solch sublime Textmanipulation bezahlt? (nicht signierter Beitrag von 88.130.1.236 (Diskussion) 15:38, 1. Mär. 2013 (CET))

Google News zeigt mir aktuell keine Werbung an. Wenn es keine Belege für obige Behauptung gibt, lösche ich sie aus dem Artikel. --Robb der Physiker (Diskussion) 00:09, 2. Mär. 2013 (CET)
Google News zeigt keine Werbung, andere Aggregatoren aber schon. Deshalb ist das Argument richtig, nur das Beispiel Google News falsch.--Doc ζ 04:05, 2. Mär. 2013 (CET)
Es geht um die Werbe-Einnahmen von Google insgesamt, und nicht nur um "Google News". Daher ist das Agrument falsch. Die Google-Suchmaschine hat ja auch keine Werbung - jedenfalls bisher nicht. --House1630 (Diskussion) 00:28, 4. Mär. 2013 (CET)
Es wird nicht besser, da diese Argumente zu schwach dargestellt sind! --House1630 (Diskussion) 20:25, 6. Mär. 2013 (CET)

Google

Das der wichtigste Part heir gar nicht erwähnt wird ist ja schon befremdlich, denn, man sieht mit bloßem Auge wer hier der Mächtigere ist. Wenn die Verlage nicht wollen, das Google sie indiziert (oder Geld wollen, wenn Google indizieren will) dann wird es Google eben einfach nicht tun, oder? Für den Leser findet dann eben eine andere Webseite...--Antemister (Diskussion) 11:54, 2. Mär. 2013 (CET)

Inwiefern Google durch das Gesetz in seiner aktuellen Form überhaupt betroffen ist, ist ja einer der Punkte, die überhaupt nicht klar sind. Und wenn man das als gegeben sieht (oder das in einen jahrelangem Rechtsstreit festgestellt hat), ist offen, wie Google reagieren wird. Eine Möglichkeit ist natürlich die von dir angesprochene. Aber auf der anderen Seite ist Google auch einer der relativ wenigen Anbieter, die sich solche Abgaben überhaupt leisten könnten, und wenn man sich das Suchmaschinenalleinstellungsmerkmal "Findet deutsche Presse" kaufen kann, dann ist auch das eine Option, die Google in Betracht ziehen kann, um die Konkurrenz loszuwerden. --YMS (Diskussion) 14:57, 2. Mär. 2013 (CET)
Also, bis jetzt passiert genau das was ich vermutete... Mal sehen, wie's weitergeht.--Antemister (Diskussion) 17:04, 21. Jun. 2013 (CEST)

Reaktionen bei Einführung zum 1.8.

Kann man da vielleicht noch aufführen wie die unterschiedlichen Häuser auf Google reagiert haben? Haben da gewisse Medien die für eine Einführung dieses LSR waren sich schon geäußert ob sie weiterhin doch gelistet werden wollen oder so konsequent sind und ihre Medien nicht mehr in Google News wollen? --Friechtle (Diskussion) 00:49, 20. Jul. 2013 (CEST)

Übersicht

Gibt es irgendwo eine Liste der Verlage / Zeitschriften etc., die Pro-LSR sind und deswegen nicht mehr in Google angezigt werden? Einzelne Medien weisen ja auf ihren websites darauf hin, aber gibt es eine (aktuelel) Übersicht? --2003:40:6F5E:5A01:51AC:A855:B5AA:23A8 22:40, 7. Okt. 2014 (CEST)

Google am 1. Oktober 2014: "Allerdings haben einige deutsche Verlage ‒ vertreten durch die Verwertungsgesellschaft VG Media ‒ kürzlich beschlossen, Google (und andere Anbieter) zu verklagen, (...) Vor dem Hintergrund dieser Klage werden wir Snippets und Thumbnails einiger bekannter Webseiten wie bild.de, bunte.de oder hoerzu.de nicht mehr anzeigen, also jener Verlage, die in der VG Media organisiert sind."
"Im Gespräch mit der dpa kündigte Google an, ab dem 9. Oktober die Inhalte mancher Verlage nur noch in Form der verlinkten Überschrift anzuzeigen." [4]
Und das sind Wahrnehmungsberechtigte „Digitale verlegerische Angebote“ von VG Media, Stand 6. Okt 2014: 161 Verlage, 15 Fernsehsender und 56 Radiosender. (Stand 24. Sep 2014 waren es noch 170 Verlage, 20 Fernsehsender und 59 Radiosender). --Atlasowa (Diskussion) 09:30, 8. Okt. 2014 (CEST)
Niggemeier wies schon am 15. September 2014 darauf hin, dass die Internetsuche von web.de, GMX oder T-Online die Verlage auslistet, die in der VG Media organisiert sind. --Atlasowa (Diskussion) 09:56, 8. Okt. 2014 (CEST)

Falsche Aussage

In dem Artikel fällt folgender Satz auf, der weder verständlich, noch relevant, noch informativ ist:

  • Vom Wort und dessen Bedeutung her gehört Leistungsschutzrecht zu den juristischen Termini, die den damit gemeinten Gehalt eines Rechts nicht sogleich erkennen lassen.

Will der Autor sagen, dass der juristische Begriff für einen Laien ohne eine weitere Erklärung unverständlich ist? Verdient ein solcher Befund der Erwähnung in einer Enzyklopädie?

Oder will er den Laien davor warnen, den Begriff nicht laienhaft misszuverstehen, vielleicht ohne dies zu bemerken, weil der Begriff vermeintlich klar ist ? Erkennt das der Laie nicht von alleine, wenn er den Artikel liest und dann mit dem Vorverständnis abgleicht, mit dem er den Artikel gelesen hat?

Oder ist es ein persönliches Bekenntnis des Autors: Ich selbst wusste nicht, was das Leistungsschutzrecht ist, konnte mich aber bei Wikipedia schlau machen.

Mit dem Wort Leistungsschutzrecht wird exakt gesagt, was gemeint ist, nämlich dass eine Leistung rechtlich geschützt wird. Was nicht sogleich erkennbar ist, welche Leistung geschützt wird und wie der Schutz konkret ausgestaltet ist.

Das gilt aber für jedes Recht. Kann man dem Begriff Sorgerecht etwa entnehmen, welchen Gehalt das Sorgerecht hat? Wie ist es beim Vorkaufsrecht, Zurückbehaltungsrecht, Wahlrecht …. ?

Die exakte Bedeutung jedes Fachbegriffs - ob in der Rechtswissenschaft oder in anderen Gebieten – kennt nur, wer die Definition des Begriffs kennt und verstanden hat. Laien sind definitionsgemäß solche Personen, die insoweit gerade keine Fachkenntnisse haben.

Der Satz unterstellt außerdem, dass zwischen zwei Gruppen juristischer Termini unterschieden werden kann, nämlich solche die ihre Bedeutung sogleich erkennen lassen und solche bei denen dies nicht der Fall ist. Wo soll die Grenze zwischen diesen beiden Gruppen liegen? Weiß ein juristischer Laie zum Beispiel, dass für den Juristen Besitz und Eigentum nicht dasselbe sind? Sind Besitz und Eigentum deshalb Termini, deren Bedeutungsgehalt nicht sogleich erkennbar ist oder gehören sie in die andere Gruppe? --Esab (Diskussion) 00:29, 11. Dez. 2014 (CET)

Danke für die vielen Fragen. Ich werde gern bald darauf eingehen, bin aber dazu im Moment zeitlich nicht in der Lage. Kommt also noch. Viele Grüße --Johannes44 (Diskussion) 18:46, 11. Dez. 2014 (CET)
So, nun komme ich endlich zu einer Stellungnahme. Worum ging es mir? Ich wollte ausdrücken, dass das Wort Leistungsschutzrecht in keiner Weise sagt, nicht einmal andeutungsweise, worum es bei diesem Recht geht. Dass das besser wird, wenn man den Wikipedia-Text (oder andere) dazu liest, kann dabei m. E. keine Rolle spielen. Beim Beispiel Sorgerecht ist das wenigstens etwas anders, deutlich anders beim Wahlrecht und den anderen genannten Begriffen. Ich glaube schon, dass es eine große Gruppe von Fachtermini gibt, die ihre Bedeutung sogleich erkennen lassen, und eine andere, für die das nicht gilt. Das macht die rasche Verständigung oft schwer. Dass sich die Leistung bei der derzeitigen Debatte vor allem auf Internetangebote und das knappe Zitieren von Medienbeiträgen bezieht, wird durch diese Vokabel nicht klar. Nur das wollte ich mit einem Satz wenigstens angetippt haben.--Johannes44 (Diskussion) 18:07, 15. Dez. 2014 (CET)
Einen Grund, warum deine Aussage hier relevant sein soll, hast du nicht genannt und auch keine Begründung für deine implizierte Theorie, dass es verständliche und unverständliche juristische Termini gibt. --Esab (Diskussion) 19:25, 18. Dez. 2014 (CET)

Ich bedauere sehr, dass wir uns da nicht einigen können. Nochmals: Ich wollte mit einem einzigen Satz nur darauf verweisen, dass das Wort Leistungsschutzrecht zunächst nicht einmal andeutungsweise sagt, worum es bei diesem Recht geht. Soll das nicht relevant sein? Eine Begründung für "meine Theorie", dass es verständliche und unverständliche juristische Ausdrücke gibt, kann ich natürlich nicht liefern. Auch ist das keine Theorie, schon gar nicht meine, sondern generelle Praxis. Und: Es geht nicht so sehr um Verständliches und nicht Verständliches, sondern darum, wieweit ein Begriff offen legt, was er meint. Ähnlich ist es z. B. mit dem Kooperationsverbot, das zurzeit in der Bildungspolitik zwischen Bund und Ländern verhandelt wird. Kann jeder gleich wissen, worauf sich das bezieht? - Welch großes weiteres Problem hinter dieser Thematik steckt, erfährt man, wenn man den Artikel Unbestimmter Rechtsbegriff liest. - Dass meine Anmerkungen hier dank Esab unter "Falsche Aussage" firmieren - soll das zutreffend sein? Was ist daran falsch? Viele Grüße --Johannes44 (Diskussion) 07:46, 21. Dez. 2014 (CET)

Wenn du Sorgerecht für einen verständlicheren Begriff als Leistungsschutzrecht hältst, so doch nur deshalb, weil du entweder bereits ein Vorwissen über das Sorgerecht hattest oder weil dich der genaue Inhalt und die genaue Reichweite des Leistungsschutzrechts mehr interessiert als beim Sorgerecht. Das ist völlig subjektiv und beliebig. Dass aus dem Wort Leistungsschutzrecht nicht andeutungsweise hervorgehen soll, worum es geht, stimmt doch einfach nicht, denn es wird exakt gesagt, worum es geht (das Recht auf den Schutz einer Leistung). Einfacher kann man es gar nicht ausdrücken.
Die mangelnde Relevanz deiner Bemerkung ergibt sich bereits daraus, dass der Leser durch die Ansage: Achtung schwieriger Begriff! überhaupt keinen Erkenntnisgewinn hat.
Das Wort unbestimmter Rechtsbegriff hat eine völlig andere Bedeutung als du sie hier annimmst. Nach deinen Maßstäben müsste in dem entsprechenden Artikel auch die Feststellung eingebaut werden, dass der Begriff seinen Gehalt nicht sofort erkennen lässt. --Esab (Diskussion) 14:51, 21. Dez. 2014 (CET)
Ich gebe auf, solche Diskussionen sind nur unerfreulich. Esab ist halt gut darin, den Kern meines Bemühens nicht erkennen zu wollen und nur das vorzubringen, was ihm passt. Er geht z. B. nicht auf die Parallele zum Kooperationsverbot ein und meint, einfacher könne man gar nicht ausdrücken, was Leistungsschutzrecht bedeutet. Dabei ist es so, dass Leistung etwa im Versicherungsrecht etwas komplett anderes bedeutet, nämlich etwas zahlen, erstatten, ausgleichen. Bei Wikipedia (siehe Inhalt, 1. Satz) heißt es unter Leistungsschutzrecht für Presseverleger: "Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollte ursprünglich erreicht werden, dass bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind." Meint Esab wirklich, dass dieser im doppelten Sinn sehr kleine Ausschnitt eines Sachverhalts allgemein sofort verstanden wird und geläufig ist? - Bei den unbestimmten Rechtsbegriffen hatte ich ausdrücklich gesagt, dass es hier um ein weiteres großes Problem geht. - Warum meine Aussage falsch sein soll, sagt Esab weiterhin nicht. Zu seinem Satz 'Die mangelnde Relevanz deiner Bemerkung ergibt sich bereits daraus, dass der Leser durch die Ansage: Achtung schwieriger Begriff! überhaupt keinen Erkenntnisgewinn hat' kann ich nur sagen, dass hier eine Subjektivität regiert, die nichts anderes gelten lässt. Er weiß also genau, wovon Leser was haben. Bewundernswert. - Das mit der ,Ansage schwieriger Begriff' stammt nicht von mir. - Wie gesagt, ich lasse es sein; werde glücklich mit der Streichung des einen Satzes. --Johannes44 (Diskussion) 11:15, 23. Dez. 2014 (CET)
Ich habe schon verstanden, was du willst, und habe begründet, warum genau dieses Anliegen unpassend ist. --Esab (Diskussion) 08:41, 27. Dez. 2014 (CET)

Aufwand/Ertrag - Jahresbericht VG Media 2017

Demnach sollen Einnahmen von 30.000 €, Rechtsdurchsetzungskosten von 2.250.099,06 € gegenüberstehen (Quelle vom 18.05.18).--Wikiseidank (Diskussion) 12:35, 22. Mai 2018 (CEST)

Golem.de als Quelle ist wohl besser, sagt aber das gleiche. --Doc ζ 12:59, 22. Mai 2018 (CEST)

Kritik durch Jugendorganisationen von Parteien

Im Abschnitt zu den Gegenstimmen hatte ich hinter die Ausführungen zu der Kritik von Jugendorganisationen von Parteien folgenden Satz angehängt:

Die [[Linksjugend Solid|Linksjugend]] wurde dabei, vor allem auf Betreiben der Jungen Union, außen vor gelassen.<ref>{{Internetquelle|hrsg=[[Konsumpf]]|titel=Lesetipps, Internet-Edition: 4 Sheriffs zensieren das Internet - Die Debatte ums Leistungsschutzrecht|url=http://konsumpf.de/?p=14510 |datum=2012-12-02|zugriff=2018-06-23}}</ref>

Der Zusatz schien mir deshalb relevant, weil ich nach dem Lesen eben jenes Abschnitts genau diese Information zur Linksjugend gesucht habe. Schließlich würde man aufgrund ihrer polit. Positonen erwarten, dass diese auf jeden Fall gegen das Leistungsschutzrecht ist. Doch leider entsprach die Quelle laut einem anderen Autor nicht dem Standard, weshalb der Satz entfernt wurde. An einem anderen Ort habe ich die Information bisher nicht gefunden. Solle jemand sie woanders finden, bitte wieder einfügen.--Themediaman (Diskussion) 06:18, 15. Sep. 2018 (CEST)

Artikel veraltet

In der Einleitung steht "Am 12. September 2019 entschied der EuGH, dass das deutsche Leistungsschutzrecht nicht anwendbar ist, weil die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Für Gesetze, die Dienste der Informationsgesellschaft regulieren, gilt eine Notifizierungspflicht.[9]" Seitdem hat sich allerdings einiges getan und das Gesetz ist mittlerweile auf EU Ebene verabschiedet und musste bis zum 6. Juni 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden (https://www.mdr.de/mdr-klassik-radio/klassikthemen/urheberrechtsreform-deutscher-musikrat-uploadfilter-100.html) Das Thema ist sehr unübersichtlich und der Wikipediartikel hat bei mir zur Verwirrung beigetragen, da der aktuelle Stand noch nicht übernommen wurde. (Ich weiß leider nicht, wie man bei Wikipedia dies Warnung hinzufügen kann, dass die Informationen überprüft werden müssen) (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD7:91A8:0:98F0:FEC0:6BF5:FEBD (Diskussion) 12:47, 1. Jul. 2021 (CEST))