Diskussion:Lepel (Adelsgeschlecht)
Ritter Gerhard Lepel
Mich irritiert die Ähnlichkeit der Jahreszahlen 1136 und 1236. Lt. GHdA-Adelslexikon (Bd. VII, 1989) soll dieses Adelsgeschlecht mit Ritter Gerhard Lepel zu Gadebusch am 16. Mai 1236 erstmals urkundlich erschienen sein (Quelle: Mecklenburgisches Urkundenbuch, Band 1, Schwerin 1863, Nr.453). Andererseits wird unter „Geschichtliches“ ein Ritter von Lepel unter Albrecht dem Bär im Jahr 1136 genannt. Sind es wirklich zwei verschiedene Ritter? --Seeteufel 15:39, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Der Teil Geschichtliches hat etwas sehr sagenhaftes, siehe hier. Man sollte sich vielleicht doch auf die gesicherteren Angaben verlassen. --Alma 16:30, 19. Sep. 2007 (CEST)
"Hessischer" Freiherrenstand
Im Abschnitt "Adelserhebungen" heißt es: hessischen Freiherrnstand im Jahr 1825. Ist da das Kurfürstentum Hessen-Kassel oder das Großherzogtum Hessen-Darmstadt gemeint? -- Reinhard Dietrich 10:13, 16. Nov. 2007 (CET)
- Da kann ich auch nicht weiterhelfen, würde mich aber auch interessieren. --Alma 10:48, 16. Nov. 2007 (CET)
- Diese Frage und mehr habe ich im Beitrag beantwortet bzw. entsprechenden Text ergänzt. --Seeteufel 11:12, 16. Nov. 2007 (CET)
Zu Geschichte
Im letzten Satz steht: "Ihren ersten Besitz erwerben sie um 1315 ...".
Der Artikel ist überwiegend in der Vergangenheitsform geschrieben, warum hier in der Gegenheitsform?
Rat: Formulierung "Ihren ersten Besitz erwarben ..."
Von: Rolf H., Berlin (kein Fachmann) (nicht signierter Beitrag von 37.120.127.202 (Diskussion) 19:47, 11. Mär. 2016 (CET))