Diskussion:Lex van der Lubbe

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Übersetzung aus dem Latein

als Nichtlateiner kann ich nur erraten, was „nullum crimen sine poena“ bedeutet -- "Kein Verbrechen ohne Strafe"???? Ich fände es sehr gut wenn dies jemand übersetzten würde -- 62.156.40.98 18:25, 8. Jun. 2012 (CEST)

Habs dann doch mal erledigt. 4 Jahre später... --Jb31 (Diskussion) 13:42, 19. Jul. 2016 (CEST)

Kontrollratsgesetz

"Das Gesetz wurde am 30. Januar 1946 vom Alliierten Kontrollrat außer Kraft gesetzt."
Es war evtl. das Kontrollratsgesetz Nr. 11. Vielleicht kann das mal jemand nachprüfen und ggf. ergänzen. --C. Löser 15:59, 8. Jun. 2008 (CEST)

Laut dieser Quelle war es tatsächlich das Kontrollratsgesetz Nr. 11. Ich habe die entsprechende Information im Artikel ergänzt. -- Kruwi 23:31, 14. Jan. 2009 (CET)

Scheinbar hielten sich die Alliierten somit nicht einmal an ihre eigenen Gesetze ! Die Hinrichtungen nach dem 30. Januar 1946 wie dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und die Nachfolgeprozesse zeigen dies wo Hängen weiterhin die Norm der Hinrichtungen blieb !

Widersprüchliche Definition des Lemmas

Was denn nun? Im Einleitungssatz ist das Lex Lubbe das Gesetz vom 29. März. Ein paar Sätze später das vom 1. März 1933. --Orik (Diskussion) 06:02, 8. Mai 2018 (CEST)

Ich habe gerade gesehen, dass ich den Widerspruch selbst eingebracht habe. Ich hab das mit dem 1. März eingebracht. Das Lemma muss verändert werden. Die Eingangsdefinition stimmt nicht oder mein Eintrag mit dem 1. März. Orik (Diskussion) 06:06, 8. Mai 2018 (CEST)
PS: Meine Fehler korrigiert und Lemma etwas aufgebessert.