Diskussion:Liechtensteiner Steueraffäre

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Pressemitteilung der LGT-Bank

http://www.lgt.com/_news/de/080215_treuhand_de.html?uri=/de/index.html&nav=/de/wir_ueber_uns/news.html Eine aktuelle Pressemitteilung der LGT-Bank (nicht signierter Beitrag von Martinvoll (Diskussion | Beiträge) 22:35, 15. Feb. 2008)

unabgestimmte Einzelaktion von Benutzer Syrcro

Ich erhebe formell Einspruch gegen diese unabgestimmte Einzelaktion von Benutzer Syrcro. Sie ist ein glasklarer Verstoß gegen WQ und Vandalismus! Ich zitiere aus dem Vorlagentext: "Die Verwendung dieser Vorlage ist umstritten und war Gegenstand einer längeren Löschdiskussion. Eine Löschentscheidung wurde aus systematischen Gründen nicht getroffen. Vor einer Verwendung sollte für das Vorgehen unter Wikipedia:Neuigkeiten ein Konsens gefunden werden." --91.44.227.139 09:51, 16. Feb. 2008 (CET)

Nachtrag: Die Unterstellung "erst nach Ablauf von etwa zwei Wochen kann beurteilt werden, ob für das betreffende aktuelle Ereignis etc. ein eigener Artikel angemessen ist." ist in dieser Pauschalität völliger Blödsinn! Im konkreten Fall ist bereits jetzt die Relevanz eindeutig (siehe meine ausführliche Argumentation gestern auf der Löschkandidatenseite). Wenn man das anders sieht, sollte man (gerade als Admin!) gefälligst die 7 Tage Löschdiskussion abwarten und nicht die Diskussion in einer unabgestimmten Einzelaktion abwürgen. (zumal das bereits zuvor in der Diskussion gerügt wurde). --91.44.227.139 11:08, 16. Feb. 2008 (CET)
Da hier der Verdacht besteht, dass das Fürstentum Liechtenstein oder hohe Angestellte davon als Beihelfer fungiert haben, und möglicherweise eine Gefährdung der sozialen Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland vorliegt, ist Relevanz vemutlich gegeben. Allerdings wird wohl die Informationsflut Wochen dauern, bis sie überschaubar ist. --Gruß, Constructor 13:19, 16. Feb. 2008 (CET)

Es ist kaum anzunehmen, daß die Bundesrepublik Deutschland über den BND bzw. zumindest über dessen Haushalt (mit Kenntnis des BMF) für ca. 4,2 Mio € Bankdaten erworben hat, die erkennbar aus einem Diebstahl stammen, wie dies die Presseerklärung der LGT Bank vom 15.02.2008 impliziert. Es dürfte schon etwas mehr als ein "Anfangsverdacht" vorliegen.--Master 1948 02:31, 18. Feb. 2008 (CET)03:12, 17. Feb. 2008}} --Kuebi 11:19, 17. Feb. 2008 (CET)


Man kann dem BND schon so viel Rechtskenntnis zutrauen, dass er weiss, dass Bankdaten in Liechtenstein (oder in solch einem Fall auch in Deutschland) niemals legal von einem Privaten an Dritte weitergegeben oder gar verkauft werden dürfen - sprich, es war von Anfang an klar, dass die Daten aus einer illegalen Quelle stammen.--Dare 11:36, 21. Feb. 2008 (CET)
Wenn Kundendaten gestohlen wurden, sind die Ergebnisse der darauf beruhenden Ermittlungen dann legal zu Stande gekommen? Das ist ja ähnlich wie bei Daten, die durch Erpressung oder Folter erhoben wurden. --Slartibartfass 21:04, 17. Feb. 2008 (CET)
Ja! Selbstverständlich dürfen solche Daten verwertet werden. Die Daten wurden nicht rechtswidrig angefertigt oder erhalten. Wie bereits vorhandene Daten erhalten werden, sollte sich nicht auf deren Verwertbarkeit auswirken, solange es legal geschieht. Was Dritte (etwa Bundesnachrichtendienst) auf eigene Faust machen, ist dabei unerheblich, solange sie nicht von der Staatsanwaltschaft angestiftet wurden. Beispiel: A nimmt von B ein Telefongespräch ohne dessen Wissen auf. B gesteht darauf einen Mord. A gibt die Aufnahme an die Staatsanwaltschaft weiter. Damit hat A eine Straftat begangen, aber eine Abwägung des Persönlichkeitsrechts von B gegen das öffentliche Interesse an der Aufklärung schwerer Straftaten ist vorzunehmen, wobei im Normalfall das Gespräch zu verwerten ist. Allerdings wird sich natürlich auch A vor Gericht verantworten müssen (in diesem Fall wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). --Gruß, Constructor 21:43, 17. Feb. 2008 (CET)
So selbstverständlich ist das nicht. Klar ist, dass die an Deutschland übermittelten Daten widerrechtlich erlangt wurden, denn der Verstoss gegen das Bankgeheimnis ist in Liechtenstein (und wäre in diesem Fall wohl auch in Deutschland) strafbar; ebenso wie die Weitergabe geheimer Daten an fremde Mächte (§ 124 liStGB, im umgekehrten Fall wäre in Deutschland wahrscheinlich § 99 StGB zu bejahen). Hinsichtlich dieser Daten käme es dann zu einer Güterabwägung, deren Ausgang im Hinblick auf die verschiedenen Ansichten in Rechtsprechung und Lehre offen ist. Anderes gilt ggf. für die bei den Durchsuchungsaktionen erhaltenen Beweismittel - bei diesen handelt es sich um die Früchte des verbotenen Baumes, da sie an sich legal erhalten wurden, aber eben nur, weil illegal erhaltene Beweismittel auf sie hindeuteten.--Dare 14:17, 19. Feb. 2008 (CET)
Das möchte ich (als Laie) verneinen, da es sich mE um indirekt dadurch erlangte Beweise handelt. --Constructor 11:10, 21. Feb. 2008 (CET)
Ich glaube im Hinblick auf die in Hausdurchsuchungen etc. erlangten Beweise sind wir uns einig - weil es sich "nur" um auf der Grundlage eines Beweises, der ggf. evtl. einem Verwertungsverbot unterliegt, ermittelte weitere Beweise handelt und die Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten im deutschen Recht eben in der Regel nicht anerkannt wird, wären diese verwertbar. Man kann vermuten, dass genau deshalb die Hausdurchsuchungen unter - natürlich unerklärlicher... - Einladung der Medien lanciert wurden und zur Selbstanzeige aufgerufen wurde (selbstverständlich ohne die Nebensächlichkeit zu erwähnen, dass diese im vorliegenden Fall wahrscheinlich nicht wie sonst zur Straffreiheit führen würde...), weil man sich nicht so sicher ist, ob die ursprünglichen Beweis - die angekauften Geheimdaten - verwertbar sind. --Dare 11:32, 21. Feb. 2008 (CET)

Wozu gibt sich hier Wikipedia her?

Die Publikation in Wikipedia zum Sachverhalt ist einseitig und entspricht der Regierungsmeinung, die permanent über die Medien mit entsprechender politischer Zielsetzung verbereitet wird um die Bürger in die Irre zu führen und die eigentlichen rechtswidrigen Aktionen des BND im Auftrag der Bundesregierung zu verschleiern und Selbstanzeigen und Denunziantentum zu fördern.

Tatsache ist, dass Deutschland sich seit Jahren permanent weigert, sein Außensteuerrecht dem europäischen Recht anzugleichen. Daher führt die EU auch ein Verfahren gegen Deutschland durch. Insbesondere geht es hier um den § 15 AStR, der nach Ansicht dr EU gegen den Artikel 40 EWR verstößt. Liechtenstein ist Mitglied im EWR. Stellt also der EuGH in letzter Instanz fest, dass der § 15 AStR europarechtswidrig ist, bricht das ganze Gebäude der angeblichen Steuerhinterzeihunmg zusammen.

Übrigens ist das Thema nicht neu: Schon 2001 hat der BFH in einem Urteil betreffend Liechtensteiner Stiftungen zu Gunsten der Stiftungen entschieden. Damals ging es um erbschaftssteuerliche Fragen.(nicht signierter Beitrag von 77.185.235.164 (Diskussion) )

Hintergrund

Zitat: Insgesamt flossen Gelder hunderter in Deutschland ansässiger Bürger in Höhe von mehreren Milliarden Euro am deutschen Fiskus vorbei über die liechtensteinische LGT Bank und andere Banken[3] vor allem in nach dem dortigen Recht errichtete Stiftungen, die nach Angaben der Staatsanwaltschaft „augenscheinlich allein zum Zweck der Steuerhinterziehung eingerichtet worden“[4] sind. Das ist nach meiner Meinung so nicht richtig. Dass jemand, der in Deutschland gemeldet ist, sein Geld in Liechtenstein in Stiftungen anlegt, ist gestattet. Ein Vergehen liegt dann vor, wenn dies dem Finanzamt nicht gemeldet wird (Zinseinkünfte usw.). Dass die deutsche Staatsanwaltschaft eine Vermutung hat, warum die Stiftungen nach liechtensteinischem Recht so gestaltet wurden, wie sie sind, ist auch wieder ein anderes Thema. Wie kann man das genauer und richtig formulieren? Vorschläge? Gruß --Sir James 10:00, 17. Feb. 2008 (CET)

Vorschlag dazu: Insgesamt flossen den bisherigen Ermittlungen zufolge Gelder hunderter in Deutschland ansässiger Bürger in Höhe von mehreren Milliarden Euro, ohne sie beim deutschen Fiskus ordnungsgemäß zu versteuern, ... Bei den "3,4 Milliarden Euro" handelt es sich nicht um die Summe der hinterzogenen Steuern, sondern eben um die nach Liechtenstein in die "Familienstiftungen" geflossenen Anlagegelder insgesamt. Die Summe aller vermutlich hinterzogenen Steuern beläuft sich wohl "nur" auf mehrere hundert Millionen Euro.


Bemerkenswert sind an der ganzen Sache (unter anderem) auch folgende Umstände:

  • Warum und wie ist die Sache auf mysteriöse Weise öffentlich geworden (vor Beginn der Durchsuchungen bei Zumwinkel standen bereits die Medien da) und damit alle anderen Verdächtigen gewarnt worden?
  • Warum stellt sich anschließend auch noch der Bundesfinanzminister persönlich hin und hat nichts besseres zu tun, als den Tipp mit der Selbstanzeige zu verbreiten, die zur Straffreiheit führt? (18.2.: Allein in Hamburg gab es bis zum Nachmittag vier Selbstanzeigen, wie ein Sprecher der Finanzbehörde sagte. „Es rappelt jetzt mit Selbstanzeigen“, zitierte das „Handelsblatt“ Strafverfolger. Die Anwälte der Betroffenen legten offenbar Sonderschichten ein.[1])
  • Warum wartet die Staatsanwaltschaft brav ein ganzes Wochenende mit weiteren Durchsuchungen und beschränkt sich derweil auf "Observierung" verdächtiger Wohnungen, was den Verdächtigten jede Menge Zeit gibt, belastende Fakten zu verschleiern/zu beseitigen. ("Es sollen alle noch einmal Zeit haben, ihre Selbstanzeige abzugeben", sagte einer der Leiter der Berliner Steuerfahndung, Wolfgang Lübke.[2])
  • Warum ermitteln derzeit, trotz des Umfangs des Verfahrenskomplexes und obwohl wegen Verdunkelungsgefahr höchste Eilbedürftigkeit besteht, insgesamt bundesweit lediglich 37 Steuerfahnder, 8 Staatsanwälte und "einige hundert" Polizeikräfte[3]? (Zum Vergleich: Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft sagt, allein in Nordrhein-Westfalen fehlten rund 3.000 Steuerfahnder!)
  • Die Verjährungsregelngen bei Steuerhinterziehung [4] und die Regelungen zur Bewährung bei Ersttätern werden ein übriges tun, um die juristischen Konsequenzen der Affäre weiter schrumpfen zu lassen.
Interessanter Artikel zum Thema: Wer schützt hier wen? (P.T.-Verlag der Oskar-Patzelt-Stiftung) --Schweißer 21:24, 18. Feb. 2008 (CET)
Straffreiheit gibt es nur bei einer Selbstanzeige, wenn keine Gefahr besteht, dass es aufgedeckt würde. Wenn sich jetzt jemand selbst anzeigt, besteht bereits eine konkrete Gefahr, dass es sowieso rausgekommen wäre, demnach kein Straffreiheitsgrund. --Gruß, Constructor 04:44, 19. Feb. 2008 (CET)
PS: Hier steht es ja auch im letzten Satz. Nicht mehr möglich, wenn der Täter damit rechnen musste, dass alles auffliegt. --Gruß, Constructor 04:45, 19. Feb. 2008 (CET)

Der Dativ ist...

"ein Verfahren gegen unbekannte Täter wegen dem Datendiebstahl eingeleitet"

Auch wenn - oder vielleicht gerade weil - es sich um ein aktuelles Thema handelt, kann man auf korrekte Grammatik achten. Hereticus 01:38, 19. Feb. 2008 (CET)

Aktualität

"Spiegel Wissen" hat direkt auf diesen Artikel verlinkt: [5] -- schwarze feder talk discr 15:09, 19. Feb. 2008 (CET)

Please allow link

Regretfully your article is currently blocked. Please allow a link to the en:Tax affair in Germany 2008 the start of which was based on this article, - a thank you to the authors, good job. en:user:Ekem 71.187.13.58 14:27, 23. Feb. 2008 (CET)

Thanks. 71.187.13.58 15:33, 24. Feb. 2008 (CET)

Ausweitung des Steuerskandals

Kapitalanlagen früherer Leben....

Wieviele Millionen Euros vergangener Leben liegen wohl vergessen in Lichtenstein? Wenn man so ein geheimes Konto hat und niemandem davon erzählt (logisch, wenns keiner wissen darf) und nur ganz alleine das Passwort für das Nummenkonto hat, was passiert mit den Millionen, wenn man stirbt...? 193.27.50.86

Na was wohl? Die bleiben dem liechtensteinischen Fürstenhaus erhalten.

So ein Unfug. Wie mit nachrichtenlosen Konten umzugehen ist, hat der Liechtensteinische Bankenverband genau festgelegt. Und das Fürstenhaus ist sicher die letzte Institution, die diese Gelder erhalten könnte. Siehe hier: http://www.bankenverband.li/admin/Portal/LinkClick.aspx?tabid=231&table=Documents&field=ItemID&id=116&link=PDF%5cRegelwerk%5cdeutsch%5cRichtlinie_Nachrichtenlose+Vermoegen.pdf

Wie Gelder nach Todesfällen an staatliche Institutionen gehen können zeigt der deutsche Fiskus, der mit der Erbschaftsteuer nochmal richtig Abkassiert. Und das von Vermögen, die zu Lebzeiten schon ordentlich versteuert wurden.

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein

Hallo, am Ende des Artikels ist ein Linkfehler. Es wird die Seite Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein aufgerufem. Sie existiert so aber nicht. Bitte ändern in Alois von Liechtenstein. --217.237.92.202 14:38, 2. Apr. 2008 (CEST)

Liechtensteiner Steueraffäre: Neue Hausdurchsuchungen in München

DDP-Meldung vom 21.06.2008: http://www.dernewsticker.de/news.php?id=19993

Neutralität und Sachlichkeit des Artikels

Neutralität bedeutet nicht, dass man eine Sicht zu einer Sache ausführlich, und mit Quellen belegt, angibt. Neutralität in einem Text bedeutet entweder keine Wertung oder beide Seiten aufzählen.

  • (Abschnitt Hintergrund) Insgesamt flossen Gelder hunderter in Deutschland ansässiger Bürger in Höhe von mehreren Milliarden Euro über die liechtensteinische LGT Bank und andere Banken vor allem in nach dem dortigen Recht errichteten Stiftungen, um eine Versteuerung in Deutschland zu umgehen. – Ich stelle mich jetzt dumm, aber das ist das Ziel einer Enzyklopädie: Woher wisst ihr, dass alle diese hundert Deutschen Steuern umgehen wollten, als sie ihr Geld in Liechtenstein angelegt hatten?
  • (Abschnitt Hintergrund) …in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1000 Schweizer Franken besteuert. Liechtenstein gilt daher in den Augen der deutschen Regierung als Steueroase. – Falsche Aussage. Stiftungen, die als reine Vermögensverwalter agieren (und nicht erwerbsmässig sind), unterstehen zwar eigenen Steuerbestimmungen (z. B. Befreiung von jeglicher Vermögens- und Erwerbsteuer sowie Gewinn- oder Ertragssteuern etc.), allerdings stimmen die 1000 Schweizer Franken Pauschale nicht. Vermögen bis 2 Millionen werden mit 0,1 % jährlich besteuert, zwei bis zehn Millionen Vermögen werden mit 0,075 % besteuert und Vermögen über zehn Millionen Franken werden mit 0,05 % besteuert. In jedem Falle beträgt die Steuer aber mindestens 1000 Franken jährlich. Es gibt aber auch Gründungsgebühren und Gebühren bei Kapitalerhöhungen.
  • (Abschnitt Hintergrund) …in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1000 Schweizer Franken besteuert. Liechtenstein gilt daher in den Augen der deutschen Regierung als Steueroase. – Das kann die Deutsche Regierung sagen. Allerdings wird der Begriff Steueroase hier pejorativ verwendet. Besser: Liechtenstein verfügt daher über vergleichsweise tiefe Steuern, wodurch es unteranderem von der deutschen Regierung als Steueroase bezeichnet wird.
  • (Abschnitt Ermittlungen) Rund 900 Durchsuchungsbeschlüsse seien bereits ergangen. – Seit wann ergehen Durchsuchungsbeschlüsse? Besser: Rund 900 Durchsuchungen wurden bereits angeordnet.
  • (Abschnitt Ermittlungen) Die Affäre wurde am 14. Februar 2008 durch eine Razzia gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, wegen Verdachtes der Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe öffentlich bekannt. – Holpriger Satz. Wenn ein Satz so lang ist, sollte man nicht noch zweiteilige Verben weit auseinander schreiben. Lieber Der Steuerbetrug wurde am 14. Februar 2008 bekannt, als bei …

Am Montag sollte ich weitere Kritikpunkte posten können. --dvdb 11:52, 9. Jul. 2009 (CEST)

Wenn man einen Artikel nur aus Zeitungsmeldungen zusammenstoppselt (wie bei vielen Artikeln), kann nix anderes dabei rauskommen. Este 11:18, 20. Feb. 2010 (CET)
* Nenne auch nur einen sinnvollen Grund als Deutscher sein Geld in Liechtenstein anzulegen?! Die geringen steuersätze (über deren Höhe will ich nun gar nicht streiten) stellen ein Anreizsystem dar die Gelder aus Deutschland abfließen zu lassen, da sie hier einer umfangreichen Besteuerung durch KapSt oder ZASt unterlegen hätten / haben. Die Belastung der Zinserträge seit Einführung der Abgeltungssteuer liegt bei rd. 28 Prozent; zuvor war die Belastung bis zu 42% möglich, z.B. soweit Einkünfte in einer Höhe erzielt worden sind, bei der der Spitzensteuersatz anzuwenden wäre. Nun vergleiche die Belastung mit bis zu 42% mit den Zahlen, die weiter oben angegeben sind.
Würde die in Liechtenstein angelegten Gelder ordnungsgemäß dem deutschen Fiskus erklärt und hier auch versteuert werden, so wäre eine Steuerhinterziehung nicht gegeben. Damit würden die Zinserträge in Liechtenstein nicht oder nahezu nicht besteuert, im Nachhinein aber in Deutschland im Rahmen der Veranlagung oder Schedulen-Besteuerung (ab 2009) der Versteuerung unterworfen werden. Ernsthafte Gründe sein Geld in Liechtenstein anzulegen und es hinterher in Deutschland zu versteuern, liegen zweifelsohne nicht vor. Zudem erschwert die Verlagerung der Gelder in ein anderes Land die Ansichnahme der Gelder durch Erben, soweit der Erblasser Gelder in Liechtenstein angelegt hat.
Insofern hat die Wikipedia hier kein Neutralitätsproblem. Aber interessant ist, dass du Steuerbetrug geschrieben hast. Den gibts nämlich nach deutschen Recht nicht. Was mich zweifelsohne auf deine Benutzerseite geführt hat und siehe da... ein Schweizer der die Neutralität des Artikels anzweifelt. Peinlich, peinlich 89.247.43.133 12:37, 4. Apr. 2010 (CEST)
Moment, jetzt aber mal halblang. Dodo hier POV zu unterstellen aufgrund seiner Nationalität halte ich nicht für fair. Im Übrigen sehe ich auch nicht, weshalb dies von Belang sein sollte. Er hat seine Zweifel an der Neutralität des Artikels - meiner Meinung nach nicht ganz zu Unrecht, aber lassen wir das mal beiseite - geäussert und diese auch begründet. Weshalb das "peinlich" ist, musst du mir bitte zuerst mal erklären. Natürlich verstehe ich dein Argument, dass es offensichtlich recht wenig Gründe gibt, sein Geld in Liechtenstein zu veranlagen, sofern nicht der Gedanke dahinter der der Steuerhinterziehung ist. Jedoch gilt in jedem Rechtsstaat (und solche sind sowohl Liechtenstein als auch Deutschland und die Schweiz) das Prinzip der Unschuldsvermutung sowie der Grundsatz "In dubio pro reo". Der Vorwurft des NPOV ist also aus Ververurteilungsgründen nicht ganz von der Hand zu weisen. Beste Grüße aus Österreich, Plani 13:06, 4. Apr. 2010 (CEST)
Die IP fragt: "Nenne auch nur einen sinnvollen Grund als Deutscher sein Geld in Liechtenstein anzulegen?!"
Da gibt es doch einige Gründe. Misstrauen in die Währung Euro (siehe jetzige Diskussion im Zusammenhang mit Griechenland). Dann Blick zurück in die Vergangenheit: Deutschland hat zweimal in zwei Weltkriegen den Wert des Geldes verloren durch Inflation etc., während der Schweizer Franken dies nicht hat. (Vorrausetzung, dass der Deutsche Anleger in SFR anlegt und nicht in Euro). Diversivikation seines Vermögens auf verschiedene Länder --> Klumpenrisiko vermeiden. Bin sicher, dass mir bei längerem Nachdenken noch mehr Gründe einfallen. --KurtR 09:41, 7. Apr. 2010 (CEST)
Es muss gesagt werden, was wahr ist. Fakt ist: Die Steuer-Daten-CDs haben zu Mehrergebnissen im dreistelligen Mio-bereich geführt. Wer jetzt noch sagt, die Gelder seien aus Deutschland abgeflossen, weil der Anleger kein Vertrauen in den EUR hat betreibt reine Augenwischerei.

Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft erklärt, dass die Stiftungen "augenscheinlich allein zum Zweck der Steuerhinterziehung eingerichtet worden" sind, dann ist das ein Fakt, den man auch aussprechen darf/muss. Dies hat nichts mehr mit NPOV zu tun, sondern bringt die Sache auf den Punkt.

Die Steuerhinterzieher finden einmal mehr Schutz unter dem rechtsstaatlichen Grundsatz in dubio pro reo. Den Schutz des Rechtsstaat, dem sie durch ihre Stiftungen in Liechtenstein oder ihre Scheinfirmen in England Steuergelder in Mrd. bereich vorenthalten. Wenn aus Gründen des NPOV nicht einmal mehr ausgesprochen werden darf, was wahr ist... dann sollte der Text in etwa so lauten:

"In Deutschland und der Schweiz herrscht absolutes Mißverständnis über die Pläne der Regierung die CDs mit den Steuerdaten anzukaufen. Die Stiftungen nach liechtensteinischem Recht werden äußerst selten und auch nur in einer geringen Anzahl von Fällen von Deutschen zur Steuerhinterziehung genutzt. Tatsächlich gründen die Deutschen Stiftungen in der Schweiz, weil sie kein Vertrauen in ihre Währung und Angst vor einer Inflation haben. Mehrergebnisse beim Fiskus sind bei Ankauf der CDs nicht zu erwarten." Paaah - typisch Wikipedia.... 89.247.7.140 20:12, 7. Apr. 2010 (CEST)

Der Finanzminister...

im Abschnitt Reaktionen

[...] Die Staatsanwaltschaft Berlin hat inzwischen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bestätigt. [...]

Der aktuelle Finanzminister heißt nicht Peer Steinbrück sondern Wolfgang Schäuble. Und dieser ist gewiss ein ehrenwerter Mann... ;-) (nicht signierter Beitrag von 77.6.219.199 (Diskussion | Beiträge) 01:08, 17. Nov. 2009 (CET))

Das reine stellen von Strafanzeigen ist ohne enzyklopädische Relevanz. Strafanzeigen darf jeder gegen jeden stellen, ob das irgend einen sachlichen Grund hat wird dann erst hinterher geprüft. In diesem Falle hat man seit gut 2 Jahren nichts mehr davon gehört. Also raus damit. --Pass3456 21:53, 23. Jul. 2010 (CEST)

Rechliche Problematik

Die rechtliche Diskussion geht teilweise fehl. Deshalb habe ich den Stromdiebstahlsfall zitiert, dem eine ähnliche höchstrichterliche Entscheidung zugrunde liegt. Für einen Juristen stellt sich die Frage nicht, den in dem Beitrag aufgeworfen wurde, da die vorgeschlagene Auslegung ein klarer Verstoß gegen das Analogieverbot darstellen würde. --91.43.52.4 21:58, 23. Jul. 2010 (CEST)

Das war lediglich die Wiedergabe der geführten Diskussion bei Hart aber fair. Aber Recht hast du trotzdem. Jensen 23:52, 23. Jul. 2010 (CEST)

Vollsperre

Probleme bitte hier auf der Diskussionsseite klären, ggf. WP:Dritte Meinung bemühen und bei Konsens WP:Entsperrwünsche in Anspruch nehmen. Gruß --Howwi Disku · MP 12:34, 10. Aug. 2010 (CEST)

Aktuelle Information: Heinrich Kieber veröffentlicht Buch zur Steueraffäre

Heinrich Kieber stellt seine Sicht zur Steueraffäre ausführlich in seinem Buch "Der Fürst. Der Dieb. Die Daten." (652 Seiten) dar. Dieses Buch steht im Internet frei als Download zur Verfügung.

Quelle: http://blog.boersennews.de/boerse-aktuell/heinrich-kieber-der-furst-der-dieb-die-daten/1120.html

Ich denke, diese Info sollte man mal in den Artikel einfügen.

-- Unternehmens Analyst 17:09, 10. Aug. 2010 (CEST) Unternehmens Analyst

Hallo Benutzer:Neun-x, egal unter welchem Namen du editierst: es bleibt wirklich schwierg mit dir. Unabhängig davon ob das Buch als Download zur Verfügung steht oder eine Reservierung bei Amazon.de möglich ist: Bruchpromotion haben hier in der deWp nichts verloren; egal ob die Info zwei Seiten oder 652 Seiten umfasst. Schon gar nicht im Artikeltext. Die Hinweise auf WP:WWNI etc. erspare ich mir, da du die mittlerweile auswendig kennen dürftest. Und Blogs als Quelle anzugeben... aber auch das haben wir schon genügend diskutiert, siehe Wikipedia:Belege. --Times 17:20, 10. Aug. 2010 (CEST)
Ich hab einen Teil des Buchs gelesen und habe erhebliche Zweifel an dessen Echtheit. Aber das nur am Rande. Thematisch finde ich es aber durchaus erwähnenswert, da es (soweit es wirklich von Kieber stammt) ein Tatsachenbericht darstellt. IMHO sollte ein Hinweis dazu im Artikel bleiben. Jedoch sollte zuvor - soweit dies möglich ist - anhand von relevanten Medien dessen Echtheit belegt werden. Jensen 21:16, 10. Aug. 2010 (CEST)
Ich habe diesen Artikel auf SpOn gefunden, demnach scheint das Buch tatsächlich authentisch zu sein. Ich füge es als Weblink ans Ende des Artikels ein. --Sepp 15:51, 8. Nov. 2010 (CET)

sachlich falscher 2. Satz

Der 2. Satz "Der LGT Bank waren von einem ehemaligen Bankmitarbeiter illegal bankinterne Daten entwendet und dem Bundesnachrichtendienst zum Kauf angeboten worden." ist einfach falsch. Denn die Daten wurden der LGT Treunhand AG gestohlen und nicht der LGT Bank Liechtenstein AG. Wobei es sich um zwei verschiedene Unternehmen der LGT Group Foundation handelt.Bitte ändern!-- 88.69.242.129 08:04, 5. Jan. 2011 (CET)

BVerfG-Beschlusses

Die Beschreibeung des BVerG-Beschlusses mit dem Satz "Gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2010 ist eine Strafverfolgung, die auf der Nutzung einer angekauften Daten-CD beruht, verfassungskonform" ist fachlich falsch. Aus diesem Satz geht hervor, dass das BVerfG entschieden hätte, dass aufgrund der Daten-CDs ein Verfahren eingeleitet werden dürfen, also aus den Daten-CDs ein Anfangsverdacht ableitbar sei. Aber genau dies wurde nicht entschieden und ist juristisch immer noch nicht geklärt. Mit dem besagten Beschluss hat das BVerfG nur entschieden, dass die Daten-CDs keinem Verwertungsverbot unterliegen. Bitte dringend ändern. Dies geht auch aus der Quelle hervor.-- 88.69.242.129 17:45, 9. Jan. 2011 (CET)