Diskussion:Liegenschaftszinssatz
Redundanzbaustein seit dem 8. Februar 2012
Um diese Redundanz aufheben zu können, schlage ich die Weiterleitung von "Liegenschaftszins" auf "Liegenschaftszinssatz" mit folgendem Text vor. --Klaus Münster (Diskussion) 16:13, 13. Jun. 2014 (CEST)
Neuer Text
Der Liegenschaftszinssatz wird bei der Ermittlung des Verkehrswertes, oder Marktwertes (siehe § 194 Baugesetzbuch) von Immobilien benötigt. Er wird in § 14 ImmoWertV definert als: "Die Liegenschaftszinssätze [...] sind die Zinssätze, mit denen Verkehrswerte [...] im Durchschnitt marktüblich verzinst werden."
Umgangssprachlich üblicher wird der „Liegenschaftszinssatz“ als „Liegenschaftszins“ bezeichnet.[1]
Einzelnachweise
- ↑ ‚‘Der Liegenschaftszins ist der Zinssatz …‘‘ Abgerufen am 15. Juni 2014.
Ermittlung
Der Liegenschaftszinssatz wird vom örtlichen Gutachterausschuss retrograd anhand von tatsächlichen Markttransaktionen des vergangenen Jahres ermittelt. Der Liegenschaftszinssatz kann als marktübliche Renditeerwartung oder Zinssatz einer alternativen Anlage interpretiert werden und als solcher auch aus der Beurteilung der Reinerträge aus dem Objekt und dem Kapitalmarktzinssatz hergeleitet werden.
Internationale Bewertungsverfahren
Die von den deutschen Gutachterausschüssen veröffentlichten Liegenschaftszinssätze sind nicht direkt mit dem All-Risks Yield (AYR) der internationalen Immobilienbewertungsverfahren vergleichbar, der vor allem beim [Income Approach]]-Verfahren Verwendung findet. So wird im ARY regelmäßig das im Ertragswertverfahren an anderer Stelle berücksichtigte "Mietausfallwagnis" mitabgebildet.
Vereinfachte Berechnung
Liegenschaftszins = Jahresreinertrag / Kaufpreis (Diese vereinfachte Berechnung berücksichtigt weder den Bodenwert, der sich nicht abnutzt, noch die wirtschaftliche Restnutzungsdauer (RND) des Gebäudes, was bei Objekten mit sehr hoher RND finanzmathematisch tendenziell indifferent ist).
Vergleichend dazu: Term & Reversion Core & Top Slice Discounted Cash-Flow
Anlaß für eine Wertermittlung
Anlass zur Wertermittlung kann zum Beispiel ein Kauf, ein Verkauf, eine Finanzierung oder aber auch ein Erbfall sein.