Diskussion:Liste der Altersstufen im deutschen Recht

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Form

Diese Seite sollte in Tabellenform gebracht werden. Zwei Dutzend Überschriften mit meist jeweils zwei bis drei Zeilen Fließtext wirken nicht sehr eindrucksvoll. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 16:15, 13. Jun 2006 (CEST)

28: Höchstalter, um zur Bundeswehr eingezogen zu werden

Ich bin nicht fit genug, um zu wissen, ob das (noch) so stimmt, daher schreib ich das nur als Gedankenstütze auf der Diskussions-Seite zum Artikel selbst. Bei mir selbst spielte dieses Alter mal eine Rolle in Bezug auf die Bundeswehr.

Vollendung des 5. Lebensjahres

§ 1616a finde ich bei Juris nicht im BGB. Dafür gibt es dort aber auch § 1617c, wo das fünfte Lebensjahr erwähnt wird. Also von rechtlichen Dingen habe ich prinzipiell keine Ahnung, würde aber denken, dass der erste Paragraph zu viel ist, dafür sollte aber der Pargraph 1617c BGB aufgeführt werden.--Plaicy 13:52, 4. Aug 2006 (CEST)

Sexualität bzw. Schutz vor sexuellen Missbrauch

Ging da nicht letzten etwas durch den Medien, dass das Alter auf 16 Jahren beim Schutz vor sexuellen Missbrauch angehoben wurde? Habe gerade leieder Infos zu Hand bzw. bei Google habe ich eben beide Aussagen gefunden.

-> Warum ich das gerade gesucht habe? Naja schaut einfach mal bei myvideo und Co. vorbei.

(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 83.133.121.12 (DiskussionBeiträge) 2006-11-27T03:28:21)

Es ist geplant, das Schutzalter in § 182 Abs. 1 StGB auf 18 Jahre anzuheben. Zum Stand der Gesetzgebung siehe GESTA. -- kh80 •?!• 06:53, 28. Nov. 2006 (CET)

Tabak

Gibt es in Deutschland kein Mindestalter für Tabakerwerb/konsum? --MrBurns 14:33, 16. Apr. 2009 (CEST)

vlg. mal § 10 JuSchG Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 --Daniel thw 14:01, 2. Jul. 2009 (CEST)

Historischer Hinweis

Mit Eintritt des gesetzlichen Rentenalters durften Bürger der DDR in das kapitalistische Ausland reisen. Im Volksmund wurde dies ironisch als "Grenzmündigkeit" bezeichnet. (nicht signierter Beitrag von 131.220.75.53 (Diskussion) 17:38, 4. Mär. 2011 (CET))

Natürlich durften sie das nicht nach Belieben, sondern nur zum Besuch bei Verwandten und nur bei besonderen Anlässen (runder Geburtstag etc.). --Elektronenhirn (Diskussion) 16:28, 6. Mai 2021 (CEST)

Fehler im Abschnitt Vollendung des 25. Lebensjahres

Innerhalb des letzten Punktes des bezeichneten Abschnittes, ist die Paragrafenzitierung völlig daneben [(§ II&a=7 7 Abs. 3 SGB II)]. Leider finde ich auch in der Versionsgeschichte nicht mehr den ursprünglichen Paragrafen. Weiß jemand Rat und kann das beheben? Wikinger86 01:08, 21. Nov. 2011 (CET)

Neue Führerscheinklassen

Die neuen Führerscheinklassen seit dem 19.01.2013 machten es notwendig, einige Sachen zu ändern. Ich bitte um Sichtung dieser Änderungen. Zusätzliche Bemerkungen oder Änderungen erwünscht. Danke (nicht signierter Beitrag von 77.25.48.160 (Diskussion) 15:03, 15. Mai 2013 (CEST))

Defekte Weblinks

  1. Für behinderte Kinder wird Kindergeld in Deutschland derzeit ohne altersmäßige Begrenzung gewährt.

GiftBot (Diskussion) 09:01, 26. Dez. 2015 (CET)

Höchstalter für Wählbarkeit der Bürgermeister in Schleswig-Holstein bzw. Brandenburg

Ich vermag es nicht, den hier angegebenen Vorschriften Höchstaltersgrenzen für die Wählbarkeit zum Bürgermeister zu entnehmen. Gibt es Vorschriften und/oder Verweise auf oder aus gleich- oder höherrangige(n) Rechtsquellen, die mich erleuchten könnten? Falls nicht, sollten diese unzutreffenden Angaben gelöscht werden... (nicht signierter Beitrag von 62.153.7.226 (Diskussion) 08:09, 14. Feb. 2017 (CET))

Legende Alterstabelle

Ich finde keine Legende für die oben befindliche Tabeller Deutscher Altersdefinitionen. Offenbar haben manche Farben eine signifikante Bedeutung. Was ist zum Beispiel der Unterschied zwischen dem zwischen "Ja" und "Nein" eingeschlossenem "teils" in dunklerem Grün bei "Schulkind" und dem ebenfalls zwischen "Ja" und "Nein" eingeschlossenem "teils" in hellerem Grün bei "Jugendlicher"? Danke + Gruß --AchimP (Diskussion) 18:19, 17. Sep. 2017 (CEST)

Rückkehr in die GKV

Vielleicht sollte noch ergänzt werden, dass man ab 55 nicht mehr das Recht hat, von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Das ist für viele Menschen in dem Alter einer gravierende Änderung, denn dann sitzen sie in der privaten Krankenversicherung bis zu ihrem Lebensende fest, was in vielen Fällen zur Überschuldung führt, weil die immer weiter steigenden Beiträge spätestens nach Renteneintritt nicht mehr bezahlt werden können.--93.227.213.157 09:19, 28. Mai 2021 (CEST)