Diskussion:Liste der Bannwälder in Baden-Württemberg

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Koordinate

Hallo,

die Koordinaten zur Reißinsel stimmen nicht. Die Angaben führen zur Nachbarstadt Lduwigshafen. (nicht signierter Beitrag von 212.65.1.102 (Diskussion) 15:18, 8. Apr. 2014 (CEST))

Danke, müsste nun korrekt sein. --Pustekuchen2014 (Diskussion) 15:34, 8. Apr. 2014 (CEST)

unverständlich

"Nur bei die angrenzende Waldflächen erheblich gefährdetem Schädlingsbefall oder Naturereignissen sind Bekämpfungsmaßnahmen erlaubt."... unverständlich. LWaldG § 32 Abs.: "Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden." --Hystrix (Diskussion) 23:17, 17. Jul. 2014 (CEST)

Unterschiedliche Zählweise

Die Angabe hier von 141 / 10.001,67 ha Bannwäldern ist m.E. nicht stimmig. Im Artikel Naturwaldreservat ist von 127 / 9.308 ha NWRs die Rede, in den Daten von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sind dann 129 / 9308 ha. Wenn ein NWR keine Flächeangabe hat (Donntal, Stöffelberg/Pfullinger Berg) heisst das nicht, es muss nicht mehr mitgezählt werden. Bitte abklären (und ändern) was stimmt. --Derzno (Diskussion) 07:15, 20. Mär. 2017 (CET)

Beim Landesamt für Umwelt komme ich auf 140 Bannwälder. Wahrscheinlich habe ich bei der Datenaufbereitung einen Eintrag zuviel gelöscht (Donntal) und es sind wirklich 141. Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung fehlen die Bannwälder, die erst im Dezember 2015 ausgewiesen wurden. Ausnahmen sind nur Wilder See-Hornisgrinde (1998) und Hoher Ochsenkopf-Nägeliskopf (1970). --Blech (Diskussion) 20:18, 21. Mär. 2017 (CET)
Donntal und Stöffelberg/Pfullinger Berg sind "doppelt verordnet", also zweimal zum Bannwald erklärt worden. Da die Fläche nur einmal gezählt werden soll, ist sie bei der Bundesanstalt nicht eingetragen. --Blech (Diskussion) 20:28, 21. Mär. 2017 (CET)
@Blech:, danke für die Info. Könntest du bitte auch den Artikel und Naturwaldreservat entsprechend anpassen? So verwirrt es nur. Danke--Derzno (Diskussion) 07:26, 22. Mär. 2017 (CET)

Keine Steckbriefe mehr für 27 Bannwälder

Für die 2 Bannwälder im Nationalpark Schwarzwald gibt es keine Steckbriefe mehr: Hoher Ochsenkopf-Nägeliskopf (100014) Wilder See-Hornisgrinde (100013)

Für 25 Bannwälder in den Kernzonen des Biosphärengebiet Schwäbische Alb gibt es ebenfalls keine Steckbriefe mehr: Alte Münsinger Hardt (100136) Baldeck (100125) Bauerlochberg (100117) Bosler (100114) Dicke (100137) Drackenberg (100122) Fischburger Tal - Hirschkopf - Scheibe (100127) Föhrenberg (100124) Gieselwald-Heumacher (100140) Glastal (100133) Heiligental (100131) Hochberg-Amseltal (100129) Jörgenbühl-Geichenbuch (100128) Kaltental (100119) Kugelberg-Imenberg (100123) Mörikefels (100115) Nägelesfelsen-Eichhalde (100120) Pfannenberg (100116) Rossberg (100121) Schlosshau (100130) Schmiechtal (100134) Stöffelberg-Pfullinger Berg (100084) Tailfinger Kopf (100135) Tailfinger Schlucht (100126) Tiefental (100132)

Der Versuch, die entsprechenden Steckbriefe durch einen Klick auf die SG-Nr. in der Liste aufzurufen, führt zu einer HTTP 404 "Seite nicht gefunden" Meldung.

Meine Frage an die LUBW wurde wie folgt beantwortet:

"Die Bannwälder Hoher Ochsenkopf-Nägeliskopf (100014) und Wilder See-Hornisgrinde (100013) sind durch VO des Nationalparks Schwarzwald außer Kraft gesetzt. Die von Ihnen aufgeführten in den Kernzonen des Biospärengebietes Schwäbische Alb gelegenen Bannwälder werden nach Rücksprache mit dem RP Freiburg nicht mehr als solche dargestellt. Sie sind aber nicht außer Kraft gesetzt. Die Bannwaldflächen werden zwar auf der Kartenansicht in den Kernzonen noch entsprechend markiert (waagerechte Schraffur) aber nicht mehr als eigenständige Gebiete geführt; deshalb gibt es auch keine Steckbriefe mehr dazu. Bisher bekam die LUBW die Daten zu den Waldschutzgebieten von der FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg), seit diesem Jahr aber vom Regierungspräsidium Freiburg. Sollten Sie zu diesen Bannwäldern weitere Fragen haben, z.B. bezüglich der Verordnungen, möchte ich Sie deshalb bitten, sich an das Regierungspräsidium Freiburg zu wenden."

Siehe §19 hier: Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald

Die 27 Bannwälder kann man aus der Liste entfernen, da sie in andere Gebiete aufgegangen sind. So einen Eingriff möchte ich aber nicht ohne Rücksprache durchführen. --Friedi13 (Diskussion) 16:59, 6. Sep. 2017 (CEST)

Bei den zwei Bannwäldern im Nationalpark stimme ich zu, man muss nur in geeigneter Form darauf aufmerksam machen (im Text oder in einer Ehemaligen-Tabelle?). Die 25 übrigen bestehen aber laut der E-Mail noch, es scheint auch unklar was damit wird. Wenn die Links zu den Steckbriefen nicht mehr funktionieren, können sie herausgenommen werden. Es ist sehr gut, dass Du beim LUBW nachgefragt hast. --Blech (Diskussion) 21:51, 6. Sep. 2017 (CEST)
@Blech: danke für die Stellungnahme. Die Bannwälder im Nationalpark werden in einer Ehemaligen-Tabelle dargestellt und die 25 Bannwälder in den Kernzonen wurden mit einer entsprechenden Anmerkung markiert.--Friedi13 (Diskussion) 18:13, 13. Sep. 2017 (CEST)
In dem Fall finde ich die Verwendung von Fußnoten gut, auch wenn sie sonst bei Wikipedia eher unüblich sind. Danke Dir, --Blech (Diskussion) 21:39, 13. Sep. 2017 (CEST)