Diskussion:Liste der Richter des Bundesverfassungsgerichts
Review: Liste der Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts
Diese Liste enthält im ersten Abschnitt alle Personen, die seit dessen Gründung im Jahre 1951 zu Richtern des Bundesverfassungsgerichts berufen wurden. Im zweiten Abschnitt sind die Präsidenten und Vizepräsidenten des Gerichts aufgeführt. Im dritten und vierten Abschnitt ist dargstellt, wie sich die personelle Zusammensetzung der beiden Senate und der Frauenanteil im Laufe der Zeit verändert haben. Insgesamt haben bisher 102 Richter am Bundesverfassungsgericht Recht gesprochen.
Ich würde diese Liste gerne als Kandidat für das Prädikat "informative Liste" vorschlagen. Zunächst möchte ich aber um Korrektur- und Verbesserungsvorschläge bitten. Sollten in der Liste weitere Informationen ergänzt werden? Sollten die einzelnen Bestandteile anders angeordnet werden? -- Manu (Diskussion) 20:54, 4. Sep. 2013 (CEST)
- Redundanz zum Hauptartikel Bundesverfassungsgericht sollte gering gehalten und möglichst vermieden werden. --Benatrevqre …?! 21:21, 4. Sep. 2013 (CEST)
- Ich finde die Liste ohne eine Darstellung der Präsidenten und Vizepräsidenten unvollständig. Normalerweise würde ich die Haupttabelle um zwei zusätzliche Spalten "Vizepräsident ab" und "Präsident ab" ergänzen und dort die entsprechenden Daten eintragen, wie ich es auch bei den fünf Listen der deutschen Bundesrichter gehandhabt habe. Das würde die Liste aber meines Erachtens zu sehr aufblähen und auf Monitoren mit geringer Auflösung zu unschönen Verschiebungen führen. Deswegen schien mir die Verlagerung in einen gesonderten Abschnitt eine geeignete Lösung zu sein. Natürlich stehen diese Informationen schon im Hauptartikel, aber ist diese Redundanz wirklich problematisch? Nicht jede Doppelung von Inhalten wirkt sich nachteilig aus. Oder könnte man nicht genausogut darüber nachdenken, die Listen im Artikel Bundesverfassungsgericht zu entfernen? Würden die beiden Listen vielleicht Gnade vor deinen Augen finden, wenn ich sie um zusätzliche Details (z.B. den Zeitpunkt der Wahl) erweitern würde? -- Manu (Diskussion) 22:14, 4. Sep. 2013 (CEST)
- Wir haben im Artikel Liste der Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts doch bereits einen Abschnitt, der mit „Liste aller Richter“ – ich betone aller – überschrieben ist. Warum also nicht einfach dort eine zusätzliche Spalte bei denen, die Präsident bzw. Vizepräsident waren? Das würde zum einen der Redundanz, die durch doppelte Tabellen entstünde, abhelfen und wäre zum anderen eine sinnvolle Ergänzung dieser Übersichtstabelle, bei der dann wirklich alle Informationen über alle Richter zu finden wären. Denn ich bleibe bei meiner Auffassung, dass die Präsidenten und Vizepräsidenten ebenso BVR sind, was m.E. im hiesigen Artikel keinen gesonderten (und gleichrangigen) Abschnitt rechtfertigt. Ich meine auch, dass der Leser zuerst im Hauptartikel sucht, wenn er wissen möchte, wie die einzelnen Präsidenten und Vizepräsidenten des BVerfG hießen und würde demnach die entsprechenden beiden Tabellen lieber dort behalten. --Benatrevqre …?! 22:35, 4. Sep. 2013 (CEST)
- Ich finde die Liste ohne eine Darstellung der Präsidenten und Vizepräsidenten unvollständig. Normalerweise würde ich die Haupttabelle um zwei zusätzliche Spalten "Vizepräsident ab" und "Präsident ab" ergänzen und dort die entsprechenden Daten eintragen, wie ich es auch bei den fünf Listen der deutschen Bundesrichter gehandhabt habe. Das würde die Liste aber meines Erachtens zu sehr aufblähen und auf Monitoren mit geringer Auflösung zu unschönen Verschiebungen führen. Deswegen schien mir die Verlagerung in einen gesonderten Abschnitt eine geeignete Lösung zu sein. Natürlich stehen diese Informationen schon im Hauptartikel, aber ist diese Redundanz wirklich problematisch? Nicht jede Doppelung von Inhalten wirkt sich nachteilig aus. Oder könnte man nicht genausogut darüber nachdenken, die Listen im Artikel Bundesverfassungsgericht zu entfernen? Würden die beiden Listen vielleicht Gnade vor deinen Augen finden, wenn ich sie um zusätzliche Details (z.B. den Zeitpunkt der Wahl) erweitern würde? -- Manu (Diskussion) 22:14, 4. Sep. 2013 (CEST)
KALP-Kandidatur vom 13. September bis 2. Oktober 2013 (Ergebnis: keine Auszeichnung)
Diese Liste enthält im ersten Abschnitt alle Personen, die seit dessen Gründung im Jahre 1951 zu Richtern des Bundesverfassungsgerichts berufen wurden. Im zweiten und dritten Abschnitt ist dargestellt, wie sich die personelle Zusammensetzung der beiden Senate und der Frauenanteil im Laufe der Zeit verändert haben. Einige Statistiken im vierten Abschnitt schließen die Übersicht ab. Insgesamt haben bisher 102 Richter am Bundesverfassungsgericht Recht gesprochen.
Eine vollständige Liste der deutschen Verfassungsrichter, die alle wichtigen Informationen zur früheren und heutigen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bietet. -- Manu (Diskussion) 18:00, 12. Sep. 2013 (CEST)
- . Eine insgesamt informative und übersichtliche Auflistung. Von mir daher ein pro. -- InformativGordon F. Smith 09:14, 13. Sep. 2013 (CEST)
Ein wenig lieblos das ganze. Sehr schwache Verlinkung. GG und BVerfGG nicht (intern), aber auch die einzelnen Paragraphen (extern) nicht. Bei den voraussichtlichen Ende sollte kenntlich gemacht werden, wo es eine harte Grenze ist (12 Jahre) und wo es eine softe Grenze bis Neuwahl bzw. Entlassung wegen Alters ist. Es fehlt die Darstellung der Differenzierung gemäß Art. 94 Abs. 1 S. 1 GG, § 2 Abs. 3 BVerfGG nach gewählten Bundesrichtern und anderen gewählten, schön wären dabei auch der Hinweis, aus welchen Bundesgericht sie kommen und wegen § 2 Abs. 3 S. 2 BVerfGG interessante Dienstzeit als Bundesrichter. So leider Keine Auszeichnung. syrcro 09:52, 13. Sep. 2013 (CEST)
- Endlich kommen mal ein paar Verbesserungsvorschläge, nachdem vom Review fast niemand Notiz genommen hat.
- - Die Paragraphen habe ich verlinkt, soweit dies möglich war.
- - Den zweiten Hinweis verstehe ich nicht. Beide "Grenzen" werden gleich behandelt. Ist noch kein Nachfolger ernannt, bleiben die Richter trotz Ablauf ihrer Amtszeit gemäß § 4 IV BVerfGG im Amt.
- - Ich hatte ursprünglich erwogen, die Bundesrichtertätigkeit anzugeben, habe aber dann davon Abstand genommen, um die Liste nicht zu überfrachten. Hältst du diese Informationen für unbedingt notwendig? -- Manu (Diskussion) 12:45, 13. Sep. 2013 (CEST)
Nur zwei Vorschläge:
- So banal es ist, die Spalte "Name (Lebensdaten)" sollte ebenfalls erklärt werden.
- Ich hätte gern die Möglichkeit, die Liste auch nach Geburtsjahren und Sterbejahren zu sortieren. Inwieweit dies wirklich sinnvoll ist, wird der Hauptautor aber besser beurteilen können als ich.
Nintendo-Nerd 17:05, 13. Sep. 2013 (CEST)
und noch einen Vorschlag: Wann fanden denn die Wahlen statt- sprich: wann wurden die einzelnen Personen gewählt? Natürlich auch nur, wenn das sinnvoll ist. --Tobias1983 Mail Me 22:30, 13. Sep. 2013 (CEST)
- Das ist eher schwer nachzuvollziehen, weil das nicht in Biografien eingeht und auch sonst AFAICS nicht an einem Ort gesammelt wird; müßte man aus Protokollen heraussuchen, wäre also eine echte Fleißarbeit, aber, wenn man so will, aus ebendiesem Grunde auch „informativ“... ;)--Aschmidt (Diskussion) 03:16, 14. Sep. 2013 (CEST)
- Nein, das ist kein Problem. Die Wahldaten bis zum Jahr 2001 stehen in der Festschrift "50 Jahre Bundesverfassungsgericht", die eine der Hauptquellen für die Liste ist. -- Manu (Diskussion) 15:13, 14. Sep. 2013 (CEST)
- Na, dann wäre das ja kein Problem. Andererseits: Was bringts, außer, wie gesagt, Fleißarbeit? Eine Auszeichnung würde ich davon nicht abhängig machen.--Aschmidt (Diskussion) 00:19, 15. Sep. 2013 (CEST)
- Nein, das ist kein Problem. Die Wahldaten bis zum Jahr 2001 stehen in der Festschrift "50 Jahre Bundesverfassungsgericht", die eine der Hauptquellen für die Liste ist. -- Manu (Diskussion) 15:13, 14. Sep. 2013 (CEST)
Wenn man die obengenannten Vorschläge umsetzt, würde die Richterliste wie folgt aussehen:
- Richterliste (mit getrennten Lebensdaten)
- Richterliste (mit Bundesrichtertätigkeit)
- Richterliste (mit getrennten Lebensdaten und Bundesrichtertätigkeit)
Ich finde die Liste mit den zusätzlichen Spalten zu überladen, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Auf der Seite könnt ihr auch einen Entwurf für die gewünschte Übersicht der Verfassungsrichterwahlen abrufen. -- Manu (Diskussion) 21:02, 14. Sep. 2013 (CEST)
- getrennte lebensdaten find ich quatsch: die bringen für die hiesige tätigkeit keinen zusatzwert. die vorherige tätigkeit schon. ebenso ihr verbleib, also evtl. nachherige tätigkeit. --Jbergner (Diskussion) 05:50, 15. Sep. 2013 (CEST)
- Wenn es hinzukriegen ist, dass das Sortieren nach Geburtsdatum funktioniert, sehe ich einen Mehrwert in einer extra Spalte Lebensdaten. Bundesrichtertätigkeit finde ich auch von Interesse, ein Sort auf die Spalte zeigt z.B., dass die meisten vom BGH und BVerwG kamen, während Arbeits- und Sozialrichter Exoten blieben.
- Unabhängig von obigen Details finde ich die Liste mit den bereits eingearbeiteten Verbesserungen .-- InformativDer Harmlos (Diskussion) 17:22, 25. Sep. 2013 (CEST)
Zweimal Informativ, einmal keine Auszeichnung, dazu Kommentare ohne Votum => keine Auszeichnung --☾ LZ6387☽ 12:09, 2. Okt. 2013 (CEST)
Berufene vs. abgeordnete Richter
Diese Liste enthält laut Definition (nur) die berufenen Richter. Es gibt aber auch Richter, die ans BVerfG abgeordnet wurden (z.B. Bert Füssenich [1]). Welchen Status haben abgeordnete Richter? Müsste nicht deutlicher erläutert werden, dass die "Liste aller Richter" die "Liste aller berufenen Richter" ist? --Pinguin55 (Diskussion) 01:17, 7. Jul. 2018 (CEST)
- Zusatzfrage: Was tun Richter, die ans BVerfG abgeordnet wurden? Sind sie quasi als Gutachter tätig, ohne richterliche Entscheidungen zu fällen? --Pinguin55 (Diskussion) 01:29, 7. Jul. 2018 (CEST)
- Ad 1: Nein, denn die abgeordneten Richter (es können auch Staatsanwälte oder Verwaltungsjuristen sein) sind dort nicht als Richter, sondern als wissenschaftliche Mitarbeiter tätig (siehe Hauptartikel Bundesverfassungsgericht#Organisation und Spruchkörper, dritter Absatz). Bei ihnen handelt es sich also nicht um „Richter des Bundesverfassungsgerichts“.
- Ad 2: Genau - wobei man hier nicht von „Gutachten“, sondern von Voten spricht. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter bereiten die richterliche Entscheidung lediglich vor. Die Entscheidung selber ist immer den Richtern des BVerfG vorbehalten.