Diskussion:Liste der Schweizer Standseilbahnen

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Gelmerbahn

Hallo IP:85.1.181.68,
Die Entfernung der Gelmerbahn ist kein Unfug. Nur weil der Betreiber aus Marketinggründen die Bahn Standseilbahn nennt, so muss es noch lange nicht stimmen. Ich hab's deshalb wieder herausgenommen. Bevor Du es wieder einfügst und meine Änderung wieder als "Unfug" titulierst würde ich gern darüber diskutieren. -- Fjellheisen 08:08, 9. Jul. 2007 (CEST)

Lieber Freund, das in Deutschland gültige Recht endet an der deutschen Aussengrenze. Sämtliche Schrägaufzüge sind in der Schweiz juristisch Standseilbahnen, egal ob es sich technisch um eine Standseilbahn oder einen Schrägaufzug handelt. Vielleicht setzt du dich mal mit diesem Gedanken auseinander bevor du Deutschland als Referenz für die ganze Welt nimmst. Die Schweiz dankt. --85.1.186.180 23:20, 9. Jul. 2007 (CEST)
Hallo IP,
wenn Du Dich so gut mit dem schweizer Recht auskennst, so kannst Du gern auch die schweizer Rechtsdefinition in den Beiträgen Standseilbahn und Schrägaufzug erwähnen. Übrigens handelt es sich nicht um deutsches, sondern um europäisches Recht.
Standseilbahn - Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000
Schrägaufzug - Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995
Ich hoffe, dass meine Erweiterung nun Deine Zustimmung findet, da sonst diese Missverständnis bestimmt nicht zum letzten Mal auftrat. -- Fjellheisen 07:39, 10. Jul. 2007 (CEST)

Darf ich mich etwas in die laufende Diskussion "einmischen"? Ich denke, sowohl Fjellheisen wie Benutzer:85.1.186.180 haben recht: In der Tat scheint mir die relevante Grundlage das europäische Recht mit den beiden zitierten Richtlinien zu sein. Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass die Gelmerbahn nicht alle Kriterien der Aufzugsrichtlinie erfüllt (offener Fahrkorb, nur 1 Seil) und deshalb den Standseilbahnen zuzuordnen ist.--schrägaufzug 10:45, 17. Jul. 2007 (CEST)

Du darfst dich gern "einmischen". Dafür ist die Diskussionsseite ja da. Ich mag es nur nicht, wenn meine Argumente bzw. Änderungen einfach als "Unfug" tituliert werden, ohne dass andere Argumente vorgebracht werden bzw. meine sachlich entkräftet werden.
Allerdings habe ich trotzdem Probleme, Deine Argumentation zu verstehen, da damit die "Schrägaufzüge" an Häusern von Umzugsfirmen bzw. Baufirmen eine Standseilbahn wären (die haben auch nur ein Seil und einen offenen Korb). Ich glaube jedoch, dass wir uns hier einig sind, dass es sich dabei um Schrägaufzüge handelt - oder etwa nicht ? -- Fjellheisen 15:48, 17. Jul. 2007 (CEST)
Ich komme nun noch mit der weiteren Möglichkeit, denn aus meiner Sicht ist ein Schrägaufzug eine Sonderform einer Standseilbahn, zumindest diejenigen Bauarten, die kein Gegegengewicht haben. So sieht es übrigens auch die Fachliteratur wie z.B. Walter Hefti: Schienenseilbahnen in aller Welt. Schiefe Seilebenen, Standseilbahnen, Kabelbahnen. Birkhäuser, Basel 1975, ISBN 3-7643-0726-9. Die Ritombahn ist auch ein Schrägaufzuge. -- Pechristener 23:52, 6. Sep. 2009 (CEST)

siehe Diskussion:Standseilbahn#Seilbahnrichtlinie_vs._Aufzugsrichtline -- Gürbetaler 00:10, 3. Mär. 2010 (CET)

Aus dieser Diskussion ergibt sich, dass die Behauptung, Standseilbahnen mit nur einem Wagen seien EU-rechtlich Schrägaufzüge, durch nichts belegt ist. Ich habe deshalb die Fussnote 1 entsprechend umgeschrieben. Im übrigen hat die Schweiz die Aufzugsrichtlinie praktisch wörtlich abgeschrieben [1], es gilt also in der Schweiz dasselbe wie in der EU.-- Gürbetaler 01:40, 12. Mär. 2010 (CET)
Auch das Funi auf den Mont-Soleil und das Funiculare degli Angioli haben nur einen Wagen (letzteres habe ich übrigens im August 2009 selber gesehen, die Anlagen waren noch da – vgl. den nächsten Abschnitt), ich habe daher die Fußnote 1 hinzugefügt. Die Ligerz-Tessenberg-Bahn fällt nach Ausweis von Wägli (3. Auflage 2010) seit dem Umbau 2004 auch in diese Kategorie. -- Lenzitsch 00:29, 18. Mär. 2011 (CET)

Mutationsnachweise

Da in letzter Zeit mehrere schwer nachvollziehbare Änderungen vorgenommen wurden, hoffe ich dass die Bearbeiter in Zukunft die Änderungen hier schriftlich festhalten. Ich habe ein wenig gegraben und einige Daten nachgetragen.

  • FA Lugano: Sprachbarriere (italienisches Sprachgebiet). Als ich vor etwas mehr als 10 Jahren dort war, war das Trassee noch intakt (Treppenanlage daneben). Ein Bekannter aus Lugano meinte kürzlich ebenfalls "alles beim Alten". Man redet seit der Einstellung 1986 von einer Wiederinbetriebnahme, ist auch der im Funimag ([2]) geschilderte Zustand. Daher Index 2 (theoretisch reaktivierbar).
  • Fürigenbahn: laut Foreneintrag (Quelle: [3]) wurde die Bahn (nur Sommerbetrieb) im Jahre 2006 nicht mehr reaktiviert, fuhr also letztmals im Sommerhalbjahr 2005. Die Konzession soll 2007 ausgelaufen sein. Da ich keine gegenteiligen Schilderungen gefunden habe, darf das Trassee (noch) als intakt angenommen werden, daher Index 2.
  • Gütschbahn: wurde 2008 aufgrund des schlechten Zustands eingestellt (Quelle: [4]). Die neuen Eigentümer des "Château Gütsch", zu dem die Bahn gehört, wissen nicht einmal wie es mit ihrem Hotel weiter gehen soll. Die Bahn wird mindestens so lange nicht mehr fahren; die VBL betreiben IIRC sogar einen "Ersatz-Quartierbus" auf dem Gütsch.

HTH --Cryptkeeper 00:11, 8. Mär. 2010 (CET)

Was ist schwer nachvollziehbar? Ich liefere gerne nach, was unklar ist. Praktisch alle Angaben, die ich nachgetragen habe, stammen aus den angegebenen Quellen Wägli und vereinzelt Funimag.-- Gürbetaler 00:26, 12. Mär. 2010 (CET)

Zur Fürigenbahn: Ich war 2006 in Fürigen und habe die Berg- und Talstation fotografiert [5] mitsamt den Anschlägen zur eingestellten Bahn.-- Gürbetaler 01:36, 12. Mär. 2010 (CET)

Violette Zeilen

vielleicht bin ich ja zu blöd, aber kann jemand im Artikel eine Erklärung für die Zeilen in violett anfügen? Mir verschliesst sich die Bedeutung... --swissjoker 15:35, 13. Jul. 2010 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 15:55, 1. Dez. 2015 (CET)