Diskussion:Liste der Wappen im Landkreis Märkisch-Oderland
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Wappen der Stadt Lebus unter Abschnitt "Historische Wappen"
Lebus: nicht das Wappen ist neu, nur die Gestaltung des Wappens hat sich verändert (neuer Aufriß). Das Wappen wurde vom Heraldiker Uwe Reipert überarbeitet, d.h. ein neuer heraldischer Aufriß angefertigt. Von daher ist es nicht völlig korrekt, hier von einem "Historischen Wappen" zu sprechen, da das eigentliche Wappen (die Blasonierung) unverändert blieb. Ob es Sinn macht, hierfür eine eigene Rubrik (Abschnitt) auf dieser Seite einzuführen, möchte ich zur Diskussion stellen. Ich halte dies nicht für sinnvoll, dies könnte (eventuell) unter den Abschnitt "Wappen" auf der Seite der Stadt Lebus "rutschen". MfG --Alexus.maximus 12:47, 31. Aug. 2009 (CEST)
- Diese Eingruppierung der alten Wappenversion geht so in Ordnung. Diese Vorgehensweise wird auf vielen anderen Wappenseite genauso praktiziert. Außerdem kann es vorkommen, wenn ein Wappen redesignt wird, das sich die Tingierung und Wappensymbolik verändert. Hier in diesem Falle nun nicht doch die Wappenfiguren haben sich in ihrer grafischen Darstellung verändert und das soll hier dokumentiert werden. Damit für den Betrachter klar erkennbar wird welche Wappenversion das heutige amtlich genehmigte Wappen darstellt und welches eine alte Version ist. Gruß --Ollemarkeagle 08:39, 1. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo, die Eingruppierung geht durchaus in Ordnung, alles weiter würde nur der Übersichtlichkeit der Seite schaden. Leider kann ich das Argument der anderen Listen nicht gelten lassen, auch dort kann es im Einzelfall falsch sein. Es handelt sich nun mal nicht um ein neues Wappen, sondern um einen neuen Aufriss. Dies sind zwei paar Schuhe. Auch bei einem "Redesign" eines Wappens muss sich der ausführende Grafiker/Heraldiker an die Blasonierung halten. Verändert er dabei eine Farbe (der Farbton wird dabei jetzt mal nicht betrachtet), dann verändert er damit das Wappen. Bei einer Änderung der Symbole im Wappen sowieso, dann entsteht ein neues Wappen. (Alles heraldische Grundwissen!) Eine Änderung des Wappens (der Blasonierung des Wappens) bedarf einer Zustimmung der kommunalen Behörden, bis hin zur Änderung der entsprechenden Hauptsatzung. Die Form der grafischen Darstellung unterliegt der künstlerischen Freiheit des Ausführenden, solange er sich an heraldische Regeln hält. Hier im Fall Lebus bleibt es das selbe Wappen, in einem anderen Aufriss. Diesen Unterschied sollte man deutlich benennen, für einen entsprechenden Vorschlag wäre ich dankbar. So wie es jetzt ist, ist es aber fachlich falsch, da es kein "bisher gültiges Wappen" ist, sondern durchgehend gültig war und ist. --Alexus.maximus 19:51, 1. Sep. 2009 (CEST)