Diskussion:Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe
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In diesen aus der SVHC-Liste verlinkten Artikeln fehlt potentiell die Vorlage:REACH.
Verschiebungen in die POP-Verordnung
@Bert.Kilanowski, Mabschaaf: Was machen wir mit den in die POP-Verordnung verschobenen Einträgen? Gegenwärtig betrifft dies Nr. 68 Perfluoroctansäure und deren Salze. --Leyo 14:38, 21. Sep. 2021 (CEST) PS. Liste der beschränkten Stoffe – Anhang XVII der REACH-Verordnung müsste ebenfalls angepasst werden.
- In Verordnung 2021/1297 steht, dass der Eintrag 68 - wohl zumindest zeitweise - wieder in Anhang XVII aufgenommen wird. Insofern besteht nmM (erstmal) kein Handlungsbedarf? Gruß --Bert (Diskussion) 17:37, 21. Sep. 2021 (CEST)
- Der neue Eintrag 68 bezieht sich auf längerkettigere PFCA, nicht PFOA. --Leyo 18:00, 21. Sep. 2021 (CEST)
- Stimmt, ich hatte nur n=8,... gelesen, es sind aber lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit der Formel CnF2n+1-C(= O)OH, wobei n = 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 (C9-C14-PFCA) ist .... Der neue Eintrag 68 gilt also erst ab Perfluornonansäure. Mein Vorschlag wäre, die entsprechenden Substanzen hier und in der Liste der beschränkten Stoffe – Anhang XVII der REACH-Verordnung durchzustreichen und (hier in der Spalte Anhang VXII) eine entsprechende Anmerkung zu ergänzen, das diese Substanzen jetzt durch die POP-Verordnung erfasst werden. Gruß --Bert (Diskussion) 18:43, 21. Sep. 2021 (CEST)
- Wieviele Verbindungen sind denn betroffen? Eine entsprechende Liste der Substanzen wäre evtl. sinnvoll und könnte entweder als Unterkapitel in POP-Verordnung aufgeführt oder als Listenartikel (Lemma??) angelegt werden.--Mabschaaf 19:45, 21. Sep. 2021 (CEST)
- SVHC sind die Stoffe trotz Aufnahme in die POP-Verordnung noch.
- Ausser PFOA (inkl. APFO) sind noch Pentachlorphenol, SCCP, Pentabromdiphenylether, Perfluoroctansulfonsäure und Decabromdiphenylether aufgrund ihrer Aufnahme in die POP-Verordnung gestrichen worden.
- Tetrachlormethan und 1,1,1-Trichlorethan wurden aus anderen Gründen gestrichen. --Leyo 21:21, 21. Sep. 2021 (CEST)
- Wieviele Verbindungen sind denn betroffen? Eine entsprechende Liste der Substanzen wäre evtl. sinnvoll und könnte entweder als Unterkapitel in POP-Verordnung aufgeführt oder als Listenartikel (Lemma??) angelegt werden.--Mabschaaf 19:45, 21. Sep. 2021 (CEST)
- Stimmt, ich hatte nur n=8,... gelesen, es sind aber lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit der Formel CnF2n+1-C(= O)OH, wobei n = 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 (C9-C14-PFCA) ist .... Der neue Eintrag 68 gilt also erst ab Perfluornonansäure. Mein Vorschlag wäre, die entsprechenden Substanzen hier und in der Liste der beschränkten Stoffe – Anhang XVII der REACH-Verordnung durchzustreichen und (hier in der Spalte Anhang VXII) eine entsprechende Anmerkung zu ergänzen, das diese Substanzen jetzt durch die POP-Verordnung erfasst werden. Gruß --Bert (Diskussion) 18:43, 21. Sep. 2021 (CEST)
- Der neue Eintrag 68 bezieht sich auf längerkettigere PFCA, nicht PFOA. --Leyo 18:00, 21. Sep. 2021 (CEST)
- In Verordnung 2021/1297 steht, dass der Eintrag 68 - wohl zumindest zeitweise - wieder in Anhang XVII aufgenommen wird. Insofern besteht nmM (erstmal) kein Handlungsbedarf? Gruß --Bert (Diskussion) 17:37, 21. Sep. 2021 (CEST)