Diskussion:Liste der denkmalgeschützten Objekte in Schärding

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Zeitungsartikel zu Denkmalschutz

[1] --Niki.L (Diskussion) 22:14, 21. Dez. 2015 (CET)

Stadtmauer Schärding

Weil in der Bemerkung zur Stadtmauer "Lokalaugenschein notwendig" steht: ich kenne die Stadt relativ gut und würde sagen, von den drei angegebenen Grundstücken sind jeweils nur kleine Abschnitte Teil der Stadtmauer (die übrigens weitläufiger ist als durch die drei Grundstücke angegeben). Der westliche Teil von 88/24, der südöstliche Teil von 88/9 und der nordöstliche Teil von 88/7 sind wirklich Mauerteile. Mit Denkmalschutz an sich kenne ich mich nicht wirklich aus, aber könnte es sein, dass diese drei Teile sozusagen "repräsentativ" für die ganze Mauer angegeben wurden?

Was ein Bild betrifft: gerade von 88/24 könnte man vom Hessen-Rainer-Platz aus ein gutes Foto machen. Der durch die Koordinaten angegebene Punkt wäre auch möglich. --Schönen Gruß, Samiclaus (Diskussion) 14:59, 20. Okt. 2016 (CEST)

@Samiclaus: hier nur zufällig: @repräsentativ: es gibt einige andere Einträge von Stadtmauernteilen, insoferne ist das nicht repräsentativ gemeint (kommt auch sonst beim BDA nicht vor, die müssen alle Gst anführen). Die Datenqualität ist, da das hier öffentlich lesbar ist, bescheiden. Wenn du Fotos der 3 Stadtmauerteile beisteuern kannst, dann sind diese willkommen, lösen aber das prinzipielle Problem nicht. lg --Herzi Pinki (Diskussion) 21:40, 5. Jul. 2017 (CEST)
Stimmt, z. B. sind in der Gegend des Sailergrabens auch andere Teile denkmalgeschützt. Dass aber bei dieser Objekt-Id drei Grundstücksnummern zusammengefasst sind, die (was die Stadtmauer betrifft) nicht zusammenhängen, ist seltsam und wird wohl an der von dir erwähnten Datenqualität liegen. --Schönen Gruß, Samiclaus (Diskussion) 21:58, 5. Jul. 2017 (CEST)