Diskussion:Liste der römisch-katholischen Bischöfe für Deutschland

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Hier habe ich eine Liste der amtierenden deutschen Bischöfe erstellt. Meine Quellen waren vor allem die Wikipedia selbst. Außerdem habe ich bezüglich der Daten manchmal das Internet (die Homepafes der Bistümer) zu Rate gezogen. Als Datum der Amtseinführung habe ich, da die kanonische Amtseinführung niemals aufzutreiben war (sondern nur die Ernennung: die aber bedeutet noch nicht, daß der Bischof dann auch Bischof zu sein beginnt), das Datum der feierlichen Besitzergreifung der Kathedra (die meist erwähnt wird und meist einigen Tage danach liegt) genommen: kann auf die kanonische Amtseinführung verändert werden! --84.154.86.240 17:23, 3. Feb. 2007 (CET)

Deutsche Bischofskonferenz 2014?

Wann sind die Bischöfe auf Gottes Erde getreten, Geburt?
Gibt es, welche die Juenger sind als 50 Jahre, 60 Jahre, 70 Jahre, 80 Jahre, 100 Jahre?
Vielleicht sollten Geburtsdatum und Sterbedatum (Zukunft) in die Tabelle eingetragen werden.

193.208.90.130 17:48, 13. Feb. 2008 (CET)

Über das Geburtsdatum ließe sich verhandeln, man könnte dafür die Titularbistümer streichen. (Die sind in diesem Zusammenhang völlig irrelevant). Das Sterbedatum ist Quatsch, weil in dieser Liste ja nur die lebenden Bischöfe stehen. Ansonsten wäre die Liste ja nahezu unendlich. --Arup 21:45, 13. Feb. 2008 (CET)

Gliederung

Gibt es eine Möglichkeit, die Liste so zu gliedern, dass es ein Inhaltsverzeichnis gibt und man per Klick zum jeweiligen Bistum kommt? ---ma 13:14, 14. Jun. 2008 (CEST)

Österreich/Schweiz

Gibt es eine solche Liste auch schon für Österreich/Schweiz? --Chdeppisch 11:36, 6. Jan. 2009 (CET)

Ja gibt es Liste der römisch-katholischen Bischöfe für Österreich und Liste der römisch-katholischen Bischöfe für die Schweiz

Warum fehlt Kardinal Walter Brandmüller?

Das ist doch auch ein "deutscher Bischof", auch wenn er dieses Titel erst jenseits des Pensionsalters bekommen hat. Gibt es einen Grund, warum er fehlt? (nicht signierter Beitrag von Mona aus franken (Diskussion | Beiträge) 14:59, 9. Feb. 2014 (CET))

Nachgetragen. Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 14:52, 16. Jul. 2014 (CEST)

Woelki

Zur Liste: Ist der jetzt doppelter Erzbischof? Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 09:32, 12. Jul. 2014 (CEST)

Danke!--Gunnar1m (Diskussion) 11:28, 12. Jul. 2014 (CEST)
Mit der Ernennung ist er nicht mehr Erzbischof von Berlin. --Arup (Diskussion) 14:20, 13. Jul. 2014 (CEST)

Weihbischof Mathias Heinrich

Hallo, ich besitze ein privates Foto von Mathias Heinrich, kann ich das hier in seiner Spalte einstellen, wenn ja wie und was muss ich dabei beachten? --Hannewe (Diskussion) 12:29, 22. Nov. 2016 (CET)

Hast du das Foto selbst gemacht?--Lutheraner (Diskussion) 12:38, 22. Nov. 2016 (CET)
Uh, das weiß ich nicht mehr. Auf jeden Fall ist es mit unserer Kamera gemacht ;) Müsste die Negative hier irgendwo im Haus haben. Es war bei der Firmung eines Jungen in Neapel beim Militärpfarrer. Da haben wir hinterher mit den Messdienern ein Foto gemacht, das habe ich dann den Messdienern als Dank geschenkt. Ich würde Bischof Mathias in der Mitte raus schneiden... --Hannewe (Diskussion) 14:40, 22. Nov. 2016 (CET)

Deutscher emeritierter Bischof von Rom

Ist nicht auch Joseph Ratzinger als emeritierter Bischof von Rom ein deutscher Bischof im Ausland? Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob er noch deutscher Staatsbürger ist. Es könnte sein, dass er als Papst (oder vielleicht auch schon früher) seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben hat und nur Staatsbürger der Vatikanstadt ist. --BurghardRichter (Diskussion) 03:52, 28. Mai 2019 (CEST)

Klingt plausibel, dass er als Deutscher em. Bischof von Rom im Ausland ist. Allerdings ist er keinesfalls Staatsbürger der Vatikanstadt. Die ist kein völkerrechtliches Subjekt, sondern der Apostolische Stuhl (Sancta Sede) ist das Völkerrechtssubjekt. Ich stehe da nicht voll im Stoff, aber m.E. ist das ähnlich wie bei NATO-Angehörigen: Die gehören zur NATO und sind damit rechtlich in einem Sonderstatus (z.B. was Steuerzahlen im Land, Verfolgung durch Justiz, Autozulassung usw.) angeht, aber behalten trotzdem ihre Staatsbürgerschaft und mindestens einen Teil ihrer Rechte und Pflichten im Heimatland bzw. in Wohnsitzland. Ratzinger dürfte weiterhin Deutscher sein, allerdings müsste man da in die Lateran-Verträge von 1929 schauen, ob Italien irgendwelche staatskirchenrechtlichen Abkommen mit dem Apostolischen Stuhl hat, was die Staatsbürgerschaft der Päpste angeht... Vorerst kann Ratzinger getrost in die Liste. Ich schaue/ frage das gelegentlich nach und melde mich. --Hannewe (Diskussion) 09:35, 28. Mai 2019 (CEST)
OK, direkt erledigt. Ich hänge zur allg. Kenntnis mal Art. 9 an:
(I) Gemäss den Bestimmungen des internationalen Rechts unterstehen der Souveränität des Heiligen Stuhles alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Vatikanstadt haben. Dieser Wohnsitz geht nicht verloren durch die einfache Tatsache eines vorübergehenden anderweitigen Aufenthaltes ohne damit verbundenen Verlust der Wohnung in der Vatikanstadt, oder ohne dass sich aus anderen Umständen die Aufgabe dieses Wohnsitzes ergibt.
(II) Wenn die im vorstehenden Absatz genannten Personen aufhören, der Souveränität des Heiligen Stuhles zu unterstehen, werden sie, sofern sie nicht – abgesehen von den oben erwähnten Tatumständen – als im Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit anzusehen sind, in Italien ohne weiteres als italienische Staatsbürger betrachtet.
(III) Auf die genannten Personen sind, solange sie der Souveränität des Heiligen Stuhles unterstehen, auf dem Gebiet des Königreichs Italien die Vorschriften der italienischen Gesetzgebung anzuwenden, auch in den Gegenständen, in denen das Personalstatut zu berücksichtigen ist (falls diese Gegenstände nicht durch gesetzliche Bestimmungen des Heiligen Stuhles geregelt sind). Handelt es sich um Personen, die als im Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit anzusehen sind, so finden die Vorschriften des Staates Anwendung, dem sie angehören.
Das bedeutet aber, alle in Rom ansässigen Kardinäle usw. unterstehen dem Apostolischen Stuhl. Dessen Statuten müsste ich erstmal raussuchen, ob es eine doppelte Staatsbürgerschaft o.ä. gibt. Ich denke, von deutscher Seite aus müssen die alle nicht ihre Staatsbürgerschaft abgeben. Das Problem ist ja, dass der Apostolische Stuhl quasi ein Staat ohne Land ist. Die Vatikanstadt ist nicht gleichzusetzen, das ist relativ unübersichtlich... und wenn ich nicht in Rom studiert hätte, wüsste ich auch nix drüber, weil es an deutschen Unis nicht/ unzureichend in Staatskirchenrecht gelehrt wird. <lol>--Hannewe (Diskussion) 09:52, 28. Mai 2019 (CEST)
Vielen Dank für deine ausführlichen Angaben! Die Verhältnisse scheinen tatsächlich kompliziert zu sein. So gibt es einerseits den Heiligen Stuhl, der selbst kein Staat, aber dennoch ein Völkerrechtssubjekt ist, und andererseits den Staat Vatikanstadt mit einem eigenen (wenn auch sehr kleinen) Staatsgebiet und einer eigenen vatikanischen Staatsbürgerschaft. Laut Vatikanische Staatsbürgerschaft #Kriterien zur Erlangung war Joseph Ratzinger nicht erst während seiner aktiven Dienstzeit als Papst, sondern schon vorher als Kurienkardinal Bürger der Vatikanstadt. Nicht ganz klar ist mir, ob er diese Staatsangehörigkeit auch als Emeritus beibehalten hat; ich würde es aber vermuten. Und unbekannt ist mir, ob er daneben auch seine deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten hat. --BurghardRichter (Diskussion) 11:19, 28. Mai 2019 (CEST)

Fehlender Bischof

Es fehlt Hubert Bucher --Zebra15 (Diskussion) 04:35, 28. Dez. 2019 (CET)