Diskussion:Liste von Internationalen Befähigungszertifikaten für Sportbootführer

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Schweizer Hochseeausweis nicht mehr ICC Konform

Mit Wirkung vom 15.07.2014 wurde beim Schweizer Hochseeausweis der Eintrag des ICC nach UN Resolution 40 stillschweigend gestrichen. Der Ausweis heisst nun "Swiss Competence of Ocean Yachting" und enthält das ICC nicht mehr.

Aktuelle Version des Gesetzes: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2014/2365.pdf

Gestrichen wurde Art. 1 Abs. 4, der lautete:

"Die Prüfungsstelle stellt den Hochseeausweis nach den Vorgaben der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa3 aus."

Damit ist der CH-Ausweis kein International Certificate of Competence mehr und gilt streng genommen eigentlich nur noch für Yachten unter Schweizer Flagge. (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:2C47:8D20:341D:88F4:F0EC:FC9 (Diskussion | Beiträge) 10:47, 24. Aug. 2015 (CEST))

Ja, einige Verwirrung stiftete die 2014 stillschweigend erfolgte „Entfernung“ des International Certificates nach UN Resolution 20 aus dem Schweizer Hochseeausweis und die damit einhergehende Umbenennung desselben. Bei vielen am Hochseesegeln interessierten Wassersportlern keimte die Befürchtung, dass der CH-Ausweis plötzlich nicht mehr zum Chartern anerkannt wird oder auf Yachten unter „fremder“ Flagge nicht mehr gilt.

Diese Befürchtung ist aber unbegründet!

Die Befähigungsberechtigung des Schweizer Hochseeausweises geht weit über die Berechtigungen des ICC hinaus, welches lediglich als Erweiterung eines Binnenscheines (!) im nahen Küstenbereich gültig ist. Das ICC entspricht daher de facto von den Fahrtberechtigungen her dem deutschen Sportbootführerschein See und ist auch z.B. in diesem enthalten. Alle höheren Ausweise in Deutschland wie SKS, SSS u.s.w. erweitern die Fahrtberechtigungen über das ICC hinaus.

Der Schweizer Hochseeausweis berechtigt aber zur weltweiten Fahrt und entspricht von den reinen Berechtigungen her in etwa dem deutschen SHS. Da in der Schweiz beim Erwerb des Hochseeausweises eine entsprechende nautische Grundbildung in Form eines Binnenscheines vorgelegt werden muss, kann man bei dem für sich zuständigen Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt ein „Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitschiffen“ ausstellen lassen, das in zwei verschiedenen Fahrtgebieten ausgestellt werden kann. Bei Vorlage eines Schweizer Hochseeausweises müssen die Schiffahrtsämter aufgrund eines Rundschreibens vom Bundesamt für Verkehr das ICC unter Einschluss der Küstengewässer ausstellen. Als nationaler, amtlicher Führerausweis ist der Hochseeausweis auch mit dem neuen Namen überall gültig und wird auch anerkannt. Hans 4054 (Diskussion) 12:07, 14. Jul. 2020 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 04:20, 4. Feb. 2016 (CET)

Thoriefindung

Die Einteilung in Klassen ist Theoriefindung und man versucht die deutschen Klassen den ausländischen Scheinen überzustülpen. In der ICC Resulution Nr 40 der UNEC unterscheidet man nur zwischen Binnen und Küste mit Motor und/oder Segel. Es wird wohl einen Grund haben warum es keine weitere Klasseneinteilung gibt. --Salier100 (Diskussion) 06:32, 5. Jul. 2020 (CEST)