Diskussion:Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung
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.Kann Nichts-Tun auch ein Justizirrtum sein?
Über den Fall "Tötung von Kalinka Bamberski" gibt es jetzt einen Dokumentar-Spielfilm. Das bringt mich zu der Frage: Kann es auch ein Justizirrtum sein, wenn die Justiz nichts tut. Der Stiefvater von Kalinka Bamberski wurde in Frankreich verurteilt, in Deutschland wurde aber gar nicht erst gegen ihn ermittelt. Man könnte diesen Fall unter "Mögliche weitere Justizirrtümer" aufführen. --87.148.201.192 14:08, 21. Okt. 2016 (CEST)
- Ja, das kann man so sehen. Ich hätte nichts dagegen.--Karl.schwab (Diskussion) 21:44, 9. Nov. 2016 (CET)
- Bitte Wikipedia:Keine Theoriefindung beachten. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:12, 10. Nov. 2016 (CET)
Kazim Görgülü
Kazim Görgülü gehört nicht in diese Liste. Üblicherweise spricht man von Justizirrtümern nur, wenn die Sachverhaltsfeststellungen falsch waren, nicht aber, wenn rechtliche Bewertungen (hier des Begriffs Kindeswohl) als fehlerhaft angesehen werden. Es ist auch ganz und gar unüblich, den Begriff „Justizirtum“ auf Fälle aus dem Zivilrecht anzuwenden. Im übrigen ist der Hinweis auf die Rechtsbeugungsanklage diffamierend, solange nicht darauf hingewiesen wird, dass das Gericht rechtskräftig die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:13, 4. Nov. 2016 (CET)
Gustl Mollath
Gustl Mollath ist kein Opfer eines Justizirrtums. Das Landgericht Regensburg hat nach erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren mit Urteil vom 14.08.2014 festgestellt, dass Mollath am 12.08.2001 seine Frau misshandelt hat und an einer wahnhaften Störung leidet. Hinsichtlich der Vorwürfe einer Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung am 31.05.2002 und mehrfacher Sachbeschädigungen im Zeitraum 31.12.2004 bis 01.02.2005 heißt es, dass ein strafbares Verhalten des Angeklagten nicht mehr nachweisbar sei. Bei dieser Sachlage ist es ein Verstoß gegen Wikipedia:Keine Theoriefindung, Wikipedia:Belege und Wikipedia:Neutraler Standpunkt, gleichwohl zu behaupten, Mollath sei Opfer eines Justizirrtums. --Zipfelheiner (Diskussion) 12:50, 9. Nov. 2016 (CET)
- Warum wurde er für die Zeit in der Klapsmühle entschädigt? --Hans Haase (有问题吗) 12:09, 10. Nov. 2016 (CET)
- @Zipfelheiner möchte mit einer absurden, längst geführten Disk offenbar nur den anderen zum wiederholten Mal die Zeit rauben.--Karl.schwab (Diskussion) 12:13, 10. Nov. 2016 (CET)
- Die Diskussion, wann jemand als Justizopfer bzw. sein Fall als Justizirrtum im Sinne dieses Artikels gilt, ist längst geführt, siehe Disk-Archiv, auch jene im Hauptartikel Justizirrtum (= vor Auslagerung dieser Liste von dort). Es ist nicht erforderlich, wegen der subjektiven und offenbar unbelehrbaren Sicht eines Einzelnen diese nochmals zu führen. Zur Erinnerung: Die Mehrheit in jener Disk äußerte, dass es eine juristische Definition, als auch eine umgangssprachliche Definition für Justizirrtum gibt. Das führt dazu, dass jeder in der Öffentlichkeit als Justizirrtum betrachtete Fall auch der juristischen Definition von Justizirrtum entspricht, weil letztere nur dann gegeben ist, wenn es ein erfolgreich abgeschlossenes Wiederaufnahmeverfahren gibt. Da aber WP nicht exklusiv für Juristen, sondern für alle (Normalbürger) da ist, sind die in der Öffentlichkeit als Justizirrtum empfundenen Fälle auch zu erwähnen, so das Ergebnis der damaligen Disk. Abgesehen davon hat das Urteil im WA-Verfahren bei Gustl Mollath festgestellt, dass er nie wegen des gegenständlichen Vorwurfs sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie hätte eingesperrt werden dürfen. Also saß er zu Unrecht und ist damit ein Justizopfer.--Karl.schwab (Diskussion) 12:13, 10. Nov. 2016 (CET)
- Ähem, auf welches Disk-Archiv wird bitte verwiesen? Weder diese Seite noch Diskussion:Justizirrtum verfügen über ein Archiv. Ich vermag weder hier noch dort eine Diskussion zu erkennen, die mit einem breiten Konsens die hier aufgeworfene Thematik abschließend klärt. Im Zweifel ist eine Diskussion für den Einzelfall zu führen und nicht einfach zu verwerfen bzw. abzuwürgen, meine ich.
- IMHO gehört der „Fall Gustl Mollath“ selbstverständlich umseitig angeführt, da er als möglicher Justizirrtum medial/öffentlich umfangreich rezipiert wurde (und wird) – somit drängt sich wohl die Auflistung im Abschnitt Mögliche weitere Justizirrtümer auf. Letzteres entspricht auch dem Artikel zur Person, weshalb ich mit der wiederhergestellten Anführung im Abschnitt Bekannte Justizirrtümer nicht konform gehe. Sind alle bisherigen Diskutanten (Zipfelheiner, Hans Haase, Karl.schwab) damit einverstanden? Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 12:54, 10. Nov. 2016 (CET)
- Siehe Beiträge von Dir aufgerufener Benutzer und darin einzusehen, die Diskussionen und Archive sowie die Initiative um die Beiträge ohne aktuellen Anlass. Die sprachlich weichgespülte Variante „mögliches Justizirrtum“ ist – da entschädigt wurde – ein „Justizopfer“. Wäre es rechtmäßig, so wäre nicht entschädigt worden. Vom „möglichen Justizirrum“ schrieb die Presse vor der Wiederaufnahme, da die Nachvollziehbarkeit des Urteils von 2006 mehr als Zweifel auf sich zog, und die Justiz noch nichts weiteres nachreicht hatte. --Hans Haase (有问题吗) 13:07, 10. Nov. 2016 (CET)
- Die Entschädigung belegt mitnichten zwingend eine Unrechtmäßigkeit, sondern lediglich im Mindesten eine spätere strafgerichtliche Milderung. Aber darauf kommt es mir hier auch gar nicht an: Klärt die Thematik, ob Mollath „Opfer eines Irrtums der deutschen Justiz“ oder „eines möglichen Irrtums der deutschen Justiz“ ist, doch bitte vornehmlich auf der Disk des Personenartikels, wo die Diskussion ihren Ursprung bzw. Kern zu haben scheint. Es macht wohl kaum Sinn die Diskussion an mehreren Orten zu führen und sogar hier wie dort E-W zu führen, einer möglichst konsensualen Lösung ist dies wohl eher abträglich.
- Da der recht lange unbestrittene Status quo („Opfer eines Irrtums der deutschen Justiz“) im Personenartikel wiederhergestellt wurde und die Rezeption seit August 2014 mehrheitlich wohl einen Justizirrtum hergibt, habe ich meine entsprechende umseitige Änderung soeben selbst zurückgesetzt, womit Mollath entsprechend Änderung 159553651 von Karl.schwab wieder "oben" steht. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 14:11, 10. Nov. 2016 (CET)
- Zitat aus der Benutzerseite von Zipfelheiner, Abschnitt "Persönliche Anmerkungen": "Der Umfang der Belegpflicht ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls: Allgemeinkundige Tatsachen müssen gar nicht belegt werden." Warum hältst Du Dich dann nicht an Deine eigenen Vorgaben? --Karl.schwab (Diskussion) 16:03, 10. Nov. 2016 (CET)
- Dass Gustl Mollath ein „Justizopfer“ sei, ist gerade nicht allgemeinkundig. Allgemeinkundig sind Tatsachen, die jedem offensichtlich sind oder die aus allgemein zugänglichen Quellen leicht feststellbar sind, ohne hierbei eine Wertung vornehmen zu müssen (etwa geographische, astronomische oder historische Tatsachen). Das Gustl Mollath einem „Justizirrtum“ zum Opfer gefallen sei, kann man aber aus guten Gründen bestreiten und ist vornehmlich eine Wertungsfrage. Ich verweise noch einmal darauf, dass in dem nach dem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren ergangenen Urteil des Landgerichts Regensburg festgestellt wurde, dass er seine Frau misshandelt hat und an einer wahnhaften Störung leidet. Die Zubilligung einer Entschädigung bedeute nicht, dass die erste Entscheidung unrechtmäßig oder irrig war. Ich werde daher Gustl Mollath wiederum aus der Liste entfernen, da sein Status als Opfer eines „Justizirrtums“ nicht belegt ist. --Zipfelheiner (Diskussion) 17:03, 14. Nov. 2016 (CET)
- Zitat aus der Benutzerseite von Zipfelheiner, Abschnitt "Persönliche Anmerkungen": "Der Umfang der Belegpflicht ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls: Allgemeinkundige Tatsachen müssen gar nicht belegt werden." Warum hältst Du Dich dann nicht an Deine eigenen Vorgaben? --Karl.schwab (Diskussion) 16:03, 10. Nov. 2016 (CET)
„Justizirrtum“ setzt voraus, dass sich die Justiz geirrt hat. Worin genau soll sie sich denn bei Mollath geirrt haben? --Zipfelheiner (Diskussion) 11:49, 15. Nov. 2016 (CET)
- WP:BNS – störe Wikipedia nicht um etwas zu beweisen. Wenn jemand entschädigt wird, wurde er geschädigt. Das ist eindeutig. In Bayern gehen die Uhren anders. Ein Bayer meinte, dass sie dort richtig gingen. Er sagte dies nicht im Zusammenhang mit Mollath. Brixner kann froh sein, dass seine Mitmenschen es lieben, belogen zu werden. So wie er über das Ziel hinausgeschossen ist, sah es in Richtung seiner Namensherkunft auch für Urteile, die wirklich im Namen des Volkes gesprochen wurden, anders aus. 2000 km oder 19 Autostunden weiter und 25 Jahre früher, hätte er sich nicht getraut mit solchen Worten den Hammer fallen zu lassen. Heute ist das ebenfalls Gebiet der EU. Und ich erinnere erneut an die Pflicht seine Aussagen zu belegen, denn hier Hacken die Krähen anderen die Augen aus. Wir haben Richtlinien. --Hans Haase (有问题吗) 01:01, 16. Nov. 2016 (CET)
- Was Du schreibst, ist reine Theoriefindung. Du missachtest permanent Wikipedia:Belege, wenn Du Dich mit Privattheorien à la Wenn jemand entschädigt wird, wurde er geschädigt um die Belegpflicht drücken willst. Ich zitiere einen der Standardkommentare: Aus der Regelung der Entschädigungspflicht nach dem StrEG lässt sich daher nicht schließen, dass die Anordnung der Strafverfolgungsmaßnahme oder ihr Vollzug rechtswidrig war. (Meyer-Goßner / Schmitt, StPO, 58. Auflage, vor § 1 StrEG Rn 1). Ich hoffe, dass das Thema damit endlich durch ist. Ich darf Dich zitieren: :WP:BNS – störe Wikipedia nicht um etwas zu beweisen --Zipfelheiner (Diskussion) 07:28, 16. Nov. 2016 (CET)
Ich kündige hiermit nochmals ausdrücklich die Absicht an, Mollath zu verschieben zu den Opfern eines möglichen Justizirrtums. Das steht im Personenartikel Gustl Mollath ohnehin so drinnen, außerdem ist die Behauptung, er sei Opfer eines Justizirrtums, weiterhin nicht belegt (siehe oben). Auch die Behauptung, es sei festgestellt worden, dass die Anordnung der Unterbringung rechtswirdrig und unverhältnismäßig gewesen sei, ist schlicht falsch - und natürlich nicht belegt! Festgestellt wurde lediglich, dass die Fortdauer der Unterbringung nach längerer Vollstreckung unverhältnismäßig war (was auf der Hand liegt). Wenn doch die Mollath-Fans mal das Urteil des LG Regensburg vom 14.08.2014 lesen und zur Kenntnis nehmen würden! Dieses Urteil widerlegt eindrucksvoll die Behauptung, Mollath sei ein Opfer eines Justizirrtums. Ich stelle daher meine Absicht hier zur Diskussion. --Zipfelheiner (Diskussion) 07:41, 16. Nov. 2016 (CET)
- Nur mal für mich zum Verständnis, bitte. Gustl Mollath wurde - so wie ich das verstehe - seinerzeit unter Anwendung des § 63 StGB eingewiesen. Ist das richtig? Es kam also ein vom Gericht herangezogenes Gesetz zur Wirkung und ein Mensch wurde entsprechend behandelt/abgeurteilt - die Justiz war also tätig. Nun wird hier (ab Seite 40 letzter Absatz) aber doch deutlich gesagt, die Grundlagen für die Anwendung des § 63 StGB wären gar nicht gegeben gewesen und Mollath sei daher zu Unrecht eingewiesen worden. Wieso sollte man nun die unberechtigte Anwendung eines Paragraphen nicht als Justizirrtum ansehen (dürfen)? Danke. VG --Apraphul Disk 10:03, 16. Nov. 2016 (CET)
- Zunächst: Entscheidend ist nicht die mündliche, sondern allein die schriftliche Urteilsbegründung. In dem schriftlichen Urteil heißt es (S. 89), die Voraussetzungen des § 63 StGB lägen nicht vor. Damit ist aber nicht gesagt, dass nicht die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Urteils vom 08.08.2006 vorgelegen hätten. Darüber hat sich das Gericht nicht geäußert und hatte auch keinen Grund dafür. In der mündlichen Urteilsbegründung hat sich das Gericht etwas missverständlich ausgedrückt (falls überhaupt die Mitschrift korrekt ist, es ist ja kein offizielles Protokoll). „Von vorneherein“ heißt nicht „schon zu Beginn des Verfahrens“ oder „in der ersten Hauptverhandlung“, sondern nur „schon vom Grundsatz her“ (übliche juristische Ausdrucksweise). --Zipfelheiner (Diskussion) 10:50, 16. Nov. 2016 (CET)
- „M = Spinner“ notierte ein Finanzbeamter auf Zuruf (Einfluss) von Brixner, der nichts unterlassen hatte, genau zu diesem Urteil zu kommen. Und das war lange vor seinem Urteil. Das ist übrigens ein weiterer Grund, der Brixner dazu veranlassen hätte sollen, die Finger von diesem Fall zu lassen. --Hans Haase (有问题吗) 10:58, 16. Nov. 2016 (CET)
- Erstens hat das nichts, aber auch gar nichts mit der Frage zu tun, ob Mollath Opfer eines Justizirrtums ist bzw. ob eine dahin zielende Behauptung belegt ist. Zweitens kann ich nur nochmal betonen, dass man als Richter nicht einfach „die Finger von einem Fall lassen“ kann. Es gilt der Grundsatz: Der Fall kommt zum Richter, nicht der Richter zum Fall. Ich verweise - erneut - auf das Prinzip des gesetzlichen Richters. Ansonsten könnte sich jeder Richter vor jedem unangenehmen Fall (und das war der Fall Mollath zweifellos, niemand verhandelt so etwas gern) einfach drücken. Drittens: Selbst wenn in der ersten Hauptverhandlung Verfahrensfehler passiert wären, würde dies nicht bedeuten, dass das Urteil materiell falsch und ein Justizirrtum war.--Zipfelheiner (Diskussion) 11:56, 16. Nov. 2016 (CET)
- „[Brixner] hatte … den Fall an sich gezogen“ – Bedeutet demnach: Er wollte über Mollath urteilen und es nicht anderen überlassen oder zufällig ausgewählt werden. --Hans Haase (有问题吗) 12:13, 16. Nov. 2016 (CET)
- Wer sagt - bitte belegen! - dass Brixner den Fall „an sich gezogen“ hat? --Zipfelheiner (Diskussion) 14:34, 16. Nov. 2016 (CET)
- Bitteschön [1][2][3][4] Und hier noch die journalistische Dosis Doppel-Hirn gegen angebliche Vergesslichkeit:[5] --Hans Haase (有问题吗) 17:34, 16. Nov. 2016 (CET)
- Keine dieser Quellen „belegen“, dass Brixner „den Fall an sich gezogen hat“. Hätte er das getan, wäre das ja tatsächlich evtl. eine Rechtsbeugung. Im übrigen: Dass im Fall Mollath einiges schiefgelaufen ist und dass der Fall kein Ruhmesblatt für die Justiz ist, will ich ja gar nicht bestreiten. Ich wehre mich nur gegen die platte und populistische Bezeichnung als „Justizirrtum“. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:54, 17. Nov. 2016 (CET)
- Ich gebe Dir recht, „Justizirrtum“ ist eine opulistische Bezeichnung, denn Mollath ist Justizopfer. Die genauere Aussage, dass Brixner den Fall an sich herangezogen hat, kannst Du der Offline-Presse entnehmen. --Hans Haase (有问题吗) 11:36, 18. Nov. 2016 (CET)
- Keine dieser Quellen „belegen“, dass Brixner „den Fall an sich gezogen hat“. Hätte er das getan, wäre das ja tatsächlich evtl. eine Rechtsbeugung. Im übrigen: Dass im Fall Mollath einiges schiefgelaufen ist und dass der Fall kein Ruhmesblatt für die Justiz ist, will ich ja gar nicht bestreiten. Ich wehre mich nur gegen die platte und populistische Bezeichnung als „Justizirrtum“. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:54, 17. Nov. 2016 (CET)
- Bitteschön [1][2][3][4] Und hier noch die journalistische Dosis Doppel-Hirn gegen angebliche Vergesslichkeit:[5] --Hans Haase (有问题吗) 17:34, 16. Nov. 2016 (CET)
- Wer sagt - bitte belegen! - dass Brixner den Fall „an sich gezogen“ hat? --Zipfelheiner (Diskussion) 14:34, 16. Nov. 2016 (CET)
- „[Brixner] hatte … den Fall an sich gezogen“ – Bedeutet demnach: Er wollte über Mollath urteilen und es nicht anderen überlassen oder zufällig ausgewählt werden. --Hans Haase (有问题吗) 12:13, 16. Nov. 2016 (CET)
- Erstens hat das nichts, aber auch gar nichts mit der Frage zu tun, ob Mollath Opfer eines Justizirrtums ist bzw. ob eine dahin zielende Behauptung belegt ist. Zweitens kann ich nur nochmal betonen, dass man als Richter nicht einfach „die Finger von einem Fall lassen“ kann. Es gilt der Grundsatz: Der Fall kommt zum Richter, nicht der Richter zum Fall. Ich verweise - erneut - auf das Prinzip des gesetzlichen Richters. Ansonsten könnte sich jeder Richter vor jedem unangenehmen Fall (und das war der Fall Mollath zweifellos, niemand verhandelt so etwas gern) einfach drücken. Drittens: Selbst wenn in der ersten Hauptverhandlung Verfahrensfehler passiert wären, würde dies nicht bedeuten, dass das Urteil materiell falsch und ein Justizirrtum war.--Zipfelheiner (Diskussion) 11:56, 16. Nov. 2016 (CET)
- „M = Spinner“ notierte ein Finanzbeamter auf Zuruf (Einfluss) von Brixner, der nichts unterlassen hatte, genau zu diesem Urteil zu kommen. Und das war lange vor seinem Urteil. Das ist übrigens ein weiterer Grund, der Brixner dazu veranlassen hätte sollen, die Finger von diesem Fall zu lassen. --Hans Haase (有问题吗) 10:58, 16. Nov. 2016 (CET)
- Zunächst: Entscheidend ist nicht die mündliche, sondern allein die schriftliche Urteilsbegründung. In dem schriftlichen Urteil heißt es (S. 89), die Voraussetzungen des § 63 StGB lägen nicht vor. Damit ist aber nicht gesagt, dass nicht die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Urteils vom 08.08.2006 vorgelegen hätten. Darüber hat sich das Gericht nicht geäußert und hatte auch keinen Grund dafür. In der mündlichen Urteilsbegründung hat sich das Gericht etwas missverständlich ausgedrückt (falls überhaupt die Mitschrift korrekt ist, es ist ja kein offizielles Protokoll). „Von vorneherein“ heißt nicht „schon zu Beginn des Verfahrens“ oder „in der ersten Hauptverhandlung“, sondern nur „schon vom Grundsatz her“ (übliche juristische Ausdrucksweise). --Zipfelheiner (Diskussion) 10:50, 16. Nov. 2016 (CET)
Zipfelheiner, ich denke wir waren mit der Diskussion auf dem Punkt? Warum bekommt er Artikel jetzt wieder Alzheimer? --Hans Haase (有问题吗) 20:54, 28. Nov. 2016 (CET)
- Es geht nur und ausschließlich um eine korrekte Sachverhaltsdarstellung, nicht um irgendeine Wertung. Wenn Du das Urteil des LG Regensburg vom 14.08.2014 (Az. 6 KLs 151 Js 4111/2013) liest, wirst Du feststellen, dass dort nirgendwo steht, die Anordnung der Maßregel (Unterbringung) sei unverhältnismäßig und unrechtmäßig gewesen. Es heißt dort lediglich, dass die Voraussetzungen der Unterbringung nicht vorliegen (S. 89). Wie schon mehrfach erwähnt, bedeutet auch die Zubilligung einer Entschädigung nicht, dass die ursprüngliche Maßregelanordnung rechtswidrig war. Ich zitiere nochmals Meyer-Goßner / Schmitt, 58. Auflage, Anm. 1 vor § 1 StrEG: Aus der Regelung der Entschädigungspflicht nach dem StrEG lässt sich daher nicht schließen, dass die Anordnung der Strafverfolgungsmaßnahme oder ihr Vollzug rechtswidrig war. Ich dachte, dass haben inzwischen alle begriffen. Bitte nicht dauernd unzutreffende und unbelegte Behauptungen einstellen. --Zipfelheiner (Diskussion) 07:49, 29. Nov. 2016 (CET)
- Das sind aber nun Äpfel mit Birnen verglichen. Der Auszug besagt, dass die Bewilligung einer Entschädigung nicht auf die Unrechtmäßigkeit des Urteils in sich schließen lassen darf. Nur stellte das Gericht fest, dass die Mollath zur Last gelegten Straftaten nicht nachweisbar, aber möglich waren. Im og verlinkten Urteil steht asu S.3, dass Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht nachweisbar war, und daher freizusprechen ist. Zudem: §78StGB (Verjährungsfrist 3–30 J) und §195BGB sagt zur Regelmäßigen Verjährungsfrist: drei Jahre (gültig ab 26.11.2001). D.h. Er hätte nicht verurteilt werden dürfen. Das „lägen nicht mehr vor“ ist dabei jenseits zwischen Schutzbehauptung der Justiz in sich, zumal dieser Teil das damals verhängte Strafmaß in keiner Weise würdigt. In der Diskussionseite zum Artikel Gustl Mollath wurde ausführlich dargelegt, wie konsequent die Justiz gegen Fehler oder Straftaten in den eigenen Reihen vorgeht. So wie es ist, kann diese Formulierung nicht bleiben. --Hans Haase (有问题吗) 14:27, 29. Nov. 2016 (CET)
- Das ist nun wirklich Theoriefindung reinsten Wassers. Warum müssen hier immer Leute Behauptungen zu Materien aufstellen, von denen sie nicht genug verstehen? Ich käme doch auch nicht auf die Idee, mit angelesenem Zeitungswissen Privattheorien über die Spezielle Relativitätstheorie aufzustellen und hier einzustellen. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:18, 30. Nov. 2016 (CET)
- Das sind aber nun Äpfel mit Birnen verglichen. Der Auszug besagt, dass die Bewilligung einer Entschädigung nicht auf die Unrechtmäßigkeit des Urteils in sich schließen lassen darf. Nur stellte das Gericht fest, dass die Mollath zur Last gelegten Straftaten nicht nachweisbar, aber möglich waren. Im og verlinkten Urteil steht asu S.3, dass Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht nachweisbar war, und daher freizusprechen ist. Zudem: §78StGB (Verjährungsfrist 3–30 J) und §195BGB sagt zur Regelmäßigen Verjährungsfrist: drei Jahre (gültig ab 26.11.2001). D.h. Er hätte nicht verurteilt werden dürfen. Das „lägen nicht mehr vor“ ist dabei jenseits zwischen Schutzbehauptung der Justiz in sich, zumal dieser Teil das damals verhängte Strafmaß in keiner Weise würdigt. In der Diskussionseite zum Artikel Gustl Mollath wurde ausführlich dargelegt, wie konsequent die Justiz gegen Fehler oder Straftaten in den eigenen Reihen vorgeht. So wie es ist, kann diese Formulierung nicht bleiben. --Hans Haase (有问题吗) 14:27, 29. Nov. 2016 (CET)
Diese Bearbeitung kann nicht hingenommen werden. Die Behauptung, im Wiederaufnahmeverfahren oder sonstwo sei festgestellt worden, dass die Unterbringung unrechtmäßig und unverhältnismäßig war, ist definitiv falsch und nicht belegt. Lies doch endlich mal das Urteil des LG Regensburg vom 14.08.2014 und beachte bitte zukünftig Wikipedia:Neutraler Standpunkt. Im Wiederholungsfall wird Vandalismusmeldung zu prüfen sein. --Zipfelheiner (Diskussion) 08:18, 30. Nov. 2016 (CET)
Der Artikel wurde jetzt nach einer VM wegen Edit-War gesperrt. Bitte einigt euch hier. Unter Umständen unter Einholung einer Dritten Meinung.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 21:26, 30. Nov. 2016 (CET)
Vorschlag: Gerhard Strate hat doch ein Buch über den Fall Mollath geschrieben. Kann man das nicht als Grundlage für die künftige Bearbeitung der entsprechenden Artikel nehmen? Einerseits dürften die Mollath-Fans gegen dieses Buch nichts einzuwenden haben, weil es schließlich von Mollaths Anwalt mit einer ausgesprochenen Pro-Mollath-Tendenz geschrieben wurde, andererseits ist der Autor Volljurist und ein renommierter Strafverteidiger, sodass wohl auszuschließen ist, dass dort so ein Unsinn steht wie der, den hier die Moallth-Fans durchdrücken wollen.--Zipfelheiner (Diskussion) 08:24, 2. Dez. 2016 (CET)
- Ist unter den Bedingungen (sorgfältige Prüfung & Standpunktzuweisung) von WP:Belege#Umgang mit parteiischen Informationsquellen möglich. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 09:22, 2. Dez. 2016 (CET)
- Es sollte eigentlich ein (Friedens)Angebot an die Mollath-Fans sein, wenn ich gerade dieses Buch als Grundlage vorgeschlagen habe. Außerdem gibt es ja nicht so viele seriöse Quellen zum Fall Mollath. Das Problem bei Mollath wie bei vielen anderen ähnlichen Artikeln ist, dass in erster Linie Presseartikel als Quellen angegeben sind, diese sind aber oft oberflächlich und ungenau. --Zipfelheiner (Diskussion) 10:16, 2. Dez. 2016 (CET)
Kachelmann
Warum ist der Fall Kachelmann im Artikel aufgeführt? Wenn wir jede Anklage dort aufführen, die in einen Freispruch mündet, können wir zehntausende Fälle aufführen? --195.200.70.47 16:41, 5. Jul. 2017 (CEST)
Wenn niemand was dagegen hat, würde ich den Fall morgen löschen....--195.200.70.49 15:08, 6. Jul. 2017 (CEST)
Natürlich ist Kachelmann ein Justizopfer. Es hätte seinerzeit noch nicht einmal eine Anklage erhoben werden dürfen, weil die Opferzeugin von Anfang an hochgradig unglaubwürdig war: Da war z.B. die Anleitung aus dem Internet auf ihrem Rechner, wie man sich selbst Blutergüsse zufügt etc. etc.--79.197.197.140 11:01, 25. Jul. 2017 (CEST)
Hier geht es nur um Strafrecht
Mehr Fehlurteile finden sich jedoch im Zivilrechtm beispielsweise das Urteil I-23U87/16 des OLG Düsseldorf. Sollte man hier eine Untrkategorie erstellen oder ist das irrelevant?88.77.168.145 18:52, 14. Jan. 2018 (CET)
- Angesichts von null Rezeption o.g. Urteils, empfehle ich zunächst einmal WP:Keine Theoriefindung zu lesen bzw. zuverlässigen Quellen abzuwarten.
- In seriösen Sekundärquellen als Justizirrtum behandelte Urteile anderer Rechtsgebiete, u.a. des Zivilrechts, sind entsprechend der Lemmatierung umseitig durchaus thematisch passend. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 20:15, 14. Jan. 2018 (CET)
- P.S.: Umseitig sind aktuell nicht nur Strafurteile zu finden, so ist bspw. der Fall Vera Stein im Abschnitt 1951 bis 1980 nicht dem Strafrecht entspringend. --Verzettelung (Diskussion) 20:22, 14. Jan. 2018 (CET)
- Ich denke auch, dass Zivilrecht-Urteile ebenso hier aufgenommen werden sollten, wenn deren Irrtumsgehalt durch reputable Quellen hinreichend belegt ist. Das Problem ist nur, dass über fehlerhafte Zivilrecht-Urteile kaum berichtet wird. Bei Strafrechtssachen ist der Sensationsgehalt einer Sache von Natur aus viel größer, so dass Medien darüber lieber berichten. Mithin wird es kaum reputable Quellen für fehlerhafte Zivilrecht-Urteile geben, so dass es solche Urteile in diese Liste kaum schaffen werden.--Karl.schwab (Diskussion) 13:38, 27. Mär. 2018 (CEST)
Abschnitt "Mögliche weitere Justizirrtümer"
Meines Erachtens sollte hier einmal etwas reduziert werden. Zwei Anstosspunkte:
- Zum Einen sind einige Prozesse aus heutiger Sicht keine Justizirrtümer im Sinne der Definition. Beispiel "Montessori-Prozess", in dem wohl kaum einer von der Schuld des Angeklagten ausgeht und er wurde ja auch freigesprochen. Dass während des Prozesses einiges schief und krumm lief als solches ist ja kein Justizirrtum im allgemeinen Verständnis. Sollte hier irgendwo eine Meinung existieren, dass es doch ein Justizirrtum war, weil zu unrecht freigesprochen, dann ist das zumindest im Artikel nicht dargestellt.
- Mehrere nicht allgemein bekannte Prozesse werden einfach nur stichpunktartig aufgelistet als "Thomas Thomasson, Tatvorwurf: öffentliches Nasebohren", ohne dass weitere Informationen geliefert werden. Da ist der Leser nicht schlauer als zuvor und nur auf die Quellen verweisen wollen wir ja an und für sich auch nicht. --131Platypi (Diskussion) 11:06, 11. Nov. 2020 (CET)
Nennung kompletter Namen
Moin, mindestens in einem Fall hier in der Liste wird der komplette Name des (angenommenen) Täters genannt. In dem dazugehörigen Artikel zum Opfer des Verbrechens wird der Name des (angenommenen) Täters abgekürzt. Wie geht man hier vor? Viele Grüße, --Kyrunix (Diskussion) 12:31, 4. Feb. 2022 (CET)
Genditzki
Die verstorbene 87 jährige Patientin hat angeblich von ihrem Hausarzt einen "Blutverdünner" verschrieben bekommen. Aus der Presse konnte man nicht entnehmen, um welches Arzneimittel es sich gehandelt hat. Als Blutverdünner wird in der Regel M.acumar verschrieben. Die medizinische Indikation ist u.a. vorhofflimmern am Herzen. M.acumar verhindert, dass sich durch das Vorhofflimmern im Herzen Blutgerinnsel bilden, die zum Schlaganfall führen können. Ein Nebeneffekt von Vorhofflimmern sind plötzliche Ohnmachtsanfälle=Synkopen, das jedem Arzt bekannt ist. Synkopen werden nicht durch Blutverdünner ausgeschaltet. Synkopen hätten als Grund für den Sturz in der Badewanne von der Verteidigung, und Rechtsmedizin mit berücksichtigt werden müssen. 1realto (Diskussion) 13:42, 9. Sep. 2022 (CEST)
- Bitte beachte WP:TF. Die Diskussion gehört zudem, wenn überhaupt, zum Artikel Manfred Genditzki, nicht hierher. -- H005 (Diskussion) 14:31, 9. Sep. 2022 (CEST)
Danke für den Hinweis. 1realto (Diskussion) 16:31, 9. Sep. 2022 (CEST)