Diskussion:Liste von Persönlichkeiten der Stadt Balingen

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Eine Frage des Tempus

Wenn die Formulierung "Folgenden Personen, die sich in besonderer Weise um das Wohl oder das Ansehen der Kommune verdient gemacht haben, verlieh die Stadt Balingen das Ehrenbürgerrecht:" so stehen bleibt, dann müssen wir diesen Herrn, wenn auch mit Zeiteinschränkung auch aufnehemen. Wenn eine Diskussion über den Passus "Wohl oder das Ansehen der Kommune verdient gemacht", dann müsste man die alte Diskussion wieder öffnen. --Wuselig (Diskussion) 18:35, 23. Jul. 2019 (CEST)

@Wuselig: Ich kenne diesbezüglich die Gepflogenheiten in den Listen von Persönlichkeiten nicht. @Zollernalb: Ist dir bekannt, ob Personen, denen das Ehrenbürgerrecht wieder aberkannt wurde, in solchen Listen üblicherweise drin stehen oder nicht drin stehen? Die Frage ist in diesem Fall auch, ob die Aberkennung als nichtig erklärt wurde, also rückwirkend als von Anfang an unwirksam gilt (?!).
Die meisten Städte erklärten solche Auszeichnungen später ausdrücklich als nichtig, als radikale Unterform der Unwirksamkeit, quasi ein Rechtsakt, der von Anfang an keine Rechtswirkung entfaltet hat.
Mir ist nur ein Fall bekannt, der hier nicht wirklich vergleichbar ist, als in der Hall_of_Fame_des_deutschen_Sports#Ehemalige_Mitglieder Uli Hoeneß als ehemaliges Mitglied geführt wird. Dieser hatte seine Auszeichnung jedoch selbst zurückgegeben (um einem möglichen Ausschluss zuvorzukommen ?!; Und das mit der möglichen Rückwirksamkeit einer Aberkennung ist hier auch nicht vergleichbar). -- Triple C 85 |Diskussion| 18:47, 23. Jul. 2019 (CEST)
Nach kurzer Recherche (Aachen, Bayreuth, Braunschweig): Ja, der Bursche kommt mit rein, samt Bemerkung zur Aberkennung. --Zollernalb (Diskussion) 18:56, 23. Jul. 2019 (CEST)
Ich hatte mich eher an der Grammatik gestoßen. Man müsste sich mal mit der Stadtverwaltung (der Stadtarchivarin) in Verbindung setzen, wie die Liste von der Stadt offiziell präsentiert wird. Sonst müssen wir wirklich auf Zollernalbs Lösung zurückgreifen. --Wuselig (Diskussion) 19:00, 23. Jul. 2019 (CEST)
Vielleicht wurde es in den drei oben erwähnten Listen falsch gehandhabt oder diese drei Städte haben die Auszeichnung eventuell bis jetzt nicht ausdrücklich als nichtig erklärt. Man könnte in diesem Fall auch mal allgemein auf der Seite Diskussion:Adolf Hitler als Ehrenbürger oder unter Wikipedia:Anfragen usw. diese Thematik klären. Falls die Auszeichnung rückwirkend als unwirksam gilt, sollte er meiner Meinung nach nicht mehr in der Städteliste stehen und nur noch Erwähnung in der Liste der Ehrenbürgerschaften Adolf Hitlers finden. -- Triple C 85 |Diskussion| 19:06, 23. Jul. 2019 (CEST)
Man könnte es ja einfach wie bei Ulm machen. --Zollernalb (Diskussion) 19:13, 23. Jul. 2019 (CEST)
Man müsste vielleicht mal Wikipedia-Juristen über die Bedeutung der Nichtigkeit (gilt als von Anfang an nicht gültig zustande gekommen) im Vergleich zur Anfechtbarkeit (gilt als gültig zustande gekommen und ist bis zu dem Zeitpunkt der Anfechtung gültig, mit dem es ungültig wird) fragen.
Falls die Ehrenbürgerwürde ausdrücklich für nichtig erklärt wurde, ist es ja so, als wenn es sie nie gültig gegeben hat. Insofern finde ich, sollte er in diesem Fall auch nicht in der Städteliste stehen (da er dann – rechtlich gesehen – niemals gültig ausgezeichnet worden ist) sondern wenn überhaupt nur im Abschnitt Geschichte der Stadt (falls es diese Randnotiz wert ist) oder in der Liste der Ehrenbürgerschaften Adolf Hitlers stehen, die den Nichtigkeits-Fällen einen Raum gibt, wo sie stehen können. -- Triple C 85 |Diskussion| 19:26, 23. Jul. 2019 (CEST)