Diskussion:Liste von nicht-privaten Mautstraßen in Deutschland

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Lkw-Maut in Deutschland gilt ab 7,5t zulässigem Gesamtgewicht

Gemäß § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) gilt die Mautpflicht für "Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, 1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und 2. deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt." --A-toll (Diskussion) 17:25, 15. Mai 2020 (CEST)

Warnowquerung und Herrentunnel

Warnowquerung und Herrentunnel sollten aus der "Liste von privaten Mautstraßen in Deutschland und Österreich" hierher verschoben werden. --A-toll (Diskussion) 13:10, 20. Mai 2020 (CEST)

Änderung Maut für Pkw ... auf der Mautstraße Wallgau von 4 auf 5 €

@Magejo:: Im Internet konnte ich z. B. [1] [2] weiterhin ausschließlich 4 € als Maut für PKW finden. Bitte gib einen Beleg an für Deine Änderung auf 5 €. --Bmstr (Diskussion) 06:20, 9. Aug. 2020 (CEST)

Vorschlag zur Zusammenlegung der Artikel zu privaten und nicht-privaten Mautstraßen

Die Unterscheidung zwischen privaten und nicht-privaten Straßen ist zugegebenermaßen im Einzelfall nicht einfach. So sind beispielsweise Warnowtunnel und Herrentunnel per Gesetz (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) keine privaten Mautstraßen, sondern - weil Teil von Bundesfernstraßen - im Eigentum des Bundes. Lediglich Errichtung, Erhaltung und Betrieb wurden an private Dritte vergeben. Eine Definition von privaten Straßen ist in keinem der beiden Artikeln enthalten; es geht in erster Linie um Mautstraßen. Ich schlage deshalb vor, die beiden Artikel zusammen zu legen und damit auf eine Unterscheidung in privat/nicht-privat zu verzichten. --A-toll (Diskussion) 13:45, 27. Jun. 2021 (CEST)