Diskussion:Lolita Brieger

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... ist ein deutsches Mordopfer

Wie pervers und menschenverachtend ist es, einen solchen Satz zu fabrizieren: "Lolita Brieger (* 4. Oktober 1964; † vermutlich 4. November 1982) ist ein deutsches Mordopfer." Bitte mal in den Ohren langsam zergehen lassen.

A) Kann jemand, der tod ist, überhaupt im Präsenz etwas "sein"? B) Nun hat ja gerade der Prozess begonnen, in dem der Frage nachzugehen ist, ob es sich hier um Mord handelte. Von daher "ist" diese bedauernswerte Frau einstweilen nichts weiter als eine "deutsche Tote". Aber, noch einmal, wie pervers ist das denn. C)Was sagt es über den Artikel-Ersteller, Wikipedia und unsere Gesellschaft im Allgemeinen, wenn eine vor 30 Jahren Verstorbene es nur als Objekt einer vermutlichen Straftat zu Lexikon-Ehren bringt?

Wer aber meint, daß dieser Eintrag unbedingt verewigt werden müsse, der möge sich dann auch die Mühe machen, ihn in grammatikalisch einwandfreiem Deutsch zu verfassen. Auch wenn das, zugegeben nicht ganz einfach ist. Also: ohne Präsenz weil tot, ohne Mord weil nicht erwiesen. --80.132.152.6 17:34, 6. Mär. 2012 (CET)

Ja, jemand, der der Tod ist, der weiss es ganz genau. Was passierte, und wie das mit dem grammatikalisch richtigen Deutsch wirklich war, bevor die Grünschnäbel Wikipädia erfanden. (nicht signierter Beitrag von 91.15.98.8 (Diskussion) 16:38, 11. Jun. 2012 (CEST))

Kindsvater?

Ist es richtig von "Kindsvater" zu sprechen? - Das Kind war ungeboren. (Die Schwangerschaft zudem ganz am Anfang.) Ist es richtig zu schreiben: Lolita Brieger und ihr ungeborenes Kind wurden beerdigt? Genügt nicht : Lolita Brieger wurde beerdigt? ein ungeborenes Kindführt ja kein extraleben, kann sich die Grabstelle nicht aussuchen. So wie im Artikel formuliert, würden sich strikte Abtreibungsgegener ausdrücken "Lebensschützer". Von der Befruchtung der eizelle an sprehen die von "Kindern". Ausdiesem Grund hätte ich den Artikel gerne lieber sachlicher formuliert.

Grüße Topi (nicht signierter Beitrag von 84.189.201.147 (Diskussion) 22:01, 19. Jul 2012 (CEST))

Freispruch vom Vorwurf des Totschlags?

Ich denke die jetzige Formulierung

Ein Verdächtiger wurde kurz danach festgenommen, jedoch am 11. Juni 2012 aufgrund fehlender Beweismittel bezüglich eines Mordes und Verjährung bezüglich eines Totschlags freigesprochen.

ist missverständlich, da sie einen Freispruch wegen Verjährung des Totschlags impliziert.

Freigesprochen wurde der Angeklagte lediglich vom Vorwurf des Mordes (§ 211 Strafgesetzbuches (StGB)), da die Tatmerkmale zur Qualifizierung des von ihm begangenen Tötungsdeliktes als Mord nicht nachweisbar waren. Das Gericht ging sehr wohl von einem durch ihn an seiner schwangeren Ex-Freundin begangenem Totschlag (strafbar gem. § 212 StGB) aus, der aber zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung im Jahre 2012, die dem staatsanwaltlichen Vorwurf des Mordes folgte, mehr als 29 Jahre zurück lag und damit bereits verjährt war. Gemäß § 78 StGB liegt mit der Verfolgungsverjährung ein Verfahrenshindernis vor, das die Durchführung eines Strafverfahrens (Eröffnung, Weiterführung oder Fällen eines jedweden Urteils einer verjährten Straftat bei einer ursprünglich anders qualifiziert angeklagten Straftat) verhindert. Wird oder war das Verfahren dennoch eröffnet, muss es eingestellt werden. Demnach erfolgte kein Freispruch vom Vorwurf des Totschlages, sondern ein solches Verfahren war gem. § 78 StGB weder zu eröffnen noch mit Urteil abzuschließen. Der Beschuldigte war mit Urteilsverkündung des Freispruchs vom Mordvorwurf und der gleichzeitg zwingenden Nichtverfolgung wegen des verjährten Totschlags unverzüglich freizulassen, da keine Haftgründe gegen ihn mehr vorlagen und kein mit Freiheitsstrafe beschwertes Urteil ergangen war. Es gab damit keinen Freispruch wegen des von ihm nach Überzeugung des Gerichts begangenen Totschlages, da gar kein Urteil mehr gesprochen werden konnte. Ganz einfach. Eine Haftentschädigung war wohl zu verwehren, da der dringende Tatverdacht des Mordes durch sein Schweigen vor Gericht von ihm unwidersprochen blieb, er nicht zur Entkräftigung der Haftgründe beigetragen hat und zumindest der durch ihn begangene Totschlag an seiner Freundin offensichtlich scheint. Ich ändere das bei ausbleibenden Gegenargumenten zeitnah in

Ein Verdächtiger wurde kurz danach festgenommen, jedoch am 11. Juni 2012 vom Tatvorwurf des Mordes freigesprochen. Zwar ging das Gericht von einem durch ihn an seiner schwangeren Ex-Freundin begangenem Totschlag aus, dieser war jedoch mehr als 29 Jahre nach der Tat bereits verjährt.

Ein paar Tage halte ich diese kleine, aber wesentliche Änderung noch zurück. --TK-lion (Diskussion) 16:40, 20. Jul. 2020 (CEST)

✔ ––TK-lion (Diskussion) 17:03, 26. Jul. 2020 (CEST)
Quelle: https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-mordprozess-brieger-landwirt-bekommt-keine-haftentschaedigung-_arid,437891.html (nicht signierter Beitrag von TK-lion (Diskussion | Beiträge) 19:52, 6. Aug. 2020 (CEST))

Beziehungsdrama

Der Begriff Beziehungsdrama ist verharmlosend. Es handelt sich zweifelsfrei um einen Femizid und so muss die Tat auch genannt werden 2A02:8071:A9D:CE00:444D:3861:1329:7D91 22:48, 24. Jul. 2021 (CEST)

Die Bezeichnung stammte von mir und war sicher als Verharmlosung gemeint. Aber meinetwegen. Optimal finde ich Femizid allerdings auch nicht. Ihr "Fehler" war nicht ihr Geschlecht, sondern ihre soziale Herkunft. Der spätere Mörder (ich nenne ihn einfach mal so) hat sie am Anfang sehr geliebt. Wäre sein Vater nicht so verbirgt gewesen, vielleicht wären die beiden heute glücklich verheiratet. Sorry, aber ich bin halt ein unverbesserlicher Romantiker. Murkus69 (Diskussion) 00:18, 26. Jul. 2021 (CEST)

Pardon, ich meinte natürlich, daß sie NICHT als Verharmlosung gemeint war. Murkus69 (Diskussion) 00:19, 26. Jul. 2021 (CEST)

Warum nicht Beziehungstragödie? eku-pilz 23.09.2021 (nicht signierter Beitrag von 2003:C0:270A:3764:80AB:2630:A486:C17B (Diskussion) 10:07, 23. Sep. 2021 (CEST))