Diskussion:Luftfahrtbetriebsstoff

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Unverständlich

In der aktuellen Form erklärt der Artikel nada seinen Inhalt sondert jongliert nur mit irgendwelchen Nummernbezeichnungen - ohne Bezug auf irgendein System. Es wird zudem nicht klar, inwieweit sich dieser Artiekl mit Kerosin deckt und entsprechend redundant ist (?). -- Achim Raschka 10:08, 9. Feb. 2010 (CET)

Zu Letzterem: Gemeint ist im Endeffekt wohl sowas wie „AvGas und Kerosin, nicht aber z.B. MoGas kann man unter dem Überbegriff Luftfahrtbetriebsstoff zusammenfassen“, ist also nicht deckungsgleich mit Kerosin. Mehr kann ich da auch nicht zu sagen – keine Ahnung, was die Nummern bedeuten sollen. --El Grafo 23:42, 11. Feb. 2010 (CET)
Die Nummern sind Zolltarifnummern. Der Begriff "Luftfahrtbetriebsstoff" war einmal in § 4(1)3 des Mineralölsteuergesetzes definiert und steht demgemäß für bestimmte Flugzeugkraftstoffe, die von der Kerosinsteuer ausgenommen waren. Nun gilt das Mineralölsteuergesetz aber seit 2006 nicht mehr, sondern wurde durch das Energiesteuergesetz ersetzt. Und dieses heute geltende Energiesteuergesetz kommt bei der Regelung der Flugzeugsteuerbefreiung in § 27 nunmehr ohne den Begriff "Luftfahrtbetriebsstoff" aus. Daher ist das Lemma "Luftfahrtbetriebsstoff" meiner Meinung eigentlich obsolet, zumal der Themenkomplex auch vom übergeordnete Lemma Kerosinsteuer behandelt wird. Aber leider bin ich kein Steuerrechtler ... Gruß, Dormira 15:27, 17. Feb. 2010 (CET)
Danke für die Erhellung! Man könnte jetzt sicherlich mit »Relevanz vergeht nicht« argumentieren und den Artikel auf »Es war einmal ...« umstricken, aber ob das wirklich sinnvoll ist? Wie sieht's denn im Moment mit der Besteuerung von AvGas aus? In Kerosinsteuer ist ja nur von Turbinenkraftstoff/Kerosin die Rede... --El Grafo 16:07, 17. Feb. 2010 (CET)

Danke, ich habe den Artiekl mal entsprechend der Ausführung angepasst und die Zollnummern rausgeschmissen. -- Achim Raschka 16:21, 17. Feb. 2010 (CET)

Begriffe

Sollten Begriffe nicht logisch korrekt gewählt werden?

"Betriebsstoff" ist ein Stoff, der für den normalen Betrieb benutzt wird. Dazu gehört z. B. auch Schmierfett für Radlager. Hier sind aber offenbar TREIBstoffe oder Kraftstoffe gemeint, Stoffe, deren chemischer Energieinhalt in Arbeit umgesetzt wird. Warum also einen zu weiten Begriff verwenden statt eines passenden??

"Nach dem heute gültigen Energiesteuergesetz wird die Flugzeugsteuerbefreiung in §27 ohne die Verwendung des Begriffs nunmehr ohne den Begriff "Luftfahrtbetriebsstoff" geregelt." Es geht hier ja wohl kaum um die Besteuerung von Flugzeugen. - Yog-S, 149.225.64.62 16:37, 4. Aug. 2010 (CEST)