Diskussion:Luisenpark Mannheim

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Luisenpark Mannheim

Bitte auf diese richtigere Bezeichnung umstellen! - Ich kann es nicht. --Edmund Ritscher


Tierwelt

Wo wird im Artikel auf die vielen verschiedenen Tieratren im Park hingewiesen. Zwar ist die Anzahl an Tieren natürlich nich mit einem Zoo zu vergleichen aber dennoch erwähnenswert. Auch Allgemein ist der Artikel noch auszubauen. --Neckarauer 16:51, 21. Feb. 2007 (CET)

Luisenpark in Wuppertal

Ich suchte bei WP nach dem Luisenpark in Wuppertal-Elberfeld. Dass ich hier falsch war, merkte ich sofort. - Aber dass bis ich dann im Text Mannheim gefunden hatte, dauerte es doch einige Zeit. Es wäre sinnvoll, hier Abhilfe zu schaffen. --Benutzer:Wilkinus 17:34, 13. Jan. 2007 (CET)

Habe gerade etwas zum Wuppertaler Park dazu eingefügt. Da aber der Mannheimer Park mir größer erscheint, habe ich erst mal mit dem Baustein "Dieser Artikel" gelöst und nicht mit einer Begriffsklärung.--Atamari 21:10, 16. Apr. 2007 (CEST)


Luisenpark Mannheim == und == Luisenpark Wuppertal

wäre meine Empfehlung.


Luisenpark Mannheim

Der Park besteht aus zwei Teilen: 1. aus einem historischen, geschützten und öffentlichen Teil und 2. aus einem kommerziell genutzten Teil

Wer maßt sich an, ständig den ersten Teil zu löschen und mit welcher Begründung?? Edmund Ritscher

Bildrechte - Lizenzfrage

Da der Luisenpark nicht direkt öffentlich zugänglich ist sondern quasi-privatisiert durch die Stadtpark Mannheim Wirtschaftsbetriebs-GmbH ist, gehe ich davon aus, dass das Panoramarecht nicht direkt auf dort erstellte Fotos angewandt werden kann. In der Parkordnung wird angeführt, dass lediglich das Fotografieren für gewerbliche/kommerzielle Zwecke einer Genehmig der Geschäftsführung bedarf. Für Private Aufnahmen und Presse/Medien ist dies ausdrücklich nicht erforderlich.

Ich befürchte daher, dass einige der hier eingebunden Bilder unter einer unpassenden Lizenz (GFDL, PD, CC:BY-SA) stehen, welche die kommerzielle Nutzung erlauben. Bislang verwende ich für Fotos aus dem Luisenpark eine CC:BY-NC Lizenz, in der Hoffnung dass diese genügend Einschränkung für eine ausreichende Rechtssicherheit bietet. Hat hier jemand mehr Information und/oder war einmal mit dem Geschäftsführung in Kontakt getreten? TF-infinity 08:50, 20. Apr. 2009 (CEST)

Hallo TF-infinity, eine gerade zur Zeit äußerst spannende Frage, wobei zu Bildrechten hier an mehreren Stellen heiß und äußerst kontrovers diskutiert wird. Ich befürchte es kann dauern, bis jemand, der Dir helfen kann, hier auf Deine Frage aufmerksam wird.
Vielleicht solltest Du einmal schauen, ob Du eventuell hier fündig wirst. Anderenfalls stelle Deine Frage nochmals hier oder - auch auf die Gefahr hin, dass Du weiterverwiesen wirst - hier.
Der rechtlich sicherste Weg wäre imho natürlich, sich direkt mit der Geschäftsführung des Luisenparks in Verbindung zu setzen und die formale Erlaubnis einzuholen. Aber: dabei besteht natürlich die latente Gefahr, schlafende Hunde zu wecken. PS: für alle Anlagen in der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (wie z. B. Schloß und Schloßgarten Schwetzingen, Kloster Maulbronn, Schloß Heidelberg) kann ich Dir die Frage (leider) beantworten - hier dürfen wie man mir telefonisch mitteilte, Bilder derzeit weder bei Commons noch in der WP zur Verfügung gestellt werden, seltsamerweise auch dann nicht, wenn die gewerbliche Nutzung über eine entsprechende Lizenz ausgeschlossen würde. Ausnahme ist natürlich alles, was in Deutschland von der Panoramafreiheit abgedeckt ist, d. h. Innenhof des Heidelberger Schlosses tabu, Blick vom Philosophenweg o. k.. Man kann nur hoffen, dass sich hieran vielleicht doch noch einmal etwas ändert auch hier. Gruß, -- 3268zauber 14:34, 20. Apr. 2009 (CEST)
Mir bleibt die Sprache weg! Da kann ich ja die meisten meiner Fotos wieder löschen lassen. Gruß. --Immanuel Giel 17:08, 20. Apr. 2009 (CEST)

Immer langsam mit den Pferden. Zunächst ist es richtig, daß der Luisenpark privatisiert ist. Für die Bilder-Frage spielt das aber keine Rolle. Der Knackpunkt ist, ob das Gelände öffentlich zugänglich ist. Dies wird im allgemeinen bejaht, auch wenn man Eintritt zahlen muß. Die Frage wurde schon mehrfach auf WP:UF diskutiert. Mehrheitsmeinung ist, daß solche Bilder zulässig sind. Es gibt aber auch die Minderheitenmeinung, daß solche Bilder nicht zulässig, wenn man die These vertritt, daß das Gelände nicht öffentlich ist. Dann aber gilt das auch für staatliche Parks. Wer mehr wissen will, möge im Archiv von WP:UF suchen oder die Frage speziell zum Luisenpark nochmals aufwerfen.

Der Hinweis oben auf die Pressefotos führt übrigens in die Irre, denn es geht hier natürlich nur um selbstgeschossene Fotos. (nicht signierter Beitrag von 84.172.14.153 (Diskussion | Beiträge) 17:51, 20. Apr. 2009 (CEST))


Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 01:03, 2. Dez. 2015 (CET)

Golfplatz?

Auf dem Luftbild von 1968 sieht der östliche Teil nach Golfplatz aus. War da einer? --Ikar.us (Diskussion) 16:30, 26. Jan. 2022 (CET)