Diskussion:Lustrationsgesetz (Ukraine)

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Aus dem Stand ein richtig erstaunlich guter Artikel, hätte ich nach dem Hinweis eben so nicht erwartet. Klare Struktur, keine unnötige Verzettelung in unwichtigen Details – soweit gut. Was mir persönlich auffiel, ist die Tatsache, dass es mit diesen „wilden“ Lustrationen wohl so richtig ab Oktober losgegangen ist. Allerdings kann ich mich da täuschen; zumindest in der Anfangsphase des Maidan-Regimes hat es ja eine Reihe dokumentierter Übergriffe gegeben. Wie auch immer: Was die Wahrnehmung hierzulande anbelangt, hat diese Kampagne offensichtlich erfolgreich den Wahrnehmungsradar unterflogen.

Ich selber habe – ohne sagen zu können, richtig firm zu sein – zu dem Thema etwas rumrecherchiert. So finden sich im Netz eine Reihe Belege. Werde mal schauen, ob ich die Tage eine kleine Linksammlung zur Unterstützung einstellen kann. P. s.: Darüber hinaus gibt es im Artikel Rebecca Harms eine Auseinandersetzung zu dem Thema. Anlässlich einer Informationsreise in der Ukraine hatte sich Harms auf ihrer Webseite grundsätzlich zustimmend zu der hier behandelten Thematik geäußert – für die Rezeption der Thematik hierzulande vielleicht ganz interessant. Vor allem, weil ein umseitig als Quelle angegebener Beitrag auf der Seite der Heinrich-Böll-Stiftung da eine deutlich kritischere Haltung einnimmt. --Richard Zietz 19:27, 16. Dez. 2014 (CET)

Danke für das Lob! Die deutschsprachigen Medien spielen hier keine ruhmreiche Rolle, teils aus Ignoranz, teils aus Voreingenommenheit. Hier berichtet Spiegel-Online zwar über einen gewaltsamen Übergriff, stellt aber die Zusammenhänge nicht dar. --Oberbootsmann (Diskussion) 19:52, 16. Dez. 2014 (CET)
Nach einem zwischenzeitlichen Kurz-Check, was es (deutschsprachig) so gibt, muß ich dir Recht geben und meine etwas optimistische Meinung in der RH-Artikeldisk korrigieren. Die Mainstreammedien haben es offensichtlich mal wieder erfolgreich unter dem allgemeinen Aufmerksamkeitsradar gehalten. Allerdings – ein bißchen was kommt schon zusammen. Kai Ehlers hat wohl im Print-Freitag was geschrieben (Artikelversion auf Homepage); im Online-Bereich des Freitag gibt es mehrere Beiträge dazu. Von DW gibts was; hinzu kommen Blogs und Webseiten, die hier vermutlich nicht alle unbesehen durchgehen. Bei den Angelsachsen ists komischerweise anders: Artikel, unter anderem, bei BBC und in der Washington Post. --Richard Zietz 20:05, 16. Dez. 2014 (CET)
Yep, es gibt z.B. auch einen Artikel im Telegraph. --Oberbootsmann (Diskussion) 20:11, 16. Dez. 2014 (CET)

„wertende POV-Formulierung“ ???

@Zietz: Kannst Du mir bitte mal erläutern, was hieran POV sein soll? // Martin K. (Diskussion) 22:18, 16. Dez. 2014 (CET)

  • Der Warschauer Pakt hatte 8 Mitgliedstaaten. Davon haben alle außer der Sowjetunion Lustartionsgesetze erlassen - dazu kommen noch die baltischen Staaten. Die „meisten“ ist also eher noch zu niedrig gestapelt.
  • Wende“ ist nunmal der für den Wandel in Oseuropa Anfang der Woche etablierte Begriff.
  • Deutschland wurde nunmal „wiedervereinigt“. Und nur mit diesem Zusatz macht der Satz „Staaten des ehemaligen Ostblock“ überhaupt Sinn.
  • Und das die kommunistischen Regime in diesen Ländern Unrechtsregime war, wirst Du wohl nicht ernsthaft bezweifeln wollen?
  • Und was das Problem mit dem Wikilink Ostblock ist, weißt wohl auch nur Du?!

// Martin K. (Diskussion) 22:33, 16. Dez. 2014 (CET)

@Martin K.: Erst mal vielmals Sorry für ungenaues Formulieren + Editieren – mal wieder ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass man zu später Stunde keine substanzielleren Edits mehr machen sollte. Ich weiß jetzt nicht, wie der Komplett-Revert zustandegekommen ist. Deine Neuformulierungen finde ich – angesichts der doch recht klaren, sachlich-ungekünstelten Sprache von Benutzer:Oberbootsmann – zwar nicht in Gänze supergelungen. Allerdings befinden sie sich m. E. weit unterhalb der Schwelle, wo ich normalerweise revertieren würde. Allerdings gibt es eine – in meinen Augen absolut deplatzierte – Ausnahme: das Unrecht der kommunistischen Vergangenheit“ ist eine offen wertende Aussage, die sich m. E. in einem enzyklopädischen Rahmen verbietet. Zum einen, weil selbst die Mainstream-Historie hier mittlerweile differenziertere Urteile fällt (vergleiche beispielsweise diese, aktuell für Furore sorgende Neuerscheinung). Zum anderen, weil pejorative Werturteile im Rahmen einer sachlich-neutralen Darstellung sowieso unangebracht sind – bzw. auf höchst sparsame, zurückhaltende Weise zum Zug kommen sollten.
Zum Edit: Bis auf besagte Formulierung ist mir der Rest egal. Falls du dich mit Benutzer:Oberbootsmann einigen kannst, habe ich gegen eine entsprechende Rück-Umänderung nichts einzuwenden. P. s.: Der Abschnitt zu den Lustrationsgesetzen in anderen Ostblockländern ist sachlich zwar richtig. Richtig ist jedoch ebenso, dass diese Maßnahmen mittlerweile teils in einem kritischen Licht gesehen werden. Für die Tschechische Republik habe ich eine entsprechende Quelle. Für andere Länder dürfte die Einschätzung jedoch ähnlich durchwachsen ausfallen. --Richard Zietz 10:48, 17. Dez. 2014 (CET)
Natürlich kann man diese Gesetze und ihre Implemtierung auch kritisch sehen – diskutiert werden sollte das aber in den zugehörigen Fachartikeln. Hier geht es nur darum, dass es solche Gesetze gibt und was ihr Aufgabe war.
Und ihr Ziel war es nunmal „das Unrecht der kommunistischen Vergangenheit personell und inhaltlich aufzuarbeiten“. Das heißt nicht, das die Vergangenheit zu 100% Unrecht war und auch nicht, dass die Aufarbeitung zu 100% erfolgreich war. Aber hätte es kein Unrecht gegeben, hätte man kaum diese Gesetze erlassen. Und deshalb ist der Begriff „Unrecht“ hier auch sachlich richtig und wichtig, weil dass die Idee hinter der Lustration ist.
Allgemein von einer Aufarbeitung des Kommunismus zu sprechen, trifft die Sache nicht. Das geschah nämlich durch viele verschiedene Maßnahmen – in Deutschland z.B. wirtschaftlich durch die Gründung der Treuhand oder infrastrukturell durch den Solidarpakt. // Martin K. (Diskussion) 11:32, 17. Dez. 2014 (CET)
Mal schön langsam mit den jungen Pferden. Deine rechtspositivistische „Unrecht“-Ableitung um zwei Ecken (wenn Staat X Gesetz Y erlässt, muß von Gesetz erfasste Tatsache Z Unrecht sein) kannst du dir hier sparen. Wikipedia macht sich die Rechtsposition von Staaten nicht zu eigen. Solltest du diese POV-Sichtweise wieder einfügen, könnte es zu einigen Problemen kommen. --Richard Zietz 14:00, 17. Dez. 2014 (CET)