Diskussion:Lynchjustiz
Herkunft des Namens
Geht der Name Lynch nicht auf einen englischen Großgrundbesitzer zurück, der für seine Methoden Land zu erwerben von einem aufgebrachten irischem Mob ermordet wurde?
- Das klingt mir mehr nach Boycott!--212.121.153.12 15:04, 8. Jan. 2007 (CET)
Weblink
[1] befasst sich ausschließlich mit Lynchmorde in den USA
Namensherkunft
In dem Film "The Great Debaters" wird von einem Sklavenhalter "Willi Lynch" als Namensgeber des "Lynchens" gesprochen. Er soll von benachbarten Sklavenhaltern um Hilfe gebeten worden sein, ihre Sklaven in den Griff zu bekommen. Daraufhin beschrieb Lynch, wie die Sklaven brutal eingeschüchtert werden sollten, indem man example stattuieren sollte. Es sollten nicht alle getötet werde, sondern stattdessen einige brutal verstümmelt, etc. werden, während der Rest, inklusive Frauen und Kindern dabei zuschauen musste. Somit sollte erreicht werden, die Sklaven zwar körperlich nicht einzuschränken, um sie weiterhin für den Sklavenhalter nützlich zu halten, sie aber geistig zu tyrannisieren, dass die Sklaven angstvoll und gehorsam leben.
Hat jemand für diese These Quellen? wohl eher net oder??
Deutschland 2012
Ich meine, durch tatsächliche Fälle kann sollte man belegen, dass
a) das Thema auch in unserer Zeit und in b) unserem Land
sehr schnell real werden kann.
Hier war's Fünf-vor-Zwölf:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/polizei-muss-17-jaehrigen-beschuetzen-aid-1.2774952 (nicht signierter Beitrag von 89.244.69.244 (Diskussion) 11:38, 29. Dez. 2017 (CET))
"Als Lynchen bezeichnet man seither auch in anderen Teilen der Welt die vollendete oder versuchte außergesetzliche Tötung .."
Das trifft das Wesen des Lynchens nicht.
"außergesetzliche Tötung" ist ein Euphemismus, angelehnt an die Sprachregelungen des amerikanischen Militärs, um eine Klassifizierung nach den bisher üblichen Kategorien zu vermeiden. Wer einen (selbst tatsächlichen) Straftäter unbringt, begeht "Mord". Selbst wenn die Angehörigen des Opfers seinen Mörder umbringen, bleibt das Mord.
Das Wesen des "Lynchens" ist die gezielte Grausamkeit, mit der ein Mensch nicht einfach getötet, sondern zu Tode gequält wird, wobei das Quälen und Foltern das Kernmerkmal ist. Lynchen endet nicht zwangsläufig mit dem Tod, auch bei Überlebenden einer Lynchattacke spricht man von "lynchen". Das Ziel ist 1. die Befriedigung von Sadismus, Hass, Rassissmus, etc. und 2. die Verbreitung von Angst und Schrecken auch unter anderen Menschen.
Das Wesentliche des Lynchens ist damit die Verbreitung von Angst und Schrecken, also Terror, aus niedrigsten Beweggründen. --2A02:8109:9A40:1F0C:B82A:262B:E99:B2C5 18:33, 20. Jan. 2018 (CET)
- Hast du für diese Darstellung Quellen? Die Quellen, die ich gesichtet habe, legen das eben gerade nicht nahe, zumindest nicht zu Beginn der Lynchmorde. Später, als sie vorwiegend gegen Schwarze gingen, war Einschüchterung sicher ein Thema, das steht aber auch im Artikel. Zu Anfang ging es vielen wirklich um die Herstellung der gesetzlichen Ordnung. Dass die Amerikaner das Lynchen relativ entspannt sahen und es eben nicht als Mord klassierten, führte wohl auch dazu, dass es kaum zur Verfolgung der Täter kam. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 09:42, 5. Feb. 2019 (CET)
Ältere Definitionen zu "Lynchjustiz"
Es ist interessant wie auch erstaunlich, wie sich das Verständnis zum Begriff der Lynchjustiz allmählich wandelt. Als Quelle hierzu mögen die im Laufe der letzten Jahrhunderte erschienenen Lexika, insbesondere Konversationslexika, dienen: Das „Conversationslexikon“ ist ein Nachschlagewerk (= Lexikon) für das, über was man sich unterhält (lat. conversari = sich unterhalten), was man also in der jeweiligen Zeit, zu der das Lexikon erscheint, gerade zum nachzuschlagenden Begriff zu wissen und wie man darüber zu denken hat.
1.) „Lynchjustiz“, so schreibt der Brockhaus von 1866, „nennt man in Nordamerika die sog. Volksjustiz, wonach das Volk selbst über wirkliche oder vermeintliche Verbrechen und gemeinschädliche Handlungen, die das Strafgesetz gar nicht oder nach der öffentlichen Meinung nicht hart und schnell genug zu treffen vermag, eigenmächtig verhängt. Beispiele solchen verbrecherischen Verfahrens finden sich in allen Ländern, wo die Civilisation und das Recht weniger befestigt sind, sowie zu Zeiten der Revolution, wo die polit. Leidenschaften das Volk zu Gewaltthätigkeiten hinreißen. Die L. wird in Nordamerika gewöhnlich ausgeübt gegen Pferdediebe, Gauner, Bankhalter, Kuppler, in den Sklavenstaaten ehedem auch gegen diejenigen, welche den flüchtigen Sklaven Vorschub leisteten oder sich gegen die Sklaverei überhaupt erklärten (Abolitionisten). Zerstörung des Eigenthums, körperliche Mishandlung, darunter das Bestreichen mit Theer und nachheriges Wälzen in Federn, selbst Ermordung, gewöhnlich durch Aufknüpfen, sind die Acte dieser barbarischen Justiz. Der Name soll von einem gewissen John Lynch herstammen, der ... gegen Ende des 16. Jahrhunderts von den Bewohnern erwählt und mit unumschränkter Macht.. bekleidet wurde“
Ähnlich Meyers Konversations-Lexikon von 1877: „In den Vereinigten Staaten von Nordamerika Bezeichnung für die eigenmächtige Volksjustiz, welche an einem wirklichen oder vermeintlichen Verbrecher sofortige Rache nimmt. Schauderhafte Beispiele dieser Selbsthülfe sind in allen Theilen Nordamerikas vorgekommen, namentlich in den südlichen Staaten, wo die Leidenschaften heftiger und die Bande der sittlichen Ordnung lockerer waren... Eine der jetzt noch zuweilen vorkommenden Mißhandlungen ist das sogen. Federn, wobei das Opfer mit Theer bestrichen, in Federn gewälzt und in diesem Zustand umhergeschleppt wird...“
Der Text im Brockhaus von 1884 unterscheidet sich nur wenig von dem von 1866, allerdings sind die Worte: „wonach das Volk selbst...“ durch „wonach unbefugte Privatleute...“ ersetzt. Und auch der des Brockhaus von 1908 wiederholt viele Passagen von 1866 unverändert: „in Nordamerika die sog. Volksjustiz, wonach unbefugte Privatpersonen gewisse wirkliche... Verbrechen.. eigenmächtig und ohne Untersuchung strafen. Die L. wird in neu und schwach bewohnten Gegenden ausgeübt gegen Pferdediebe....“ (weiter wie im Text von 1866).
An die Stelle des 1866 noch handelnden Volkes sind also jetzt „unberechtigte Privatpersonen“ getreten, räumlich wird Lynchjustiz eingegrenzt auf „neu und schwach bewohnte Gegenden“. Der Hinweis, das Volk lasse sich in Revolutionen zu Gewalttätigkeiten hinreißen, fehlt: Ist dieser Hinweis vielleicht im späten 19.Jahrhundert, nachdem das Volk doch immerhin seit 1871 und damit seit 37 Jahren in gleicher und geheimer Wahl den Reichstag wählt, „politisch unkorrekt“?
Das Charakteristikum der Lynchjustiz ist nach den obigen Ausführungen also der Verstoß gegen bestimmte rechtsstaatliche Prinzipien:
- man ist dem gesetzlichen Richter entzogen („unbefugte Privatpersonen“)
- es wird gegen den Grundsatz „nullum crimen sine lege“ (kein Verbrechen ohne Gesetz) verstoßen („vermeintliche Verbrechen und gemeinschädliche Handlungen, die das Strafgesetz gar nicht zu treffen vermag“)
- es wird gegen den Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) verstoßen: Teeren und Federn ist keine in einem Strafgesetz vorgesehene Strafe
- Ein geordnetes Gerichtsverfahren mit Anhörung des Beschuldigten („audiatur et altera pars“) und eventueller Entlastungszeugen findet nicht statt:
Mithin: Bei Anwendung der Lynchjustiz wird gegen die Grundsätze des Rechtsstaates, die heute in Art. 101ff des Grundgesetzes jedem Bundesbürger garantiert werden, verstoßen.
2.) Der nächste Brockhaus stammt von 1932, also aus der Endphase der Weimarer Republik. Deutschland hat mittlerweile einen Weltkrieg verloren und hat im anschließenden Friedensvertrag die „Alleinschuld“ für den Ausbruch dieses Krieges übernehmen müssen – ein bis dahin in der Geschichte nie erhobener Vorwurf. Aus diesem Vorwurf haben die Siegermächte, die gleichzeitig Ankläger und Richter sind, unter anderem hergeleitet, daß Deutschland unwürdig sei, Kolonien zu besitzen, und es auch ansonsten zu einem moralischen Paria abgestempelt. Grund genug für die Brockhaus-Redaktion, im Gegenzug auch einmal die Sitten und Gebräuche der Siegermächte genauer unter die Lupe zu nehmen: „L....ist die gewalttätige ungesetzliche Volksjustiz, bes. in den Süd- und West-Staaten der Ver.St.v.A., wo sie in Zeiten der Kolonisation und der noch nicht voll entwickelten Staatsgewalt entstand.... Von 1885 bis 1926 sind in den Ver.St.v.A. 4.250 Personen der L. zum Opfer gefallen, davon 3205 Schwarze und 1045 Weiße. Am häufigsten wird die L. gegen Schwarze angewandt, die der Vergewaltigung weißer Frauen beschuldigt werden. Der Versuch, durch Bundesgesetzgebung gegen die L. anzukämpfen (Oger Bill von 1922) konnte aus verfassungsrechtl. Gründen nicht durchgeführt werden.“
Hört, hört! Das sind jetzt völlig neue Töne. Hat man noch nach Lesen des Artikels von 1908 den unterschwelligen Eindruck, die Fälle der Lynchjustiz seien rückläufig („in neu und schwach besiedelten Gegenden..“), so spricht der Artikel von 1932 eher vom Gegenteil: Die Verfassung der USA ist nicht geeignet, diese Justiz, die nach wie vor als „ungesetzlich“ gebrandmarkt wird, zu beseitigen. Opfer sind jetzt nicht mehr „Pferdediebe, Gauner, Bankhalter, Kuppler, in den Sklavenstaaten ehedem auch diejenigen, welche den flüchtigen Sklaven Vorschub leisteten“, sondern plötzlich –zumindest überwiegend- die Schwarzen, also die ehemaligen Sklaven selber, „die der Vergewaltigung weißer Frauen angeklagt werden“.
3.) Der nächste zu zitierende Brockhaus stammt von 1955. Inzwischen hat Deutschland einen weiteren Weltkrieg verloren, die Sieger sitzen nach wie vor im Land und haben die Kontrolle der Presse übernommen, indem sie einfach die vorher in der Reichspressekammer beschäftigten Personen gegen ihnen genehme ausgetauscht und der Organisation einen anderen Namen gegeben haben. Erwartungsgemäß ist daher auch der Artikel von 1955 erheblich gemäßigter: „ursprünglich eine Selbsthilfe der amerikan. Siedler gegen Verbrecher; nach dem Bürgerkrieg in den Südstaaten die Tötung von Negern ohne Gerichtsspruch, meist durch gewalttätige Gruppen. Teilnehmer dieser ‚Justiz’ wurden selten gerichtlich bestraft; sie kommt kaum noch vor.“
Sprachen noch die vorherigen Auflagen alle ausdrücklich von „ungesetzlichem“ Tun, so wird es jetzt als „Selbsthilfe“, also eine Art Notwehr, gerechtfertigt. Die Verbrecher sind offenbar tatsächlich solche und nicht auch „vermeintliche“. Täter sind jetzt nicht mehr „das Volk“(wie 1866) oder „unberechtigte Privatpersonen“(wie 1908), sondern „gewalttätige Gruppen“. „Kommt kaum noch vor!“ wird der Leser beruhigt: Alles in Ordnung beim lieben Uncle Joe im Sunshine State, von wo er im Buick Skylark chewing-gum-kauend das Glück zu uns armen Deutschen bringt, wenn wir nur brav und folgsam sind! Kommt kaum noch vor? Also kommt es weiterhin doch noch vor, wenn auch nur „kaum noch“! Was aber ist „kaum noch“? Sind bei rund 75 Millionen Einwohnern in den USA im Jahre 1900 und 4250 Fällen in 40 Jahren, also 100 Fällen pro Jahr, diese 100 Fälle ( also einer auf 750.000 Einwohner oder ein Siebenhundertfünfzigstel Promille) nicht auch mit „kaum“ zu bewerten? Warum fehlen plötzlich die noch 1932 genannten exakten Zahlen und werden durch das völlig unbestimmte „kaum noch“ ersetzt?
Wir können gespannt sein, wie der Begriff der Lynchjusztiz sich in Zukunft weiter wandeln wird.--Automobilia8545 (Diskussion) 12:31, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Gute Analyse. Ich denke, unser Artikel zeigt den Begriffswandel bereits recht gut auf, oder hast du konkrete Vorschläge, wie er zu verbessern oder ergänzen wäre? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:23, 26. Aug. 2020 (CEST)
Zwei frisch ertappte Übeltäter werden gehängt, San Francisco 1856
Zwei frisch ertappte Übeltäter werden gehängt, San Francisco 1856 ist die Unterschrift der Bilddatei https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Lynching-of-casey-and-cora.jpg. Ich finde die Wortwahl sehr unpassend, da der dort stattfindende Lynchmord meiner Meinung nach durch diese Worte bagatellisiert wird. Was spricht gegen die Übersetzung der Originaldatei, also in etwa Lynchmord and Casey und Cora?
--Trostpreys (Diskussion) 17:58, 12. Nov. 2020 (CET)
- Ich bin da zwiegespalten, weil das einer der Fälle war, die auch in der Geschichtsschreibung als annähernd akzeptiert angesehen wird. Das waren zwei Gehenkte, die der ersten Welle der Wachsamkeitsvereinigung in San Francisco in die Hände gerieten (siehe Geschichte_der_Stadt_San_Francisco#Der_kalifornische_Goldrausch). Auch wenn die Prozesse, die ihnen gemacht wurden, natürlich Schauprozesse waren und die Richter nicht rechtmässig amteten, ist - soviel ich weiss - unbestritten, dass auch ein ordentliches Gericht, so es denn funktioniert hätte und nicht korrupt gewesen wäre, diese Strafe ausgesprochen hätte. Das ist ein grosser Unterschied zu den späteren Lynchmorden, die ja hauptsächlich aus rassistischen Gründen erfolgten. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:36, 13. Nov. 2020 (CET)
Abschnitt "Europa" - Duluth liegt nicht in Europa
Der Ort des Verbrechens, Duluth, liegt nicht in Europa, sondern in Minnesota, USA. Ich schlage daher vor, den Link "Lynchmorde von Duluth" in den Abschnitt "Siehe auch" zu verschieben. (nicht signierter Beitrag von 98.122.64.168 (Diskussion) 15:58, 23. Nov. 2020 (CET))