Diskussion:Mühle und Bäckerei Doering
Besitzerfolge
Woher stammt denn diese wahnwitzige Besitzerfolge? Hier sind die beiden Schwarzbacher Mühlenstandorte (Döringmühle und Hechtmühle) in völlig abenteuerlicher Weise vermischt. Es sind Personen als Erbrichter ausgewiesen, die dieses Amt nie im Leben inne hatten. Die bis 1720 genannten Besitzer betreffen nicht die Döring- sondern vielmehr die Hechtmühle! Bis 1751 gehörte die Döringmühle zu den Pertinentien des (zumindest zeitweise) zum Erbgericht gehörigen Fischerguts. Was sagen denn die Ausarbeitungen von Walter Leuscher zur Thematik? --Miebner (Diskussion) 22:08, 16. Apr. 2013 (CEST)
Diese "wahnwitzige Besitzerfolge" stammt von der Schautafel, die an der Mühle angebracht ist ("Mühlentour an der Silberstraße"). Vielleicht können sie Ordnung schaffen? (nicht signierter Beitrag von Hannes Lö (Diskussion | Beiträge) 13:56, 20. Apr. 2013 (CEST))
- Hallo Hannes Lö, hatte den Beitrag Ende April nicht mitgeschnitten. Antwort deshalb erst jetzt. Die Tafel werde ich mir am WE nochmal anschauen; die Quellen woher diese fragwürdigen Angaben geschöpft wurden, sind aber wohl sicher daran nicht ersichtlich. Die Mühle beim Erbgericht besaß übrigens einen Mahlgang, während die größere Mühle auf der rechten Seite des Schwarzbachs mit zwei Mahlgängen ausgestattet war (vgl. die Kaufhandlungen in den Gerichtsbüchern bzw. auch die Uroeder- und Oederkarten. Kurzer Kommentar zu den Besitzern (ohne die Jahreszahlen zu berücksichtigen) bereits jetzt:
Jahr | Besitzer | Anmerkungen |
---|---|---|
1531 | Matthes Eysenkolb wird als erster Besitzer erwähnt. | |
1558 | Erbrichter Blasius Neumann | |
1567 | Erbrichter Wolff Anger | |
1569 | Erbrichter Joachim Kreusel | |
1590 | Erbrichter Hans Fuchs | |
1595 | Erbrichter Hieronymus Schmidt, Wolff Kreusel | lt. Oeder- und Uroederkarten (um 1600?) war Hans Fuchs Erbrichter und Wolf Kreusel Besitzer der gegenüberliegenden Mühle |
1617 | Erbrichter Andreas Kreusel | |
1630 | Schwiegervater Christian Lehmanns, war Stadtrichter in Elterlein, nicht Erbrichter in Schwarzbach. Besaß die Mühle („Hechtmühle“) auf dem Standort Pappenfabrik Dietz (heute Eisenreich?) | |
1660 | ebs. falscher Standort | |
1695 | ebs. falscher Standort | |
1720 | Johann Weigel, Georg Harnisch | ebs. falscher Standort, keiner von beiden besitzt 1720 diese Mühle. |
1746 | Erbrichter Christian Heinrich Lorenz | ab 1746 könnte es passen |
1751 | Meister Gottfried Emmrich | |
1760 | Johann Georg Müller | |
1774 | Christian Gottlob Fischer | |
1804 | Adolf F. Gehlert (bis 1891 in Familienbesitz) | |
1834 | Carl Gottlob Gehlert; Einbau einer Brot- und Weißbäckerei | |
1868 | Die sog. Gehlert-Mühle brennt ab. | |
1891 | Christian Gottlieb Demmler, Helene Liddy Mey | |
1893 | Christian Carl Nendel | |
1894 | Christian Gottlieb Demmler | |
1897 | Johann Hahn | |
1918 | Emilie Thekla verw. Oertel, geb. Stengel | |
1932 | Obermüller Oskar Eduard Doering | |
1968 | Bäckermeister und Müller Horst Doering |
Im Zweifelsfall ist es wohl das beste, die Besitzerliste aus dem Artikel rauszunehmen. Im jetzigen Zustand bietet sie - egal was die Tafel an der Mühle sagt, die aber sicher eh keine reputable Quelle darstellt - eher Falschinformationen als Mehrwert. Glückauf! --Miebner (Diskussion) 22:39, 10. Jun. 2013 (CEST)
Begriff Mahlmühle und Besitzerliste
http://www.duden.de/rechtschreibung/Mahlmuehle Es gibt daneben noch Sägemühlen, Ölmühlen, Papiermühlen etc.
Laut Ortschronistin Gisela Gasde soll die Besitzerliste wohl anhand überlieferter Schwarzbacher Ortschroniken erstellt worden sein.
Zur Müllerfamilie Kreusel findet sich einiges hier: http://www.lexow.homepage.t-online.de/KREUSEL.HTM#006022. Quellen nicht genannt.
Die heutige Doering-Mühle war definitiv die Erbgerichtsmühle, wurde aber Mitte des 20. Jhdt. vom ehemaligen Erbgericht (aktuell das Gebäude Am Schwarzbach 2) besitzerrechtlich abgetrennt. Einträge dazu finden sich im historischen Grundbuch und im Wasserbuch der Gemeinde Schwarzbach (Archiv der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen). Die ehemalige Papiermühle ("Hechtmühle") hatte mit dem Erbgericht nichts zu tun. Zeitweise kann sich die Mühle in Familienbesitz diverser Erbrichter befunden haben und der die Mühle betreibende Müller muss nicht zwangsweise auch gleichzeitig der Erbrichter gewesen sein. (nicht signierter Beitrag von Chanthadi (Diskussion | Beiträge) 15:20, 11. Jul 2014 (CEST))