Diskussion:Mütterrente

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Beleg fehlt im Abschn. Finanzierung

Zitat: "Die Bundesregierung will die Rentenreform zunächst aus der Rentenkasse finanzieren. Ab 2018 sollen dann zusätzlich (zum derzeitigen Bundesanteil für Kindererziehungszeiten) Steuermittel für die Rentenreform verwendet werden."

Wer genau will was? Wie ist das belegt? --Udo (Diskussion) 14:02, 24. Jun. 2014 (CEST)

Auswirkungen auf Witwen- bzw. Witwerrente

Ist schon eine Regelung für Witwen- bzw. Witwerrenten bekannt?
Die Witwen- und Witwerrenten enthalten im Vorspann die gesamte Rentengeschichte des verstorbenen Ehepartners. Wenn nun die verstorbene Ehefrau Kinder vor 1992 hatte, müssten dort die neuen Erziehungszeiten eingetragen werden, was auch zu einer erhöhten Witwen- bzw. Witwerrente führt (?)
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 10:14, 26. Mär. 2014 (CET)
Ja - Quelle gefunden und im Artikeltext ergänzt. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 10:04, 30. Mai 2014 (CEST)

Bezug zu Eltern oder zu Kindern?

Aus den Texten wird nicht klar, was "Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern" heißt. Es gibt ja auch Eltern, die sowohl vor als auch nach 1992 Kinder geboren haben. Konkrete Frage: Sind nun die Kinder, d.h. deren Geburtsjahr, für die Anrechnung mit 2 oder 3 Jahren maßgeblich (wobei je Kind unterschiedliche Regeln zutreffen könnten) - oder ist die "Eltern-Eigenschaft" als solches die Anrechnungsgrundlage - und wenn ja, aufgrund welcher Kinder? (Es soll ja auch noch Eltern mit mehreren Kindern geben  ;-) --VÖRBY (Diskussion) 12:40, 10. Jun. 2014 (CEST)

Da wird wohl sehr klar getrennt: Die "neue" Mütterrente gilt nur für die Kinder von vor 1992; für die jüngernen Kinder bekommen deren Eltern ja schon lange viel mehr angerechnet - und das ändert sich nicht. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:49, 10. Jun. 2014 (CEST)
Danke, ich denke, das könnte im Text klarer ausgedrückt werden. Ich habe dazu folgenden Vorschlag:
(== Regelung bis 30. Juni 2014 ==) Bisher stand dort 'bis 1.7.14', das wäre aber logisch eine Überschneidung zu 'ab 1.7.14)
Eltern bekommen auf ihre Rente grundsätzlich Erziehungszeiten anerkannt. Damit will der Staat zum einen ihre Erziehungsleistung als Eltern anerkennen. Zum anderen sollen Mütter oder Väter, die ihren Beruf aufgrund der Kindererziehung haben ruhen lassen, in der Rente nicht wesentlich schlechter gestellt sein als kinderlose Arbeitnehmer. Nach bisheriger Regelung bekommen Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, im Westen pro Kind 28,14 Euro und im Osten 25,74 Euro monatlich, das heißt: Für die Rente wird pro Kind ein Erziehungsjahr (= 1 Entgeltpunkt) angerechnet.
Für nach 1992 geborene Kinder werden den Eltern drei Erziehungsjahre auf die Rente angerechnet – also drei Entgeltpunkte mit je 28,14 im Westen und 25,74 Euro im Osten monatlich (nach derzeitiger Rentenbemessung). Für jedes nach 1992 geborene Kind erhalten die Eltern im Westen also 84,42 Euro im Monat, im Osten 77,22 Euro. dann reference

Da diese Texte möglicherwweise von dir stammten, will ich sie nicht eigenmächtig anpassen, sondern bitte dich zu prüfen, ob diese Formulierungen (auch der Inhalt der beiden Absätze) nicht klarer wären. Mit 'Änderungen zeigen' während des Redigierens siehst du die Anpassungen im Detail. Danke. --VÖRBY (Diskussion) 15:36, 10. Jun. 2014 (CEST)

Nein, die Texte sind nicht von mir - ich habe nur den ganz oben stehenden Gedanken eingebracht. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 00:00, 11. Jun. 2014 (CEST)

Zustimmung als Aspekt der Gerechtigkeit

"Viele andere politische und gesellschaftliche Schichten stimmen der Mütterrente zu" ->> Gibt es Belege für diesen Satz? Meiner Wahnehmung nach bekam die Mütterrente von externer Seite überhaupt keine Zustimmung, wenn ich mir die Presseberichte dazu anschaue. Wäre vielleicht gut, ein paar namentlich zu nennen. Gruß --EH (Diskussion) 09:48, 11. Jun. 2014 (CEST)

Hallo, ich habe nun 2 (von vielen) Belegen 'pro Mütterrente' eingestellt. Suche mal mit 'Mütterrente Bevölkerung Zustimmung'. Dass die Diskussion kontrovers ist/war, steht ja wohl außer Zweifel - und als wesentlicher Aspekt sollte das im Lemma auch behandelt werden. Weitere detaillierte Argumentationen würden die enzyklopädische Form des Artikels sprengen, sie lassen sich aber aus vielen verfügbaren Quellen gewinnen. --VÖRBY (Diskussion) 10:56, 11. Jun. 2014 (CEST)
Die Frage ist, was an einer Zustimmung durch die Bevölkerung eine Kontroverse sein soll? Auch ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag ist ziemlich sinnlos, da die "Macher" natürlich dafür sind. Ich habe mal den Abschnitt mit der Kritik zusammengeführt und die Umfragen genauer in den Fokus gerückt. Dann wird deutlich, dass die Bevölkerung mehrheitlich dafür ist. Übrigens ist es unüblich "siehe z.B." zu schreiben und anschließend ENs anzuführen. --EH (Diskussion) 11:26, 11. Jun. 2014 (CEST)
Zu deinem Disk-Beitrag:
  • Du hast die Überschrift '... Gerechtigkeit' durch 'Umfragen ...' ersetzt, das macht natürlich unter 'Kontroverse Diskussion' keinen Sinn mehr. Die jetzige Form der Unterpunkte ist jedenfalls ein Sammelsurium und passt nicht mehr zur Überschrift.
  • Der Text aus dem Koalitionsvertrag zeigt die Motivation der "Macher" (wie du sie nennst). Wenn darüber (kontrovers) diskutiert wird, dann sollte man diesen Text schon als Grundlage kennen; ob man diese Argumentation akzeptiert, ist jedermanns persönliche Ansicht. Der Text sollte also mE wieder rein.
  • Sorry für meinen formalen Fehler.
Es scheint nicht einfach zu sein, in dieser 'Kontroverse' den eigenen Standpunkt zu verstecken und sachlich-neutral zu formulieren. Das gilt wohl für uns beide. --VÖRBY (Diskussion) 12:34, 11. Jun. 2014 (CEST)
Nun, was hälst du denn von folgendem Vorschlag:
  • Es wird ein neuer Abschnitt 1 mit Überschrift "Entstehungsgeschichte" eingefügt, in der auch der Koalitionsvertrag genannt wird. Da könnten auch weitere Themen mitaufgenommen werden, z.B. das Abstimmungsverhalten im Bundestag.
  • Der Abschnitt "Kontroverse Diskussion" wird in "Einordnung" umbenannt. Er bekommt die Unterabschnitt "Beurteilung durch Wissenschaft und Verbände" und "Beurteilung durch die Bevölkerung". Im ersten Abschnitt wird dann auch die Finanzierung angesprochen.
Das erscheint mir ganz gut strukturiert, was meinst du? --EH (Diskussion) 12:41, 11. Jun. 2014 (CEST)
Wäre grds. gut. 'Einordnung' ist vielleicht zu abstrakt, wäre 'Stellungnahmen' oder 'Öffentliche Reaktion' konkreter und besser?
Bei 'Entstehungsgeschichte' würde auch 'Verfassungsmäßigkeit von Stichtagsregelungen' und ein Kurztext zur bisherigen Sachlage (mit Link auf Kindererziehungszeit) reinpassen. Mit 'Koalitionsvertrag' meinst du auch den Text, nicht nur diesen Terminus oder einen Link dazu??  ;-)
Machst Du? Grüße von --VÖRBY (Diskussion) 13:01, 11. Jun. 2014 (CEST)
Hm, ich bin eigentlich kein Freund von langen Zitaten. Ich hab' mal einen Anfang gemacht, ist sicherlich noch ausbaufähig ;) Gruß --EH (Diskussion) 14:27, 11. Jun. 2014 (CEST)
Passt doch ganz gut. Die ungleiche Behandlung war ein Argument Pro-MR, insofern passt der Abschnitt 'Stichtagsregelung' auch in die Entstehungsgeschichte. Und ganz vorne könnte eine kurze Einleitung zum Ist-Zustand, nämlich zur Basisregelung 'Kindererziehungszeit' stehen. 'n Abend! --VÖRBY (Diskussion) 19:14, 11. Jun. 2014 (CEST)

Ich habe die 'Entstehungsgeschichte' in vorgenanntem Sinn aktualisiert. Könntest du das nochmal überprüfen, erforderlichenfalls vielleicht auch das Wordung anpassen? Diesen Diskussionsabschnitt sollten wird jetzt aber beenden; am Schluss hatte unsere Disk ja nichts mehr mit 'Zustimmung' und 'Gerechtigkeit' zu tun. Danke jedenfalls für die Zusammenarbeit. --VÖRBY (Diskussion) 17:07, 13. Jun. 2014 (CEST)

Details zu den Regeln

Im Artikeln vermisse ich noch einige Details:

  • Was bedeutet 'Vor 1952 geborene Kinder'?
Sind das auch (z.B.) 1940 geborene? Oder gibt es einen Beginn-Stichtag oder einen vom Geburtstag der Bezugsberechtigten abhängigen Stichtag?
  • Seit wann gibt es die bisherige, nun bis zum 30.6.2014 gültige Regelung'?
  • Wie ist die Anrechnung bei verstorbenen Kindern?
  • Werden wirklich je Kind 2 Jahre angerechnet oder max. 2 Jahre als aufgewendete Erziehungszeit, egal für wieviele Kinder?
Unterschiede gibt es, wenn zB Kinder mit geringerem Abstand als 2 Jahre geboren wurden, auch zB bei Adoptionen, Zwillingen ...
ERLEDIGT: Die Zeit gleichzeitiger Erziehung wird zusätzlich angerechnet. Steht im Hauptartikel.

Vielleicht habe ich Antworten darauf übersehen. Möglicherweise gibt es auch noch andere erwähnenswerte Detailregelungen. Oder bezüglich solcher Details wird auf den 'Hauptartikel' Kindererziehungszeit verwiesen. Meinungen? --VÖRBY (Diskussion) 12:48, 11. Jun. 2014 (CEST)

Zur Einleitung: Diese sagt derzeit lediglich, dass diese Eltern besser gestellt werden sollten, nicht aber dass damit lediglich der Abstand zur Regelung für Eltern ab 1992 verringert werden soll. Mein Einleitungsvorschlag wäre:

Der Begriff Mütterrente steht seit dem Bundestagswahlkampf 2013 für die rentenrechtliche Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit in der Altersrente von Eltern vor 1992 geborener Kinder. Damit soll der bisherige Unterschied zu Eltern von ab 1992 geborenen Kindern abgemildert werden. „Die Mütterrente" war ein zentrales Wahlkampfthema der CDU/CSU, wurde im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aufgenommen und am 23. Mai 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das ‚Gesetz zur Anhebung der Mütterrente‘ soll ab dem 1. Juli 2014 wirksam werden und auch für Bestandsrenten gelten. Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente ist im § 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
In diesem Sinn bezeichnet der Ausdruck „Mütterrente“ nicht eine Rente für Mütter im Wortsinn (was wegen der möglichen Anrechnung bei Vätern ohnehin nicht korrekt wäre), sondern er ist lediglich ein Schlagwort, unter dem die erweiterte Anrechnung propagiert und diskutiert wurde – und wird.

--VÖRBY (Diskussion) 19:07, 11. Jun. 2014 (CEST)

Finde ich gut. --Carolin (Diskussion) 21:45, 11. Jun. 2014 (CEST)

Danke fürs Feedback. Ich hoffe, die alte Fassung war nicht mit Absicht so 'knapp' formuliert. In einem Lemma, zu dem auch Wikipedianer konträre Meinungen haben können, liegt immer die Gefahr für 'meinungs-adäquate' Formulierungen - was aber eigentlich in einer Enzyklopädie nicht sein sollte. Lösbar scheint mir dieser 'Konflikt' wie folgt: Wer Aussagen vermisst, kann sie nachtragen. Aussagen im Artikel sollten hinreichend relevant sein, ggf. können dafür Belege gefordert werden.
In diesem Sinn ändere ich jetzt die Einleitung; die neuen Aussagen leiten sich aus einschlägigen Quellentexten ab. Servus! --VÖRBY (Diskussion) 11:08, 12. Jun. 2014 (CEST)

Redundanz zu Kindererziehungszeit

Die Bedingungen/Festlegungen für die Mütterrente im Allgemeinen sind im Artikel Kindererziehungszeit beschrieben und ändern sich i.Z. mit der Einführung höherer Zuschläge (für vor 1992 geborene Kinder) ansonsten nicht. Insofern scheinen einige Texte redundant zu sein; denn hier im Artikel ist 'Mütterrente' als Schlagwort für die Einführung höherer Zuschläge definiert und nicht als Basisartikel zur Erziehungszeitanrechnung allgemein. Aktuell scheint mir der Abschnitt 'Mütterrente und Versorgungsausgleich' zu 100 % überflüssig zu sein; er hat nichts mit der Erhöhung zu tun. Liege ich da richtig? Gibt es weitere in diesem Sinn redundante Texte? --VÖRBY (Diskussion) 09:47, 13. Jun. 2014 (CEST)

Abschnitt zum Versorgungsausgleich bei Scheidung nach Kindererziehungszeit übertragen. Ich hoffe, die dabei erforderliche textliche Anpassung passt so. Ansonsten bitte korrigieren. Danke. --VÖRBY (Diskussion) 15:50, 18. Jun. 2014 (CEST)

Ich hab mal einen Redundanzbaustein eingefügt:

Gruß --Udo (Diskussion) 14:23, 24. Jun. 2014 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 18:53, 10. Feb. 2016 (CET)