Diskussion:Mahan Air

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Unfall von März 2005

Im Unfall von März 2005 wurde das Flugzeug ganz schön beschädigt; es gibt sogar im WEB Bilder davon ! Also ;WER will dass widersprechen ?! --15.02.2006

EU-Betriebsuntersagung

Der Abschnitt ist viel zu lang und detailliert für einen Lexikoneintrag, es reicht doch eigentlich aus,w as unter "Aktuelles" gesagt wurde. Ich denke an das zu löschen. --Issi 16:27, 20. Okt. 2007 (CEST)

EU-Betriebsuntersagung

Der Abschnitt über den Entzug der Einflugerlaubnis für die Europäische Union ist nicht nur zu lang, er ist auch fehlerhaft, wirft praktisch alle Fakten durcheinander und enthält Spekulationen/Gerüchte, die nicht nachprüfbar sind. Der Abschnitt über die Flotte ist ebenfalls zu lang und enthält - mit Verlaub - viel Unsinn. Das Handelsembargo ist umfassender und prinzipiell anders als dargestellt; die Zusammenhänge sind so nicht vollkommen richtig. Zudem hätte ich gerne eine Quelle für die Aussage, dass die IATA die Umstände der Leasingvereinbarung kritisiert. Die IATA mischt sich eigentlich nicht in die Vertragsmodalitäten ein. Es kommt sehr häufig vor, dass geleaste Flugzeuge, egal ob "wet" oder "dry", bspw. nur einen kleinen Sticker der Airline tragen, für die das Flugzeug im Einsatz ist. Wenn niemand diesen Abschnitt überarbeitet, werde ich das irgendwann nachholen, sobald ich mehr Zeit habe.--AviNation 15:33, 16. Dez. 2007 (CET)

Ex-Airbus A310 der deutschen Bundesregierung

Der ehemalige Airbus A310 VIP "Theodor Heuss" der Bundesregierung, eine ehemalige Maschine der Interflug, wird bei planespotters nicht mehr als aktive Maschine von Mahan Air geführt. Die Maschine, die im März 2014 zur Flotte von Mahan Air hinzugestoßen war, ist demnach seit dem 8. November 2015 bei Tehran Airlines. Dr. Fist (Diskussion) 13:15, 1. Mär. 2018 (CET)

Im Jahr 2015 als letzter Betrieber weltweit einen Airbus A300 Typ B2 ausgemustert?

Oben genanntes wird auf der WP-Seite und den verlinkten Quellen behauptet, kann aber so nicht stimmen. Iran Air hat noch einen Airbus A300B2-200 in seiner Flotte. Dr. Fist (Diskussion) 13:30, 1. Mär. 2018 (CET)

Entziehung der Betriebserlaubnis

Die Aussage, dass die Bundesregierung auf Druck der Administration der Vereinigten Staaten von Amerika gehandelt habe, ist in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht unhaltbar. Vielmehr seien außen- und sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland ausschlaggebend. Mahan Air übernehme Lufttransporte von Ausrüstung und Personen in von Kriegshandlungen betroffene Regionen im Nahen Osten, insbesondere nach Syrien. Die Dringlichkeit der Maßnahme sei mit "jüngsten Entwicklungen etwa in Frankreich und in Dänemark" begründet worden. Die deutsche Entscheidung beruhe auf der Abwägung deutscher Sicherheitsbelange. Nach Erkentnissen der Bundesregierung gäbe es Regelmäßig Lufttransporte nach Syrien und in Kriegsgebiete in der Region des Nahen Ostens auf Veranlassung der iranischen Revolutionsgarden. Da diese des Öfteren in staatsterroristische Akte verstrickt gewesen seien, könne auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass mittels Mahan Air solche Transporte auch nach Deutschland erfolgen können, die dann deutsche Sicherheitsbelange beeinträchtigen würden (vgl. "Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 21. Januar 2019" - http://www.jungundnaiv.de/2019/01/21/bundesregierung-fuer-desinteressierte-bpk-vom-21-januar-2019/ ). --2A02:908:189:2EA0:B593:970B:2B80:85A0 19:41, 21. Jan. 2019 (CET)