Diskussion:Mancipatio

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Tippfehler

Statt aenaeque sollte stehen: aeneaque. Belege: passim (zur zitierten Stelle des Gaius).

RoGl (nicht signierter Beitrag von 84.119.111.1 (Diskussion) 11:32, 8. Mär. 2012 (CET)) erledigtErledigt

@ Benutzer:Georg Hügler

Du hast meine Ergänzung (ursprünglich: res mancipii) entfernt mit dem Hinweis: „Seit wann? Bereits Cicero schrieb "... mancipi".“ Nun ja, Bereits Cicero ist ziemlich spät in der Entwicklung des römischen Rechts. Ich hatte das in der Literaturangabe angegebene Büchlein von Ulrich Manthe mit Seitenzahl als Referenz angegeben. Weißt Du es besser als dieser Autor? Ich finde es erwähnenswert, dass es sich um einen verkürzten Genitiv Singular von mancipium handelt. --Malabon (Diskussion) 23:06, 20. Okt. 2019 (CEST)

Nun ja, schreibt Manthe das mit dem "verkürzten Genitiv"? --Georg Hügler (Diskussion) 07:47, 21. Okt. 2019 (CEST)
Zitat: „ … mancípi ist der gekürzte Genitiv mancipii… “ S. 19. --Malabon (Diskussion) 21:44, 21. Okt. 2019 (CEST)
Bereits der alte Schweppe (Römische Rechtsgeschichte und Rechtsalterthümer/403) D.E.C. Westphals (Die Arten der Sachen/31) weisen auf die Verkürzung hin. In den Quellen ist mir der Nachweis noch nicht gelungen. --Stephan Klage (Diskussion) 21:03, 22. Okt. 2019 (CEST)
Ist an sich ausdiskutiert. Aber noch eine Fundstelle: Im Schulwörterbuch Der kleine Stowasser (München 1968 – in Bayern und Hamburg im Rahmen der Lernmittelfreiheit zugelassen, in Berlin uneingeschränkt genehmigt und in Bremen sogar den Schülern für die Anschaffung empfohlen) heißt es bei mancipium, altl. mancupium: „res mancipi (gen.) über die man volles Eigentumsrecht besitzt (Gegs. res nec mancipi).“ --Malabon (Diskussion) 21:44, 22. Okt. 2019 (CEST)
Ach ja, der gute alte Stowasser. War zu meiner Zeit in BaWü ausdrücklich nahegelegt. Cum nexum faciet mancipiumque, uti lingua nuncupassit, ita ius esto - ich hatte gehofft, in den 12 Tafeln mehr als diese Sprachversion zu finden. Schade erstmal. --Stephan Klage (Diskussion) 22:10, 22. Okt. 2019 (CEST)