Diskussion:Mandatsreferenz

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Wiederverwendung

In welchem Umfang dürfen nicht mehr genutzte Mandatsreferenzen, für neue Mandate wiederverwendet werden. --Dr Joerg Weule (Diskussion) 10:49, 12. Sep. 2013 (CEST)

Ergänzung: Was heißt 'in Kombination mit der Gl-ID nur einmal vorkommt' konkret? Innerhalb einer eingereichten LS-Datei? Innerhalb der LS' eines bestimmten Zeitraums? Für "ewig"?--VÖRBY (Diskussion) 16:42, 24. Feb. 2014 (CET)
Ich denke, eine einmal vergebene Mandatsreferenznummer darf nicht wieder vergeben werden. Sie ist - was ja schon der Name aussagt - die Referenz eines erteilten Mandats. Es ist kein anderes Merkmal zur Referenzierung (etwa das Datum der Mandatserteilung z.B.) vorgesehen. Ein anderes Mandat müsste demnach auch eine andere auf das Mandat zeigende Referenz erhalten, damit diese das Mandat auch eindeutig identifizieren kann.
Apraphul (Diskussion) 19:05, 20. Aug. 2014 (CEST)
Klar, so wird man es wohl tun. Die Frage war, ob diese Eindeutigkeit irgendwo geprüft wird. Ich denke aber, dieses 'muss' ist so nicht so zu verstehen, vielmehr soll/muss der Gläubiger seinem Zahlungspflichtigen eindeutig mitteilen, wofür dieser zahlt. Wenn das dann mehrfach (zB monatlich oder gar innerhalb derselben LS-Datei) vorkommt, dann stört das auch niemanden. Der Text im Artikel könnte insofern etwas konkreter sein. --VÖRBY (Diskussion) 19:32, 20. Aug. 2014 (CEST)
Nicht dass wir uns missverstehen: Natürlich darf vom Gläubiger eine Mandatsref öfter verwendet werden - und damit eben auch das damit referenzierte Mandat häufiger benutzt werden, wenn das im Mandat vereinbart ist. Das ist z.B. immer dann der Fall, wenn das Mandat für wiederkehrende Zahlungen erteilt wurde (regelmäßige Mitgliedsbeiträge im Verein z.B.). Wohlgemerkt: Dann ist aber auch immer nur das eine, eindeutig mit eben genau dieser Referenz bezeichnete Mandat gemeint und halt mehrfach verwendet.
Deine Frage nach dem "in Kombination mit der Gl-ID nur einmal vorkommt" im Artikel halte ich aber trotzdem grundsätzlich für berechtigt, denn man kann sehr wohl auch auf die Idee kommen, dass es sich (wie auch von Dir angeführt) z.B. auf das Vorkommen in einem Lastschriftauftrag bezieht.
Meine erste Antwort hier war aber auf die allererste Frage in diesem Abschnitt bezogen, die hinterfragte, ob und wie für ein neues Mandat eine Mandatsref vergeben (und benutzt) werden darf, die es bisher schonmal gegeben hat. Und das würde ich verneinen - eben weil ich das "in Kombination mit der Gl-ID nur einmal vorkommt" genau so interpretiere. Den absoluten Beleg dafür habe ich aber noch nirgendwo herauslesen können.
Apraphul (Diskussion) 21:33, 20. Aug. 2014 (CEST)

Mandatsversionen

Was sind Mandatsversionen und wie werden diese verwaltet. Im pain008 finden wir das Feld "OrgnlMndtId" um auf eine vorherige Mandatsreferenz hinzuweisen. Aus welchem Grund sollte sich die Mandatsreferenz ändern? --Dr Joerg Weule (Diskussion) 18:46, 20. Sep. 2013 (CEST)

Am ehesten noch - aber durchaus gut vorstellbar - bei Mandaten für wiederkehrende Zahlungen (z.B. für regelmäßige Mitgliedbeiträge in Vereinen). Und zwar dann z.B., wenn der Gläubiger seine Systematik bei der Generierung von Mandatsreferenznummern ändert und dabei auch die alten, bereits vergebenen Referenzen anpasst. Diese geänderten Mandatsreferenzen muss er dann vor der nächsten SEPA-Lastschrift den Zahlern natürlich mitteilen und kann sie dann benutzen.
VG --Apraphul (Diskussion) 22:29, 20. Aug. 2014 (CEST)