Diskussion:Mandatsträger

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Abgrenzung

Schon aus der Herleitung ergibt sich meiner Ansicht nach, dass es sich beim Mandatsträger um direktgewählte Personen handelt. Insofern ergibt sich die Mandatsrägereigenschaft bei Regierungsmitgliedern in Deutschland aus dem vielfach bereits vorhandenen Mandat z. B. als MdL oder MdB nicht aber aus einem Ministeramt. Ich würde vorschlagen den Artikel entsprechend anzupassen. Im kommunalen Bereich beschränkt sich zumindest in Bayern die Bezeichnung Mandatsträger auf direkt gewählte (Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksräte, sowie (Ober)Bürgermeister und Landräte), indirekt gewählt werden hier nur die Mitglieder von Ausschüssen und Gremien von Zweckverbänden, i. A. setzen diesse aber ein direkt erhaltenes Mandat voraus. Wie schaut es hier in anderen Bundesländern aus? --Nixx 11:14, 9. Dez. 2007 (CET)

Unterschied zum Abgeordneten? Und, was tun die Fraktionen anderes als Die ... ?!? Danke für Antwort

Erklärung unverständlich ohne Fremdwörter Lexikon! Silke Brun (Diskussion) 17:18, 26. Sep. 2017 (CEST)