Diskussion:Margarethe Schreinemakers
Einstellung des Gerichtsverfahrens
Es scheint eine kontorverse Meinung über die Einstellung des Gerichtsverfahrens zu geben. Ich selbst habe dazu keine Meinung und kenne mich nicht aus. Bitte alle Meinungen zu dem Thema hier kundtun – ggf. ist auch ein Blick in die Historie sinnvoll.--Slartidan 16:54, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich hatte selbst damals den Text "Im Herbst 1998 wurde das Steuerstrafverfahren gegen eine Zahlung von zehn Millionen D-Mark an karitative Einrichtungen eingestellt." eingestellt. Den link gibts nicht mehr. Das ist §153a StPO, damit gilt sie als unschuldig. Sollte Frau S aber in der Öffentlichkeit nur behaupten, das Verfahren sei eingestellt worden, ohne den Zusammenhang zu erwähnen ("Es lief ein Ermittlungsverfahren gegen mich, das schuldlos eingestellt wurde" [1][2]), dann ist das "unvollständig", gelinde gesagt. --THausherr Diskussion Bewertungen 19:51, 24. Mai 2007 (CEST)
Ich sehe, die letzte Änderung stammt von einer IP aus Belgien. Da könnte man auf Gedanken kommen, da ja Frau S. in Belgien lebt...
Wie gesagt, "Schuldlosigkeit" ist zwar nicht ganz falsch (mit dem Satz, den Frau S. vielleicht auswendig gelernt hat [3][4]), da man bei einer Einstellung nach §153a StPO als unschuldig gilt. Aber wenn gleichzeitig eine Zahlung von 10 Millionen DM rüber geht, dann sollte das ruhig erwähnt werden. Und die "echte" Einstellung, das ist §170(2) StPO, da muss man gar nix zahlen. --THausherr Diskussion Bewertungen 23:25, 28. Mai 2007 (CEST)
Herr Hausherr, wie Sie richtig erwähnen ist "Schuldlosigkeit" zwar nicht ganz falsch, im gerichtlichen Sinne ist sie jedoch ziemlich richtig, oder? Hier einige Anmerkungen, die Sie überprüfen bzw. über die Sie etwas nachdenken sollten, und dann die Änderungen zulassen. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 111 Js 450/96 wurde eingestellt, da gem. §153 a)StPO eine Schuldfeststellung nicht stattgefunden hat. Im Wikipedia Beitrag heißt es aber, dass das "Steuerstrafverfahren gegen eine Zahlung von zehn Millionen D-Mark an karitative Einrichtungen eingestellt" wurde. Wie man beim Finanzamt Köln-Süd erfahren kann, wurde effektiv eine Zahlung an karrikative Einrichtungen gestellt, jedoch nicht über 10 Millionen DM.
Zudem endete die Zusammenarbeit von Schreinemakers mit Sat1 nicht nach dem Abschalten, sondern erst Ende 1996. Quelle #1: http://www.fernsehserien.de/index.php?serie=7415 Über die Harald Schmidt Show: „Die einstündige Late-Night-Show lief in der Anfangsphase für kurze Zeit fünfmal pro Woche, dienstags bis samstags nach 23.00 Uhr, dann sieben Jahre lang dienstags bis freitags (die Donnerstagsshow kam bis Ende 1996 eine Stunde später, weil Margarethe Schreinemakers für Schreinemakers live einen Vertrag über eine dreistündige Sendezeit bis Mitternacht hatte)“
Quellen #2: http://www.schreinemakers.de/persoenlich/biografie.html Die Zusammenarbeit mit dem Sender bestand noch bis Ende 1996. Im Januar 1997 wechselte sie dann zu RTL, wo ihre Show „Schreinemakers Live“ unter dem Titel „Schreinemakers TV“ bis Dezember 1997 weitergeführt wurde.
- "Man" kann aufgrund des Steuergeheimnisses gar nichts beim Finanzamt Köln-Süd über Frau S. erfahren, das kann nur Frau S. oder ihre Rechtsvertreter. Die PnP sprach von einer Zahlung über 10 Millionen DM. Ob nun Einstellung gegen eine Zahlung von 10,1 Millionen, oder 9.9 Millionen erfolgte, spielt keine Rolle. Es gilt was die Quellen schreiben. Mir ist nicht bekannt, dass Frau S. dazu eine Gegendarstellung geschickt hätte, oder gegen die PnP geklagt hat.
- Allerdings habe ich nun etwas mehr gesucht, und in den jetzt verfügbaren Quellen "nur" eine Million gefunden. Also lassen wir mal die PnP weg, und nehmen ausserdem den Spruch der "schuldlosen Einstellung" mit rein im Sinne von WP:NPOV und damit ein Wikipedia-Benutzer aus Belgien zufrieden ist. --THausherr Diskussion Bewertungen 18:09, 29. Mai 2007 (CEST)
- Heute in der Sendung: "MS: ...wurde nach 1 1/2 Jahren schuldlos eingestellt, und ich bekam Geld von deutschen Finanzamt zurück. Punkt. Jenke: Das heisst es stimmt gar nicht, dass Du eine Million hast zahlen müssen? MS: stimmt nicht, stimmt überhaupt nicht. Steht bei Wikipedia, stimmt nicht." Das Problem ist aber, dass wenn es §153a StPO war (was die IP damals schrub), dann gabs Auflagen / Weisungen, denn so steht es im Gesetz. Sie bestreitet, stellt aber nichts richtig. --THausherr Diskussion Bewertungen 20:17, 16. Nov. 2014 (CET)
Lebensgefährte
Gemäß WP:BIO/Im Zweifel für die Privatsphäre habe ich den Namen des Lebensgefährten entfernt, da es sich um keine Person des öffentlichen Lebens handelt. Nicht alles, was heute in der Bildzeitung steht, muß für alle Ewigkeit in Wikipedia Aufnahme finden. Ich bitte darum, die revertierte Information wieder zu entfernen. Wenn keine guten Argumente für die Aufnahme kommen, werde ich selbst das heute abend machen. Danke. --elya 15:26, 14. Sep. 2009 (CEST)
- Ich gehe auch davon aus, daß der Name hier nicht hin gehört. Zum einen ist der Erwähnung ein eindeutiger Verstoß gegen WP:BIO, zum anderen müßte man bei so einem Fall zusätzlich die Stabilität der Quelle nachweisen. -- Gustavf (Frage / Info) 20:11, 14. Sep. 2009 (CEST)
- Ich hab es mal aus der Einleitung rausgenommen, den Namen aber im Text erwähnt. Wenn diese Herzstillstandsgeschichte im Artikel drinsteht, kann man den Namen des 'Retters' auch ruhig nennen (hat auch die komplette Presse gemacht). S. ist schon recht prominent (kein normaler Prof. oder sowas), wenn der Name ihre Lebensgefährten Allgemeingut ist (und sie offensichtlich auch kein Geheimnis draus macht), dann kann er m.E. hier auch Erwähnung finden (v.a. weil die Nennung bei dieser Rettungsgeschichte ja auch ganz gut reinpasst) Ist das so okay? --Wossen 00:28, 15. Sep. 2009 (CEST)
- von mir aus :-| - bei „Lebensgefährten“ ist das immer so eine Sache, die werden gerne mal in der Presse vorgeführt, wenn die Information mal veralten sollte, gibt's nicht immer eine Presseerklärung ;-). Aber da diese Info zu dem Zeitpunkt ja stimmte, meinetwegen … --elya 08:28, 15. Sep. 2009 (CEST)
- Ich hab es mal aus der Einleitung rausgenommen, den Namen aber im Text erwähnt. Wenn diese Herzstillstandsgeschichte im Artikel drinsteht, kann man den Namen des 'Retters' auch ruhig nennen (hat auch die komplette Presse gemacht). S. ist schon recht prominent (kein normaler Prof. oder sowas), wenn der Name ihre Lebensgefährten Allgemeingut ist (und sie offensichtlich auch kein Geheimnis draus macht), dann kann er m.E. hier auch Erwähnung finden (v.a. weil die Nennung bei dieser Rettungsgeschichte ja auch ganz gut reinpasst) Ist das so okay? --Wossen 00:28, 15. Sep. 2009 (CEST)
Foto
Ich habe das professionellere Foto in einer beschnittenen Form eingefügt; es ist ohne Zweifel um Längen besser als das alte (das von mir stammt). --elya (Diskussion) 12:35, 1. Feb. 2014 (CET)
Link zur alten Biografie
Bitte den Link aufs Internetarchiv nicht verändern. Es geht dort nicht um eine aktuelle Version der Website (die befindet sich direkt über dem Link) sondern um eine Version, die verschiedene Angaben im Text bestätigt. Daher bitte entweder so lassen oder vollständig entfernen, aber nicht durch eine Archiv-Version der aktuellen Website ersetzen. Danke cybercr@ft (Diskussion) 00:42, 12. Nov. 2014 (CET)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bild.t-online.de/BTO/leute/2007/06/30/schreinemakers-margarethe/heimliche-scheidung.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
– GiftBot (Diskussion) 03:12, 20. Dez. 2015 (CET)
Frühe Jahre
Schreinemakers hat auch in mehreren Sketchen (Duetten) des jungen Hape Kerkeling mitgewirkt, z.B. als Al Bano & Romina Power oder als Kurt Felix & Paola. Im Zweifel hilft Youtube ... Hodsha (Diskussion) 22:04, 26. Feb. 2021 (CET)