Diskussion:Marke (Recht)

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Durchführung der Recherche

Generisch wird im Rahmen des Markenrechts als Begriff für beschreibend verwendet. Insofern ist die Differenzierung, wann eine Ähnlichkeits- und wann eine Identitätsrecherche durchgeführt werden soll, etwas praxisfremd. In der Praxis wird daher meist eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt, die selbstverständlich auch identische Begriffe als Markennamen offenbart.

Eine Änderung dieser Passage wäre sinnvoll. Mountbatten (nicht signierter Beitrag von 93.197.105.89 (Diskussion) 22:43, 13. Jan. 2014 (CET))

generalisierte Warenzeichen

Es fehlt anscheinend ein Abschnitt oder Verweis auf "Generalisierte Markennamen" (Styropor etc.). In vielen anderen Wikipediaversionen gibt es dazu jeweils eine extra Seite und eine Liste. Sogar auf Luxemburgisch. Bloß nicht auf Deutsch. Hat das irgendeinen Grund? In der der deutschen Wikipedia hat doch immer alles seinen Grund, oder? Falls das hier einer liest, der sich mit der Sache auskennt,könnte er sich die englische Seite [1] als Vorbild nehmen und die rechtliche Lage mal aus deutscher Sicht erläutern.

Taliopo (Diskussion) 19:38, 24. Dez. 2014 (CET)

Interessante Sachen werden gelöscht; besonders interessante Sachen werden so lange gelöscht, bis wirklich nichts mehr übrig ist … --2003:65:6018:668:0:0:1:3 12:10, 15. Okt. 2015 (CEST)

„Die Markenämter, allen voran das Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, prüfen solche Fragen nicht.“

Was will dieser Satz uns sagen? Dass die beiden Ämter sich besonders dabei hervortun, die Prüfung zu verweigern? Oder sind sie einfach die bekanntesten Ämter, und der der Verfasser wollte dies ausgerechnet hier anmerken? Thorin Eichenschild (Diskussion) 14:36, 17. Nov. 2015 (CET)

Noch sowas: „… beispielsweise als sichtbare Aufschrift (engl. "label") oder als …“ — Welche enzyklopädische Relevanz hat der beiläufige Hinweis, dass Aufschrift auf englisch label heißt? Thorin Eichenschild (Diskussion)

Übersetzung von Marken ins Chinesische

Notiz:

Josef Dollinger: Konzerne und Chinas Namensfalle : Inhalt vs. Klang, orf.at, 6. Jänner 2017.

--Helium4 (Diskussion) 19:41, 7. Jan. 2018 (CET)

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen [sic]

Der Gesetzesentwurf erschien in der 1. Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger Nr. 199 vom 24. August 1892. Vielleicht ist er für den Artikel interessant. --Stefan Weil (Diskussion) 11:14, 2. Apr. 2018 (CEST)

Hallo Stefan, klingt erst mal schon interessant. Wenn Du uns verrätst, wo man sich den angucken bzw lesen kann. Hoffentlich nicht bei dir zu hause als Klo-Lektüre ;-) Meistens findet man so was ja nur in irgend welchen National Bibliotheken--Ciao • Bestoernesto 04:26, 19. Apr. 2019 (CEST)
Hier sind Seite 1 und Seite 2 der Beilage zum Lesen wo auch immer. --Stefan Weil (Diskussion) 10:34, 19. Apr. 2019 (CEST)

Übrigens gibt es im Reichsanzeiger jede Menge Abbildungen von Warenzeichen. Man findet sie beispielsweise über die Volltextsuche. Der Reichsanzeiger soll demnächst frei zugänglich werden, d. h. die noch bestehenden Nutzungs- und Zugangsbeschränkungen fallen weg. --Stefan Weil (Diskussion) 10:40, 19. Apr. 2019 (CEST)

Markenüberwachung ist Privatsache

Der Gesetzgeber hat die Markenüberwachung zwar in die privatrechtliche Sphäre der Inhaber deligiert (das DPMA ist eine reine Registerbehörde!) und das MarkenG somit als privatrecht mit zusätzlichen Verfahrensregeln für die Registrierung (und Löschung) ausgestaltet. Trotzdem finden sich tatsächlich Strafvorschriften, offensichtlich als eine Art Auffangnorm. Vielleicht kann jemand mal ergänzen, inwieweit diese Strafvorschriften überhaupt praktische Bedeutung haben, ob eine nennenswerte Casuistik existiert, ob der Gesetzgeber in irgendwelche Hinweise gegeben hat, wann diese Strafvorschriften überhaupt eingreifen SOLLEN und ob es überhaupt eine zuständige Überwachungsbehörde (Landesrecht) gibt.--93.233.52.133 19:13, 10. Sep. 2019 (CEST)

Beispiel "Nutella" als Gattungsname

Das kann nur jemand geschrieben haben, der keine Kinder hat oder näher kennt. Denen kann man in der Regel niemals eine wie auch immer leckere Nuss(nougat)-Creme als "Nutella" andrehen. Das Gezeter ist unbeschreiblich, wenn man es doch versucht. Selbst ein heimliches Umfüllen in ein leeres Nutella Glas wird in Sekunden aufgedeckt.--Ciao • Bestoernesto 04:20, 15. Jan. 2020 (CET)

Wird aber umgangssprachlich so verwendet. Was Kinder sagen, ist nicht immer relevant. --Kulturkritik (Diskussion) 10:03, 7. Nov. 2020 (CET)
Aber nur in früheren Westteilen Deutschlands. Im Osten steht als Entsprechung Nudossi. Bitte nicht immer wieder "vereinnahmen". 44pinguine 10:37, 7. Nov. 2020 (CET)

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Moin zusammen,

eine simple Frage an dieser Stelle: Ist die gesetzliche Bezeichnung einer KdöR (bspw. Kommune, Sozialversicherungsträger, Aufsichtsbehörde pp.) eine Marke ? Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 16:09, 18. Jan. 2020 (CET)

Vereine

Es scheint augenscheinlich anders als der Artikel vermuten lässt, nicht nur Unternehmen zu zu stehen, eine Marke eintragen zu lassen. Zumindest bin ich gerade auf den SCHUKO-Warenzeichenverband, einem e.V., gestoßen der den Namen Schuko als Wort- und als Wortbildmarke eintragen lassen konnte.--Ciao • Bestoernesto 08:06, 4. Dez. 2020 (CET)

Marke = rechtlich geschütztes Zeichen?

In der Einleitung steht bisher: „Als Marke […] wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient …“

Wieso „rechtlich geschützt“? Das trifft doch nicht zu. Es gibt, auch im juristischen Sprachgebrauch, geschützte Marken und Marken ohne Schutz. Andernfalls wären überaus häufige Begriffe und Formulierungen wie „Markenschutz“, „Schutz von Marken“, „geschützte Marke“ etc. sinnlos. Das heißt, die Wörter „rechtlich geschütztes“ gehören nicht zur Definition.

Im Abschnitt Marke (Recht)#Begriff und Definition steht es dann richtig da: „Dem Markengesetz zufolge versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das dazu dient […]“. Ohne „geschütztes“. --Lektor w (Diskussion) 04:42, 29. Nov. 2021 (CET)

Rotes Kreuz vs. Baustoffe

Was meint der Satz "Zeichen amtlichen Charakters sind ebenfalls nicht eintragungsfähig, auch wenn das Rote Kreuz nicht auf dem Sektor Baustoffe tätig ist. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig." im Artikel? --Sebastian Gasseng (Diskussion) 09:46, 5. Aug. 2022 (CEST)